LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7945 18.02.2015 Datum des Originals: 10.02.2015/Ausgegeben: 23.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3029 vom 13. Januar 2015 der Abgeordneten Dirk Wedel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/7740 Wann beginnt der Ausbau der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3029 mit Schreiben vom 10. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zustand und Verkehrssicherheit der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen sind seit Jahren ein Ärgernis für die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Zwischen Mettmann und der Autobahnbrücke über die A 3 ist die L 239 eine gut ausgebaute und sicher zu befahrende Straße. Ab der Autobahnbrücke in Richtung Ratingen hat die L 239 dagegen eher den Charakter eines schlecht asphaltierten Feldweges. Dieser Zustand führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen sind Fußgänger und Radfahrer, die keinerlei Bewegungsfläche haben, ohne direkt mit dem Kfz-Verkehr in Konflikt zu kommen. Auch der Busverkehr (Linie 749) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die L 239 stellt die direkte Anbindung zur A 44 und damit zum Düsseldorfer Flughafen und zur Messe Düsseldorf dar. Alternativ müssten große Umwege, beispielsweise über die B 7 oder die A 46 gefahren werden. Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die heimische Wirtschaft, ist der Neu- bzw. Ausbau der L 239 zwischen der Autobahnbrücke und Ratingen ein Verkehrsprojekt höchster Priorität. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1275 bestätigte die Landesregierung die Aussagen eines Vertreters von Straßen.NRW in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7945 2 Mettmann vom 16.05.2013. Danach solle die L 239 auf sechs Meter verbreitert werden, so dass zwei Linienbusse ohne Probleme aneinander vorbeifahren können. Die Bushaltestellen an der Landstraße sollten so gestaltet werden, dass sie keine PKW aufhalten, wenn die Busse halten. Zusätzlich solle ein Sicherheitsstreifen und ein Notgehweg für Fußgänger entstehen . Zunächst einmal müsse die marode Brücke über den Schwarzbach neu gebaut werden. Damit solle 2014 begonnen werden. Der Ausbau der Straße solle fünf bis sechs Millionen Euro kosten (vgl. Drs. 16/3506). Nach einem Bericht der Rheinischen Post vom 15.01.2014 stellte derselbe Vertreter von Straßen.NRW den Beginn der Bauarbeiten für die neue Brücke über den Schwarzbach für Mitte des Jahres 2014 in Aussicht. Ebenfalls für 2014 sei der Abriss des Gebäudes an der Schule Nussbaum geplant. Nach einem Bericht der Westdeutschen Zeitung vom 20.01.2014 soll wiederum derselbe Vertreter von Straßen.NRW erklärt haben, die für den Neubau der Brücke erforderlichen Grundstücke seien alle gekauft. 2017 könne mit den Bauarbeiten zur Verbreiterung der L 239 begonnen werden. 1. Weshalb ist mit dem Bau der neuen Brücke über den Schwarzbach bisher noch nicht begonnen worden? Für den Ersatzbau der Schwarzbachbrücke war im Rahmen eines für die Baurechtschaffung erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungs-verfahrens eine Einwendung zu behandeln. Die wasserrechtliche Genehmigung wird noch im Winter 2015 erwartet. Ein Baubeginn soll unmittelbar danach erfolgen. 2. Welche konkreten einzelnen Maßnahmen hat das Land seit dem 05.07.2013 ergrif- fen, um die Voraussetzungen für den von Straßen.NRW geplanten Ausbau der L 239 zu schaffen (bitte chronologisch aufführen)? Aufgrund des Erhaltungsbedarfes der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen soll die Landesstraße in diesem Abschnitt in vorhandener Trassenführung verkehrsgerecht saniert werden . Dazu gehört eine in 2012 auf einer Länge von rund 300 m erfolgte Hangsicherung. In 2015 wird die o. g. alte Schwarzbachbrücke durch eine neue ersetzt. Danach werden abschnittsweise in einem wirtschaftlich realisierbaren Bauablauf Fahrbahndeckensanierungen und Sicherungen der Straßenrand- und Böschungsbereiche erfolgen. 3. Welche an welcher Stelle veranschlagten finanziellen Mittel stehen 2015 für Maß- nahmen zum Ausbau der L 239 zur Verfügung? Es stehen 1,2 Mio. € im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ im Kapitel 09 150 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ des Landeshaushalts für die Erhaltungsmaßnahmen an der L 239 zur Verfügung. 4. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Beginn der Bauarbeiten zum Bau der neuen Brücke über den Schwarzbach? Die Bauarbeiten werden nach Vorliegen des Baurechts im Frühjahr 2015 beginnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7945 3 5. Inwieweit führt die Verzögerung des Beginns der Bauarbeiten zum Bau der neuen Brücke über den Schwarzbach zu weiteren Verzögerungen in Bezug auf die Verbreiterung der L 239? Die Gesamtmaßnahme der verkehrsgerechten Erhaltung der L 239 erfährt durch den bevorstehenden Baubeginn der Schwarzbachbrücke keine Verzögerung.