LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7904 10.02.2015 Datum des Originals: 05.02.2015/Ausgegeben: 13.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3051 vom 21. Januar 2015 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/7803 Was hat die Landesregierung mit dem bisherigen Hochhaus des Landesbetriebes Straßen.NRW in Siegen vor? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3051 mit Schreiben vom 5. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Artikel vom 20. Januar 2015 berichtete die Siegener Zeitung von einem zweiten Kaufinteressenten für das bisher von der Niederlassung des Landesbetriebs Straßen.NRW genutzte Hochhaus an der Koblenzer Straße in Siegen. Neben dem Studentenwerk, das das vom Schimmelpilz befallene und daher seit dem Jahr 2012 leerstehende Haus abreißen wolle , gebe es nun einen weiteren Interessenten, der das unter Denkmalschutz stehende Hochhaus für sanierungsfähig halte. Seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) sei dem Siegener Architekten C. W. mitgeteilt worden, „dass das Finanzministerium NRW den BLB angewiesen habe, kein Bieterverfahren stattfinden zu lassen und direkt an das Studentenwerk Siegen zu verkaufen .“ Das Finanzministerium habe zugesichert, dass der Denkmalschutz im Nachhinein durch einen Ministerbescheid aufgehoben werde. Dies würde den Abriss des bisher denkmalgeschützten Gebäudes bedeuten. 1. Ist die Berichterstattung der Siegener Zeitung richtig, dass der Denkmalschutz des Gebäudes per Ministerentscheid aufgehoben werden soll? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7904 2 2. Gab es Gespräche zwischen dem zuständigen Ministerium und der Denkmalschutzbehörde über das genannte Gebäude? Es gab ein Schreiben des MBWSV an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Siegen, datierend vom 15.01.2015. 3. Falls zutreffend (Frage 2), mit welchem Ergebnis sind die Gespräche geführt wor- den? Das Schreiben erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Untere Denkmalbehörde der Stadt Siegen nach eigener Abwägung selbständig über die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für einen möglichen Abbruch entscheidet. Zudem werden Hinweise für das weitere denkmalrechtliche Verfahren gegeben. 4. Hat der BLB NRW bzw. hat das Finanzministerium eventuellen Kaufinteressenten bereits Zusagen gemacht? Es wurden weder vom BLB NRW, noch vom Finanzministerium, Zusagen gegenüber eventuellen Kaufinteressenten getätigt. 5. Falls zutreffend (Frage 4), welche Zusagen wurden gemacht? Diese Antwort erübrigt sich im Hinblick auf die Antwort zu Frage 4.