LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Datum des Originals: 17.02.2015/Ausgegeben: 20.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784 Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Jahr 2014? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3048 mit Schreiben vom 17. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu 100 Prozent hat der Bund die kommunalen Kosten der Grundsicherung übernommen und auch für die Nordrhein-westfälischen Kommunen für eine erhebliche Entlastung bei den Sozialausgaben gesorgt. Seit dem vergangenen Jahr erstattet der Bund den Ländern die Nettoausgaben der Grundsicherung Im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII vollständig . Die Kostenübernahme des Bundes für die Ausgaben der Grundsicherung ist bereits im Jahr 2012 Jahr von 16 auf 45 Prozent gestiegen und schrittweise im Folgejahr 2013 auf 75 Prozent erhöht worden. Ab 2014 erfolgt die 100 Prozent Kostenübernahme. Die letzte und die aktuelle Bundesregierung haben damit eine Fehlentscheidung der SPD-geführten Bundesregierung aus dem Jahr 2003 korrigiert und den Kommunen diese aufwachsende soziale Belastung abgenommen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage zur Höhe der Beträge, die der Bund im Jahr 2014 für die einzelnen Bundesländer im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung übernommen hat, macht das insgesamt rund 5,4 Mrd. Euro aus. Durch das Weiterlaufen der Kostenübernahme würden die Kommunen bundesweit bis zum Jahr 2016 nach ersten Schätzungen um circa 20 Milliarden Euro entlastet . Bereits im Jahr 2012 wurden die nordrhein-westfälischen Kommunen um mehr als 275 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 2 Mio. Euro zusätzlich durch die erste Stufe der Kostenübernahme entlastet, insgesamt in Höhe von 420 Mio. Euro von Kosten der Grundsicherung und im Jahr 2013 in Höhe von rund 850 Mio. Euro durch den Bund befreit. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bund hat sich im Jahr 2003 unter der damaligen SPD-geführten Bundesregierung erstmals durch eine Mitfinanzierung der Grundsicherung über einen Festbetrag in Höhe von anfangs rund 409 Mio. Euro jährlich auch an kommunalen Soziallasten beteiligt und damit den Weg für eine weitergehende und dauerhafte Beteiligung des Bundes an kommunalen Sozialausgaben bereitet. In der Folge konnte vor allem auf Initiative der Länder bereits ab 2009 eine höhere Bundesbeteiligung für die Kommunen (abweichend vom bis dahin normierten Festbetrag wurde eine jährlich steigende prozentuale Kostenbeteiligung des Bundes - 13 bis 16 vom Hundert - in das SGB XII eingeführt) und ab 2012 eine schrittweise vollständige Erstattung der Leistungen vom Bund erreicht werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen war an diesen für die Kommunen positiven Ergebnissen maßgeblich beteiligt. 1. Wie hoch ist die konkrete Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch die vollständige Erstattung der Nettoausgaben der Grundsicherung der Länder durch den Bund nach § 46a Abs. 1 Nummer 1 SGB XII? 2. Wie hoch ist die Entlastung jeweils in den einzelnen Kommunen im Jahr 2014 im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch die vollständige Erstattung der Nettoausgaben durch den Bund? 3. Welche Gesamtentlastungswirkung in den Jahren 2012 bis 2014 hatte in den je- weiligen Kommunen die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf die als Anlage beigefügte Zusammenstellung wird verwiesen. Für die Jahre 2012 bis 2014 hat der Bundesgesetzgeber unterschiedliche Erstattungsquoten und Erstattungsgrundlagen für die Ausgaben der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII festgelegt. Im Jahre 2012 trug der Bund „einen Anteil von 45 vom Hundert der Nettoausgaben des Vorvorjahres “ (Nettogrundsicherungsausgaben des Jahres 2010). Im Jahr 2013 erstattete der Bund „einen Anteil von 75 vom Hundert der im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoaus -gaben für Geldleistungen“. Seit dem Jahr 2014 werden Geldleistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 100 vom Hundert durch den Bund übernommen. Die kommunalen Ausgaben für das Jahr 2014 stehen noch nicht endgültig fest, weil bundesgesetzlich vorgesehene Verwendungsnachweise noch fehlen, die allerdings auch erst spätestens im Mai 2015 vorliegen müssen. Aus diesem Grund können für das Jahr 2014 nur Angaben aufgrund der bisher abgerechneten und nachgewiesenen Ausgaben gemacht werden. Unter Bezug auf die für die Jahre ab 2013 geltende Verjährungsfrist wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Kommunen bis zu vier Jahre nach Entstehung der Aufwen- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 3 dungen Zeit haben, bislang nicht gemeldete Grundsicherungsleistungen nachträglich abzurechnen . Demnach sind die angegebenen Zahlen für die Zeiträume 2013 bis 2014 bis zum Ablauf der Verjährungsfrist vorläufig. 4. Wie hoch ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Kostenbelastung der Kommunen mit den Ausgaben für die Grundsicherung in den Jahren 2012 bis 2014 im Vergleich zu der Situation ohne eine Entlastung der Kommunen durch den Bund durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Angaben zu den Ausgaben liegen teilweise nur vorläufig vor. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Daten haben die Kommunen in den Jahren 2012 bis 2014 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt rund 3,106 Mrd. Euro aufgewendet. Der Bund hat in diesem Zeitraum an die Kommunen bislang rund 2,462 Mrd. Euro erstattet. Die Rechtslage vor dem 1. Januar 2012 sah vor, dass der Bund ab dem Jahr 2012 jeweils einen Anteil von 16 vom Hundert der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Nettogrundsicherungsausgaben des Vorvorjahres trägt. Maßgeblich für die Berechnung der Kostentragung des Bundes für die Jahre 2012 bis 2014 wären folglich die vom Statistischen Bundesamt festgestellten Nettogrundsicherungsausgaben der Kommunen der Jahre 2010 bis 2012 gewesen. Auf der Grundlage dieser Ausgaben und der alten Rechtslage hätte sich für die Kommunen für die Jahre 2012 bis 2014 insgesamt eine Bundesbeteiligung in Höhe von rund 454 Mio. Euro errechnet. 5. Wie bewertet die Landesregierung die dauerhafte Kostenerstattung des Bundes bei den kommunalen Kosten der Grundsicherung? Die rot-grüne Landesregierung hat trotz schwieriger Verhandlungen mit dem Bund erreichen können, dass die Städte und Gemeinden im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deutlich entlastet werden. Die vollständige Kostenerstattung durch den Bund ist ein sehr wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zur Entlastung der kommunalen Haushalte und wird von der Landesregierung begrüßt. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin konsequent für eine weitere Entlastung der Kommunen durch den Bund, wie auch durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die laufende Legislaturperiode beabsichtigt, einsetzen.