LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7905 10.02.2015 Datum des Originals: 02.02.2015/Ausgegeben: 13.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3008 vom 7. Januar 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7699 Mögliche Umstrukturierungen beim Landesbetrieb Straßen.NRW – inwieweit ist der Regierungsbezirk Detmold betroffen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3008 mit Schreiben vom 2. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Region Ostwestfalen-Lippe, deckungsgleich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Detmold, ist auf eine funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur besonders angewiesen. Im Jahr 2001 hatte die damalige rot-grüne Landesregierung den Landesbetrieb Straßenbau NRW gegründet. Zuvor hatten die Kommunen über die Landschaftsverbände entsprechende Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten. Derzeit gibt es Zuständigkeiten für das Gebiet des Regierungsbezirks Detmold im Bereich des Landesbetriebs Straßen.NRW durch die Regionalniederlassungen Ostwestfalen-Lippe (OWL) und Sauerland-Hochstift (SH). Wie aus der Antwort der Landesregierung Drucksache 16/5201 vom 10.03.2014 auf die Kleine Anfrage 1859 Drucksache 16/4728 des Fragestellers hervorgeht, waren beim Landesbetrieb mit Stichtag zum 01.01.2014 insgesamt 5.195,83 vollzeitäquivalente Dienstposten besetzt. Auf die Niederlassung OWL entfielen hierbei 338,45 und die Niederlassung SH 385,50 Dienstposten in Vollzeitäquivalenten. Nach den dem Fragesteller zur Verfügung stehenden Informationen soll die Landesregierung eine erhebliche Neustrukturierung des Landesbetriebs Straßen.NRW ins Auge fassen. Dabei sollen bereits Dienstkräfte über die grundsätzliche Neuausrichtung, Art und Umfang der Veränderungen sowie Standortfragen informiert worden sein. Der Regionalrat sowie die kommunalen Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise auf dem Gebiete des Regierungsbezirks Detmold sind verständlicherweise sensibilisiert und interessiert zu erfahren, welche Veränderungen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden sollen sowie ob und inwieweit die Region OWL davon betroffen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7905 2 1. Wie viele vollzeitäquivalente Dienstposten stehen den Regionalniederlassungen Ostwestfalen-Lippe und Sauerland-Hochstift mit Wirkung zum 01.01.2015 aktuell zur Verfügung (bitte separat für beide Regionalniederlassungen auflisten)? Zum Stichtag 01. Januar 2015 sind in der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe Dienstposten im Umfang von 325,82 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), in der Regionalniederlassung Sauer-land-Hochstift im Umfang von 377,62 VZÄ besetzt. 2. Wie viele unter den zu Frage 1 darzustellenden Fakten bezüglich der Personalaus- stattung betreffen die Bereiche Planung und Bau mit Stichtag des 01.01.2015 (bitte separat für beide Regionalniederlassungen auflisten)? Regionalniederlassung Ostwestfalen Lippe Personal der Abteilung Planung zum 01.01.2015 = 40,65 VZÄ Personal der Abteilung Bau zum 01.01.2015 = 68,62 VZÄ Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift Personal der Abteilung Planung zum 01.01.2015 = 49,31 VZÄ Personal der Abteilung Bau zum 01.01.2015 = 66,23 VZÄ Obwohl in der Zeit seit der Kleinen Anfrage 1859 v. 06.01.2014 (LT-Drs. 16/4728) Fachpersonal gewonnen werden konnte, reichte dieses nicht aus, Vakanzen und Abgänge auszugleichen , da einerseits der Markt nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung stellt und andererseits die haushaltswirtschaftliche Sperre fast sechs Monate Einstellungen nicht zuließ. Die Ausnahme von der Haushaltssperre galt nur für die 20 Planungsingenieure, die eingestellt werden konnten. 3. Welche Veränderungen beabsichtigt die Landesregierung bei der Umstrukturie- rung des Landesbetriebs Straßen.NRW die Regionalniederlassungen Ostwestfalen -Lippe und Sauerland-Hochstift und damit das Gebiet des Regierungsbezirks Detmold betreffend konkret? In der Diskussion steht, die Regionalniederlassungen Ostwestfalen, Sauerland-Hochstift und Südwestfalen unter eine gemeinsame Regionalleitung zu stellen. Die Standorte der drei Regionalniederlassungen bleiben erhalten; auch werden die Regionalniederlassungen weiterhin von einer Niederlassungsleitung geführt. In jeder Niederlassung bleiben die Abteilungen Planung, Bau und Betrieb bestehen. Die Abteilung Personal/Service entfällt in der bisherigen Form, die Aufgaben und das Personal dieser Abteilung werden der Regionalleitung zugeordnet. Der Dienstort verändert sich für die Beschäftigten nicht. 4. Stellt die Landesregierung bei etwaigen Umstrukturierungs-maßnahmen sicher, dass auch zukünftig die derzeit vorhanden Standorte OWL und SH dem Grunde nach erhalten bleiben? Ja – siehe auch Antwort zu Frage 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7905 3 5. Im Rahmen welcher zeitlichen Komponente sollen mögliche Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgen (bitte auch den genauen Zeitpunkt der Beteiligung der relevanten Akteure und Betroffenen möglicher Umstrukturierungsprozesse mitteilen)? Diskussion und Erarbeitung von möglichen Handlungskonzepten und Entscheidungsfindung bis Mitte 2015; Umsetzung im Laufe des Jahres 2015. Der Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess findet in einem ständigen Dialog mit dem Landesbetrieb Straßenbau und dem Haupt- bzw. Gesamtpersonalrat für den Landesbetrieb Straßenbau statt. Informationen an die Beschäftigten erfolgen sukzessive, sobald es belastbare Entscheidungen zu einzelnen Schritten gibt.