LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7927 17.02.2015 Datum des Originals: 13.02.2015/Ausgegeben: 20.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3041 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7757 Werden Flüchtlinge zu schnell auf die Kommunen weiterverteilt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3041 mit Schreiben vom 13. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell wird über eine Forderung des Landkreistages nach der Einhaltung des Asylverfahrens in den Ländern berichtet. Asylbewerber sollten nach Auffassung des Landkreistages drei Monate in zentralen Einrichtungen wohnen, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden . Der Bund müsse Länder dazu verpflichten, forderte der Präsident des kommunalen Gremiums am 14. Januar 2015 am Rande der Präsidiumssitzung in Bonn. Die Länder müssten zusätzliche Kapazitäten in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen schaffen. Dort müssten die Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten bleiben können, bis das Bundesamt über das Asyl entschieden habe. Außerdem müssten Flüchtlinge europaweit gleichmäßiger auf die Länder verteilt werden. Die Zahl der Asylanträge nehme unverändert zu. Im November seien mehr als 22.075 Anträge gestellt worden, das seien 56 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In NRW kamen nach Angaben des Innenministeriums im gesamten vergangenen Jahr rund 40 000 neue Asylbewerber hinzu. Für 2015 bereitet sich das Bundesland auf eine Steigerung auf 43 000 Menschen vor. Ende November musste Köln mehr als 2.000 unterbringen, Düsseldorf bekam 1.326 Asylbewerber zugewiesen, in Dortmund waren es 684, in Bochum 625. Die Zuweisungsquote errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie Einwohnerzahl, Fläche und Zahl der bereits in der Kommune lebenden Asylbewerber. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7927 2 Jeder vierte Asylbewerber kam bisher aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina. Die Bundesregierung konnte durch Vereinbarungen im Bundesrat erreichen, dass diese Länder in die Liste „sicherer Herkunftsstaaten" aufgenommen wurden. Dadurch können aussichtslose Asylanträge künftig rascher bearbeitet werden. Beschlossen ist zudem, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr Personal erhält, damit gewährleistet werden kann, dass alle Asylverfahren innerhalb von drei Monaten wirklich abgeschlossen werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Landkreistages nach einer Pflicht der Länder, Asylbewerber drei Monate in zentralen Einrichtungen wohnen zu lassen, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden, angesichts der Probleme der Kommunen, dass Flüchtlinge häufig ohne Vorlauffrist zu schnell, vor Abschluss des formellen Asylverfahrens, an die Kommunen weitergeleitet werden? Die Verpflichtung zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen des Landes beträgt gem. § 47 Asylverfahrensgesetz bis zu sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate. Eine Mindestverweildauer hat der Bundesgesetzgeber nicht festgelegt. Die Forderung des Landkreistages nach einer Mindestverweildauer von Ausländern in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Höhe von drei Monaten müsste daher auf Bundesebene entschieden werden. Die angesprochene Vorlauffrist für die Gemeinden ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer der Ausländer in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Die Zuweisung aus den Landesunterbringungseinrichtungen in die Gemeinden erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Regelfall nach erfolgter Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einer regelmäßigen Vorlauffrist von drei Tagen. In besonderen Belegungssituationen kann der Regelfall nicht immer eingehalten werden. 2. In welchem Zeitraum werden Flüchtlinge aktuell auf die einzelnen Kommunen wei- terverteilt? Aktuell werden die Flüchtlinge in durchschnittlich 14 Tagen durch die Bezirksregierung Arnsberg aus den Unterbringungseinrichtungen des Landes in die einzelnen Gemeinden zugewiesen . In der durchschnittlichen Verweildauer ist sowohl der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) als auch der Aufenthalt in der Landesaufnahmeeinrichtung (ZUE) enthalten . 3. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass das vorgesehene Regel- Asylverfahren für die in Nordrhein-Westfalen ankommenden Flüchtlinge eingehalten wird? Herr des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Begriff „Regel-Asylverfahren“ ist gesetzlich nicht normiert und der Landesregierung nur im Zusammenhang mit der Ankündigung des BAMF bekannt, im Rahmen des Asylverfahrens das Ziel erreichen zu wollen, einen rechtsgültigen Bescheid in einem regelmäßigen Zeitraum von drei Monaten nach Antragsstellung zu erlassen. Die Einhaltung des „Regel-Asylverfahrens“ ist, vereinfacht, abhängig von den Einflussgrößen Zugangszahlen von Flüchtlingen und Bearbeitungszeit beim BAMF. Diese kann die Landesregierung nicht beeinflussen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7927 3 4. Unter welcher Vorlauffrist für die Kommunen werden aktuell Flüchtlinge an die Kommunen aus den Landeseinrichtungen zugewiesen? Die Bezirksregierung Arnsberg ist gem. § 1 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Zuweisung von Flüchtlingen in die Gemeinden zuständig. Flüchtlinge werden von dieser mit einer regelmäßigen Vorlaufzeit von mindestens drei Arbeitstagen in die Gemeinden zugewiesen . Zur Entlastung der Gemeinden konnte die Bezirksregierung Arnsberg über den Jahreswechsel sicherstellen, dass im Zeitraum vom 22. Dezember 2014 bis 04. Januar 2015 keine Zuweisungen in die Gemeinden stattfanden. Die in diesem Zeitraum in NRW ankommenden Flüchtlinge wurden in den Landesunterkünften untergebracht. Im begrenzten Zeitraum vom 05. bis 09. Januar 2015 musste, aufgrund der hohen Belegung der Landeseinrichtungen, und wider Erwarten hoher Zugangszahlen im Januar von der regelmäßigen Vorlaufzeit von mindestens drei Arbeitstagen kurzfristig abgewichen werden. Flüchtlinge wurden in diesem Zeitraum mit einer kürzeren Vorlaufzeit in die Gemeinden zugewiesen. 5. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu der Bestandszahl an Flüchtlingen zum 01.01.2014, die maßgeblich für die Berechnung der Flüchtlingskostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist? Die Gemeinden melden der Bezirksregierung Arnsberg die Bestandzahlen der ausländischen Flüchtlinge gem. § 2 Nr. 1 - 4 FlüAG. Die Bezirksregierung Arnsberg überprüft die gemeldeten Bestandszahlen stichprobenartig und schreibt den Bestand der ausländischen Flüchtlinge in den Gemeinden in NRW für die Quartale des aktuellen Jahres fort. Die Bezirksregierung Arnsberg berichtete zum Stichtag 1.1.2014 einen Bestand von 28.380 Flüchtlingen und zum 1.10.2014 einen Bestand von 42.842 Flüchtlingen. Das stellt eine Erhöhung von mehr als 50% dar. Die Bestandserhebung der Bezirksregierung Arnsberg zum Stichtag 1.1.2015 befindet sich noch im Stadium der Auswertung.