LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7944 18.02.2015 Datum des Originals: 13.02.2015/Ausgegeben: 23.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3003 vom 5. Januar 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7684 Verzögerung beim Neubau des Amtsgerichts Erkelenz durch Überschreitung der gesetzlichen vorgegebenen Verfahrensdauer? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3003 mit Schreiben vom 13. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 102 GWB unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung von Vergabekammern . Für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge der nordrheinwestfälischen Gebietskörperschaften ist bei jeder Bezirksregierung eine Vergabekammer eingerichtet. Für das Verfahren vor den Vergabekammern gilt der Beschleunigungsgrundsatz . Nach § 113 Absatz 1 GWB trifft die Vergabekammer die Entscheidung und begründet diese schriftlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Nur in Ausnahmefällen kann der Vorsitzende bei tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten die Frist durch Mitteilung an die Beteiligten um den erforderlichen Zeitraum, der nicht länger als zwei Wochen sein soll, verlängern. Die Verfahrenslaufzeiten der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln überschreiten die gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensdauer im Durchschnitt um mehr als das Doppelte (vgl. Drs. 16/5651, Seite 2). Am 25.08.2014 teilte der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit, dass sich der Baubeginn des Amtsgerichts Erkelenz aufgrund einer Vergabebeschwerde eines Unternehmens, das bei der öffentlichen Vergabe der Rohbauarbeiten durch den BLB nicht zum Zuge gekommen war, verzögere. Der Beginn der Rohbauarbeiten verzögere sich um die Dauer des Nachprüfverfahrens . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7944 2 1. Wie lange betrug die Verfahrenslaufzeit des Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln bezüglich der Vergabe der Rohbauarbeiten des neuen Amtsgerichts Erkelenz? Der Eingang des Nachprüfungsantrages erfolgte am 15. August 2014. Die mündliche Verhandlung fand am 16. Oktober 2014 statt. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung kam es zu Einigungsverhandlungen, welche durch die mündliche Verhandlung möglich geworden waren. Nach beidseitigen Erledigungserklärungen musste die Kammer nur noch über die Kosten entscheiden. Der Beschluss erging am 16. November 2014. Die getroffene Terminierung war im konkreten Fall bedingt durch die bei Amtsantritt der neuen Vorsitzenden übernommenen aufgelaufenen Rückstände sowie die dauerhafte Erkrankung des hauptamtlichen Beisitzers. 2. Welche Kosten entstehen dem Land gegebenenfalls dadurch, dass das Nach- prüfungsverfahren bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln bezüglich der Vergabe der Rohbauarbeiten des neuen Amtsgerichts Erkelenz länger als die gesetzlich vorgegebene Verfahrensdauer gedauert hat? Aufgrund des durch das Vergabeverfahren verzögerten Beginns der Rohbauarbeiten sind Mehrkosten zu erwarten. Auf die gegenüber dem Regelverfahren verlängerte Verfahrensdauer des Nachprüfungsverfahrens von rund zehn Wochen sind schätzungsweise rund 9.000 € zurückzuführen. Darüber hinausgehende Mehrkosten aufgrund des verzögerten Baubeginns sind zurzeit nicht abschätzbar. 3. Um welchen Zeitraum verlängert sich gegebenenfalls die Fertigstellung des Neubaus des Amtsgerichts Erkelenz dadurch, dass das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln bezüglich der Vergabe der Rohbauarbeiten des neuen Amtsgerichts Erkelenz länger als die gesetzlich vorgegebene Verfahrensdauer gedauert hat? Der genaue Fertigstellungstermin des Neubaus des Amtsgerichts Erkelenz ist noch nicht absehbar. Der Beginn der Rohbauarbeiten hat sich durch das Nachprüfungsverfahren um vier Monate verschoben. Davon sind rund zehn Wochen auf die verlängerte Verfahrensdauer des Nachprüfungsverfahrens zurückzuführen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer bereits eine Änderung des Ausführungszeitraums angekündigt. Zurzeit ist daher mit einer Verschiebung der Fertigstellung des Rohbaus um circa fünf Monate zu rechnen. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit April 2014 ergriffen, damit die Vergabekammern bei den Bezirksregierungen in die Lage versetzt werden, Nachprüfungsverfahren innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensdauer zu entscheiden? Zum 1. Januar 2015 trat die Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren (ZuStVO NpV NRW) in Kraft. Zur Effizienzsteigerung erfolgte - in engem Austausch mit den Vergabekammern - eine Neustrukturierung der Vergabekammern durch eine Zusammenlegung der fünf Vergabekammern auf zwei Bezirksregierungen. Damit erfolgte eine Anpassung an die gestiegene Komplexität im Vergaberecht durch Bündelung der Kompetenzen. Die Vergabekammern Westfalen bei der Bezirksregierung Münster und Rheinland bei der Bezirksregierung Köln verfügen jeweils über mehrere Spruchkörper, wodurch erweiterte Vertretungsregelungen getroffen werden können. Diese Maßnahmen werden die Bearbeitung der Nachprü- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7944 3 fungsverfahren und dadurch die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Vergabekammern wesentlich fördern. 5. Wie hat sich die Dauer der Nachprüfungsverfahren seit April 2014 entwickelt (bit- te differenziert nach Bezirksregierung)? Bei der Einordnung der im Folgenden aufgeführten Verfahrensdauern ist neben der Bewertung der rein zahlenmäßigen Aussagen ergänzend eine einzelfallbezogene Betrachtung vorzunehmen , welche Komplexität und Umfang eines Sachverhalts sowie die Bedürfnisse der Verfahrensbeteiligten (etwa um längere Schriftsatzfristen oder spätere Termine der mündlichen Verhandlung) berücksichtigt. Diese Aspekte können eine längere Verfahrensdauer im Rahmen der gesetzlichen Fristen rechtfertigen. Zudem sind einige Vergabekammern aufgrund der deutlich höheren Anzahl an Verfahren bereits aus strukturellen Gründen stärker belastet, was sich wiederum auf die Verfahrenslaufzeiten auswirkt. Bezirksregierung Antragseingänge seit April 2014 Arnsberg 17 Detmold 6 Düsseldorf 20 Köln 32 Münster 19 Bezirksregierung Durchschnitt Verfahrenslaufzeiten (in Wochen) Verlängerungen (in % der Fälle) Arnsberg 5-7 30% Detmold 4 33% Düsseldorf 17,65 98% Köln 12 90% Münster 7 63%