LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7971 23.02.2015 Datum des Originals: 20.02.2015/Ausgegeben: 26.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3085 vom 30. Januar 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/7856 Kleine Anfrage zum Blockadeaufruf von Innenminister Jäger konkretisieren Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3085 mit Schreiben vom 20. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenarsitzung vom 28.01.2015 hat Innenminister Ralf Jäger zum Tagesordnungspunkt 1 „Nordrhein-Westfalen steht ein für Demokratie und Vielfalt“ richtigerweise gesagt, es sei nicht nur wichtig, sich nach den Anschlägen von Paris solidarisch zu zeigen, sondern es sei „genauso wichtig, sich den Rassisten in den Weg zu stellen.“ Allerdings ist die Blockade einer nicht verbotenen Versammlung nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes und die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer Straftat wiederum nach Paragraph 111 StGB strafbar. Aufgrund dieser Tatsache laufen immer wieder Ermittlungen gegen engagierte Antirassist/innen und Antifaschist/innen durch Sicherheits- und Justizbehörden in NordrheinWestfalen , die die Aufforderung von Innenminister Jäger in der Vergangenheit vielfach vorausschauend umgesetzt und sich in ganz Nordrhein-Westfalen Rassist/innen in den Weg gestellt haben – ganz aktuell gegen Mitglieder des BlockaDo-Bündnisses in Dortmund. Da wir nicht davon ausgehen, dass Innenminister Jäger eine Straftat begehen wollte, andererseits aber die Strafverfolgung linker Aktivist/innen in Nordrhein-Westfalen aus genau diesem Grund Realität ist, stellt sich die Frage, in welcher Form die Landesregierung ein „sich den Rassisten in den Weg stellen“ gut heißt und in welcher Form nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7971 2 Vorbemerkung der Landesregierung Demonstrationen, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus richten, sind bei der Auseinandersetzung mit diesen Formen des Extremismus von großer Bedeutung. Allen an diesen Veranstaltungen Beteiligten muss jedoch klar sein, dass jede politische Auseinandersetzung frei von Gewalt und Zwang zu führen ist. Verfassungsrechtlich geschützt ist das Versammlungsrecht nur in den Grenzen der Friedlichkeit. Wenn ich auf die Bedeutung dieser Demonstrationen hinweise, sind damit ausschließlich die im Rahmen der geltenden Rechtsordnung durchgeführten Versammlungen gemeint. In diesem Sinne ist die Formulierung, dass „es genauso wichtig ist, sich den Rassisten … in den Weg zu stellen“ dahingehend zu verstehen, dass man sich durch die Teilnahme an diesen Demonstrationen den Rassisten politisch in den Weg stellt. 1. In welcher Form stellt Minister Jäger sicher, dass Sicherheits- und Justizbehörden die Bemühungen mutiger und engagierter Menschen, die seiner Aufforderung folgen, sich „Rassisten in den Weg“ zu stellen, nicht durch die Androhung und Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen konterkarieren? 2. Wo endet für die Landesregierung der ehrenhafte Aufruf zur Zivilcourage und zum Engagement für eine wehrhafte Demokratie bzw. wo beginnt der strafwürdige Aufruf zu einer Straftat? 3. Wie stellen Sie es sich praktisch vor, sich „Rassisten in den Weg“ zu stellen? 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit Innenminister Jäger selbst sich nicht nur verbal „Rassisten in den Weg“ gestellt, sondern dies in der Vergangenheit tatsächlich im Rahmen entsprechender Gegendemonstrationen faktisch getan hat? siehe Vorbemerkung