LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7935 17.02.2015 Datum des Originals: 13.02.2015/Ausgegeben: 20.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3049 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7785 Der Sinn der Vorratsdatenspeicherung Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3049 mit Schreiben vom 13. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) hat sich am 09.01.2015 im ZDF-Morgenmagazin klar für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesprochen. Wörtlich sagte er dazu: „Da haben wir uns als Innenminister klar positioniert.“ Weiterhin führte er aus, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Verbrechen und Terroranschlägen „hilfreich“ ist. In Frankreich konnte nach den Terroranschlägen in der vergangenen Woche mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung schnell reagiert und aufgeklärt werden. Die Äußerungen des Landesinnenministers stehen im Widerspruch zu denen des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD). Der Bundesminister argumentiert, dass die Vorratsdatenspeicherung kein Verbrechen verhindert und eine Speicherung gegen europäisches Recht verstößt. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die ablehnende Haltung des Bundesjustizmi- nisters zur Vorratsdatenspeicherung? 2. Hält der Landesinnenminister die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für ein adäquates Mittel zur Aufklärung von Straftaten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7935 2 3. In welchem Rahmen bzw. Umfang setzt sich der Innenminister für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ein? 4. Wird die Landesregierung eine Initiative zur Einführung der Vorratsdatenspei- cherung starten? 5. Hält der Innenminister die französische Praxis der Vorratsdatenspeicherung für einen sinnvollen Weg? Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen ein. Daher haben die höchsten Gerichte Europas und Deutschlands die Erfassung sämtlicher Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger unter Berufung auf die Grundfreiheiten und Grundrechte auf Grundlage der bisherigen Vorschriften als unzulässig verworfen und die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund fehlt es an einer Europäischen Richtlinie, die eine Grundlage für eine etwaige bundesgesetzliche Neureglung der Vorratsdatenspeicherung darstellen könnte. Den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs folgend, muss eine neue EU-Richtlinie detailliertere verfahrensmäßige Vorkehrungen enthalten, sowie die Balance zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Strafverfolgungsanspruch des Staates wahren. Sobald eine solche Richtlinie vorliegt, wird es Aufgabe des Bundesgesetzgebers sein zu prüfen, ob er auf der Grundlage der europäischen Vorgaben einen Gesetzentwurf erarbeiten will. Die Landesregierung ist sich darüber hinaus einig, dass nationale Alleingänge ohne europäische Vorgaben nicht anzustreben sind, so dass derzeit eine Bundesratsinitiative nicht zur Diskussion steht. Bestehende Regelungen einzelner Staaten werden von der Landesregierung nicht bewertet.