LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7928 17.02.2015 Datum des Originals: 13.02.2015/Ausgegeben: 20.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2999 vom 19. Dezember 2014 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/7660 Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der Projekte zur Prävention und Beendigung von schulvermeidendem Verhalten? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2999 mit Schreiben vom 13. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Der Schulbesuch ist ein zentraler Baustein zur Sicherung der Chancengerechtigkeit. Damit junge Menschen nicht ihre eigene Zukunft verspielen, muss schulvermeidendem Verhalten frühzeitig und konsequent begegnet werden. Wie aus der Beantwortung der kleinen Anfragen 2551 und 2840 hervorgeht, gibt es derzeit keine landesweite Strategie der Landesregierung, wie die im Schulgesetz verankerte Schulpflicht sichergestellt werden soll. Demnach seien zwar alle im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans in den Jahren 2009 bis 2012 durchgeführten Maßnahmen erfolgreich gewesen und auch alle angestrebten Ziele wurden erreicht. Auf die Frage aber, wie die Landesregierung den Erfolg ermittelt, gibt die Landesregierung keine konkrete Antwort (vgl. Beantwortung der Frage Nummer 4 der kleinen Anfrage 2840). Anscheinend bemisst die Landesregierung den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen allein an der Höhe der Teilnehmerzahlen. Erhöhte Teilnehmerzahlen könnten aber z.B. auch aus einer größeren Anzahl an Projekten heraus resultieren. Auch sagt die reine Anzahl der Teilnehmer noch nichts über das Ergebnis der Projektarbeit aus, nämlich schulvermeidendes Verhalten präventiv zu verhindern oder zu beenden. Dieser Wert allein reicht also nicht aus, um den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen feststellen zu können. Der Erfolg von Projekten zur Prävention im eigentlichen Sinn (ca. 1/3 der Projekte) ist, schon aus Gründen der bisher fehlenden Langfristigkeit, sicherlich schwierig zu ermitteln. Viele Teilnehmer sagen jedoch nichts über den Erfolg dieser Maßnahmen aus, da für die Bewer- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7928 2 tung mindestens die Kenntnis darüber erforderlich ist, wie viele diese Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss kein oder zumindest nur ein geringfügiges schulvermeidendes Verhalten aufzeigen. Bei reaktiven Projekten zur Wiedereingliederung in den regelmäßigen Schulbesuch (ca. 2/3 der Projekte) sagt die Teilnehmerzahl ebenfalls nichts über die Erfolgsquote aus. Im Gegenteil , eine hohe Teilnehmerzahl bei dieser Art von Maßnahmen könnte vielmehr ein Indiz dafür sein, dass die Projekte zur Prävention im eigentlichen Sinn ihre Ziele eben nicht erreichen. Die reaktiven Projekte sind erst dann als erfolgreich zu bewerten, wenn die Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich wieder langfristig und regelmäßig die Schule besuchen. Darüber hinaus wurde laut Landesregierung die statistische Auswertung überarbeitet. Demnach werden die Daten für 2014 mit einer neuen, webbasierten Statistik erfasst. Es wird jedoch aus der Beantwortung der kleinen Anfrage 2840 nicht ersichtlich, wie die Landesregierung den Erfolg der 2013 durchgeführten Maßnahmen zur Prävention und Beendigung von schulvermeidendem Verhalten bemisst. 1. Welche Ziele wurden in den Projekten zur Prävention bzw. Beendigung von schul- vermeidendem Verhalten in den Jahren 2009 bis 2012 im Einzelnen angestrebt (bitte für jedes präventive bzw. reaktive Projekt der Jahre 2009 bis 2012 nach Höhe der Förderung sowie Teilnehmerzahl aufgeschlüsselt darstellen)? 2. Wie hoch ist im Einzelnen die Erfolgsquote der angestrebten Ziele der Projekte zur Prävention bzw. Beendigung von schulvermeidendem Verhalten in den Jahren 2009 bis 2012 (bitte für jedes Projekt der Jahre 2009 bis 2012 aufgeschlüsselt darstellen )? Die Frage 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Eine Aufschlüsselung und Auswertung aller Einzelziele und der Erfolgsquoten anhand der den Verwendungsnachweisen zugehörigen Sachberichte jedes einzelnen der zurzeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekte in den genannten Haushaltsjahren übersteigt den Rahmen der fristgemäßen Beantwortung einer Kleinen Anfrage. Des Weiteren wird auf die Antworten zur Frage 4 der Kleinen Anfrage 2840 (Drucksache 16/7486) verwiesen. 3. Welche Erfolgskriterien werden für die ab 2015 durchgeführte Auswertung der webbasierten Statistik bezüglich der Prävention bzw. Beendigung von schulvermeidendem Verhalten als Grundlage genommen? Zur Frage von „Erfolg oder Misserfolg“ der aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans geförderten Angebote der Jugendsozialarbeit wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2840 verwiesen. Bei Aussagen über die Wirkung der Angebote spielen folgende Aspekte eine Rolle:  Verbleib des Jugendlichen / der Jugendlichen (nach Ablauf des Angebotes bzw. nach Beendigung des Förderjahres) z.B. in einer Schule der Sek I, die Vermittlung an weitere Orte zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, die Vermittlung in weitere Angebote der Jugendhilfe oder Therapie  während des Angebotes erworbene Schulabschlüsse LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7928 3 Von den in den Angeboten eingesetzten Fachkräften werden darüber hinaus subjektive Einschätzungen abgefragt, die es erlauben, Rückschlüsse auf die Wirkung der Angebote zu ziehen. 4. Wie hat die Landesregierung ermittelt, in welchen Regionen ergänzende Unter- stützungsleistungen zu erbringen sind (bitte nach Bedarf für präventive und reaktive Maßnahmen aufgeschlüsselt darstellen)? 5. Wie wird die Landesregierung künftig ermitteln, in welchen Regionen ergänzende Unterstützungsleistungen zu erbringen sind (bitte nach Bedarf für präventive und reaktive Maßnahmen aufgeschlüsselt darstellen)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. Zunächst wird auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 2840 sowie auf die Gesamtantwort auf die Kleine Anfrage 2551(Drucksache 16/6643) hingewiesen. Die Ermittlung von Bedarfen zur ergänzenden Unterstützung der Kommunen findet nicht durch die Landesregierung statt. In Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung örtliche Bedarfe zu ermitteln.