LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7972 23.02.2015 Datum des Originals: 20.02.2015/Ausgegeben: 26.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3059 vom 23. Januar 2015 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/7818 Wie schätzt die Landesregierung die Bestrebungen der Bewegung „Freistaat Preußen “ ein? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3059 mit Schreiben vom 20. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter www.freistaat-preussen.info, der „Weltnetzseite“ der Organisation „Freistaat Preußen“ lässt das im Impressum genannte Auswärtige Amt des Freistaates Preußen mit Sitz in Niederkrüchten wissen, dass der Freistaat Preußen weiter existiert und reorganisiert wird. Auf der Seite heißt es u.a.: „Während für das gesamte Deutsche Reich der letzte souveräne Verfassungsstand die letzte gültige Reichsverfassung vom 16. April 1871 ihre Gültigkeit bis heute behalten hat (die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 und das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 sind keine Verfassung, sie sind lediglich ein von den Alliierten Streitkräften gegebenes Grundgesetz, für die in den besetzten Gebieten lebenden Menschen nach HLKO/Kriegsrecht), ist für den Freistaat Preußen die Souveränität bis heute [….] erhalten geblieben.“ Man stellt die Rechtsgrundlage für die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Frage und hat eine eigene Staatsangehörigkeit, eine administrative Regierung sowie bestallte Vertreter von Provinzen, unter anderem der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7972 2 1. Ist der Landesregierung das Phänomen „Freistaat Preußen“ bekannt? Der sich selbst so bezeichnende „Freistaat Preußen“ ist der Landesregierung als Gruppierung mit nach eigener Angabe Sitz in Niederkrüchten bekannt. Sie wird der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugerechnet. Bei der Reichsbürgerbewegung handelt es sich nicht um eine einheitliche Gruppierung; vielmehr gibt es bundesweit eine Reihe von völlig unterschiedlichen Personen und Personenzusammenschlüssen mit inhaltlich ähnlichen Weltanschauungen . Ihre Anhänger vertreten die Auffassung, dass weiterhin das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbestehe. Personal- und Gebietshoheit der Bundesrepublik sowie hoheitliche Maßnahmen von Behörden werden von ihnen nicht akzeptiert bzw. als unwirksam erachtet. Sie richten deshalb eigene Institutionen wie z.B. eine „kommissarische Reichsregierung “ ein, beantragen die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder erkennen Gesetze und staatliche Maßnahmen nicht an. Es muss sich dabei nicht in jedem Einzelfall um Rechtsextremisten handeln, jedoch besteht bei ihnen wegen übereinstimmender Grundeinstellungen eine hohe Affinität zu diesem Phänomen. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Behauptungen der Gruppierung juristisch ein? Die Anhänger der Reichsbürgerbewegung stellen die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland und die Legitimität ihres staatlichen Handelns in Abrede. Ihre rechtliche Bewertung und deren Begründung widersprechen dem geltenden Staats- und Verfassungsrecht. Soweit sich aus selbstverfassten Rechtsakten deshalb tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Straftaten z.B. wegen Amtsanmaßung, Nötigung oder Missbrauch von Titeln ergeben, werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. 3. Wie sollen öffentliche Verwaltungen mit der unseren Staat ablehnenden Bewe- gung umgehen? Zum Umgang mit dem Phänomen der Reichsbürgerbewegung ist ein konsequentes Vorgehen erforderlich. Diskussionen in der Sache oder auf juristischer Ebene sind erfahrungsgemäß fruchtlos, da keine Akzeptanz für der eigenen Anschauung entgegenstehende Ansichten zu erwarten ist. Für die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Informationen zur Verfügung gestellt. Sie beinhalten konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit diesem Personenkreis und zum Schutz von Behördenangehörigen .