LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7925 17.02.2015 Datum des Originals: 13.02.2015/Ausgegeben: 20.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3015 vom 8. Januar 2015 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/7706 Wie ist der gegenwärtige Sachstand der sogenannten „Anschlussvereinbarung“ im Rahmen des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3015 mit Schreiben vom 13. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29.10.2014 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung über den Bericht der Landesregierung zu dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (Vorlage 16/2310) beraten . In diesem Bericht findet sich auch der Satz: „Im Sommer 2014 dokumentierten Schülerinnen und Schüler von Schulen in den sieben Referenzkommunen und ehemaliger STARTKLAR !-Schulen im Rahmen eines Probelaufs des geplanten Verfahrens erstmals die Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer individuellen Berufs- und Studienorientierungsprozesse in ihrer persönlichen Anschlussvereinbarung und erfassten ihre nächst geplanten Schritte zudem online.“ Über die sogenannte „Anschlussvereinbarung“ ist im Zusammenhang mit der Frage der Sicherung der Berufswahlfreiheit bereits in der Vergangenheit durchaus kontrovers diskutiert worden. Auch hatte bei vielen Verbänden das diesbezügliche Vorgehen der Landesregierung – etwa bezüglich der Abstimmungsprozesse – zu Verärgerung geführt. Ebenfalls wurden bereits verschiedene Kleine Anfragen zu „Kein Abschluss ohne Anschluss“ an die Landesregierung gerichtet, die u.a. auch die Ausgestaltung bzw. den Entwicklungsstand bei der „Anschlussvereinbarung “ miteinbezog. Das oben genannte Zitat verweist explizit auf die Referenzkommunen und einen Probelauf, also auf eine noch nicht auf eine bereits vollzogene allgemeinverbindliche Umsetzung. Gleichzeitig findet sich z.B. unter der Adresse http://www.berufsorientierung-nrw.de ein entsprechendes Dokument einer Anschlussvereinbarung. Daher wäre es wichtig zu wissen, ob es sich hierbei nun um die endgültige Variante handelt. Bereits in der genannten Ausschuss- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7925 2 sitzung wurden daher entsprechende Nachfragen an die Ministerin für Schule und Weiterbildung mit der Bitte um eine Information über den aktuellen Sachstand zu den „Anschlussvereinbarungen “ gerichtet. Allerdings ist die Ministerin für Schule und Weiterbildung trotz zweimaligen Fragens eine Antwort zu diesem Thema offensichtlich bewusst schuldig geblieben. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage wird nach dem Stand der „Anschlussvereinbarung“ gefragt, die im Rahmen der „koordinierten Übergangsgestaltung“ derzeit noch erprobt wird. Bei der „Anschlussvereinbarung “ handelt es sich um ein Dokument, das Teil des Standardelements „Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung“ ist. Darin wird der Prozess eines begleiteten Übergangs von der Schule in den Beruf beschrieben, den junge Menschen ggf. über mehrere Jahre durchlaufen. Hierzu werden Mindeststandards für die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Schule, Elternhaus, Arbeitsagentur, Hochschulen, weitere Beratungsdienste etc.) formuliert, die in einem koordinierten Miteinander junge Menschen in dieser Übergangsphase begleiten. Die „Anschlussvereinbarung“ hilft den Schüler/innen, sich erstmals in der 9. Klasse über den jeweiligen Stand ihrer Berufs- und Studienorientierung zu vergewissern. Von bewusst schuldig gebliebenen Antworten in der Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 29.10.2014 über den Bericht der Landesregierung zu dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“, wie die Fragestellerin in ihrer Vorbemerkung behauptet, kann ausweislich des Protokolls nicht die Rede sein. 1. Handelt es sich bei der genannten Variante um die nunmehr, zumindest vorläufig, letztendlich verbindliche „Anschlussvereinbarung“? Für das Schuljahr 2014/15 wird derzeit eine überarbeitete Fassung für den Einsatz in den Schulen vorbereitet, in die Erfahrungen aus einer ersten Probephase aufgenommen wurden. Mit dem fortschreitenden Ausbau des Gesamtsystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“ setzen schrittweise immer mehr Schulen das Standardelement „Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung“ um. Im Prozess gewonnene Erfahrungen werden ggf. in der weiteren Ausgestaltung der „Anschlussvereinbarung“ aufgenommen. Insofern handelt es sich nicht um eine als endgültig vorgesehene Fassung. Dies wird auch so mit allen Beteiligten kommuniziert. 2. Hat die Landesregierung als Folge des im Bericht genannten Probelaufs Verände- rungen an der dort getesteten „Anschlussvereinbarung“ vorgenommen (wenn ja, welche)? Ja, im Aufbau und in einzelnen Formulierungen wurden Änderungen vorgenommen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, z.B. mit kürzeren Sätzen, weniger Nominalisierungen - sowohl bei den Hinweisen als auch in den Fragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7925 3 3. Wenn es sich bei der genannten Variante um die – bis auf weiteres – endgültige Ausgestaltung einer „Anschlussvereinbarung“ handelt: Ist die Ausgestaltung nach einem ergebnisoffenen Diskurs mit Verbänden erfolgt? Siehe Antwort zu Frage 1. Bei der Ausgestaltung werden Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Schulpraxis sowie der Schulaufsicht aufgegriffen. Die jeweilige Fassung der Anschlussvereinbarung wird mit den Partnern im Ausbildungskonsens NRW abgestimmt, in dem die Kammern und Verbände der Wirtschaft, die Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung mitwirken. 4. Wenn es sich bei der genannten Variante um die – bis auf weiteres – endgültige Ausgestaltung einer „Anschlussvereinbarung“ handelt: Warum sieht die Landesregierung bei dieser Ausgestaltung die bezüglich der Anschlussvereinbarung vielfach geäußerten Bedenken ausgeräumt? Siehe Antwort zur Frage 1. Die Landesregierung und ihre Partner im Ausbildungskonsens haben mit der nunmehr vorgesehenen Fassung zahlreiche Verbesserungsvorschläge aufnehmen können. 5. Wenn es sich nicht um die letztendlich verbindliche Version handelt: Wird die Landesregierung eine solche abschließende Ausgestaltung den zuständigen Fachausschüssen des nordrhein-westfälischen Landtags unaufgefordert automatisch zukommen lassen? Es gibt keine „letztendlich verbindliche“ Version. Die Landesregierung veröffentlicht die jeweilige Fassung im Internet und legt diese auf Nachfrage dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor.