LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7903 10.02.2015 Datum des Originals: 04.02.2015/Ausgegeben: 13.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3034 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/7750 Notwendigkeit der Sperrung der L 743 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3034 mit Schreiben vom 4. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat angekündigt im Rahmen der Sanierung der L 743 auch die Kanalleitung zu erneuern. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass nach Auskunft von Straßen .NRW ein Streckenabschnitt für sechs Monate komplett gesperrt werden müsse. Dies bedeutet für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region eine erhebliche zeitliche und finanzielle Mehrbelastung und wird auch Auswirkungen auf den Tourismus in der Region haben, da u.a. die Bruchhauser Steine, der Rothaarsteig und die hessische Kommune Willingen nur unter Nutzung weiträumiger Umfahrungen zu erreichen sein werden . Ungeachtet der Tatsache, dass Maßnahmen zum Erhalt von Landstraßen unzweifelhaft notwendig sind, frage ich die Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung die Belastungen für Pendler und den Tourismus in der Region? Durch die Erhaltungsmaßnahme an der L 743 und die damit verbundene offizielle Umleitung (über Brilon, B 480 /B 7 / B 251) ergibt sich für die Verkehrsteilnehmer ein Umweg von ca. 13,6 km mit entsprechend längeren Fahrzeiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7903 2 2. Sind Alternativen geprüft worden, um eine Vollsperrung zu verhindern, wenn ja, welche? 3. Welche bau- und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen sind denkbar, um den Ar- beitsraum so zu gestalten, dass eine Einspurigkeit mit Ampelschaltung möglich wird? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gemäß Arbeitsschutzrichtlinien ist für eine einstreifige Baustellen-Verkehrsführung ein Gesamtfahrbahnquerschnitt von ca. 8,90 m Breite einzuhalten. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 6,60 m ist eine einstreifige Verkehrsführung nicht zulässig. Deswegen ist die Vollsperrung für die Bauarbeiten alternativlos. 4. Falls eine Vollsperrung nach Prüfung aller Alternativen nicht vermeidbar ist, wel- che Maßnahmen gibt es, um den Zeitraum der Vollsperrung zu verkürzen, etwa durch 24-Stunden-Baustelle, oder andere Maßnahmen? Über die vertragliche Vorgabe kurzer Ausführungsfristen und paralleler Tätigkeiten mit zum Teil mehreren Kolonnen kann die Bauzeit um 6 Wochen auf 4 ½ Monate reduziert werden. Ein 24 h-Betrieb ist nicht vorgesehen, da dieser, wie sich bei ähnlichen Erhaltungsmaßnahmen gezeigt hat, hohe Qualitäts- und Kostenrisiken gegenüber geringen erreichbaren Zeitvorteilen mit sich bringt. 5. Was kostet die Gesamtmaßnahme bzw. welche zusätzliche Kosten würden durch die in Frage 2,3, und 4 angesprochenen Änderungen entstehen? Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme sind mit 2.870.000,- € geschätzt. Da eine einstreifige Verkehrsführung (siehe 2 und 3) nicht möglich ist, wurden auch keine entsprechenden Vergleichskosten ermittelt.