LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7986 25.02.2015 Datum des Originals: 24.02.2015/Ausgegeben: 02.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3058 vom 27. Januar 2015 der Abgeordneten Henning Höne, Karlheinz Busen und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7817 NRW wird wieder Wolfsland – Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3058 mit Schreiben vom 24. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In aktuellen Medienberichten wird von der Wiederkehr der Wölfe in das Land NordrheinWestfalen berichtet. Anlass dazu gibt ein Vorfall in Ostwestfalen. Ein Schaf wurde bei Stemwede wahrscheinlich von einem Wolf gerissen. Umweltschützer feiern dies bereits als Erfolg für den nordrhein-westfälischen Naturschutz. Der Schafsverband artikuliert allerdings indes Bedenken und fordert entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wie man Nutztiere schützt und wie Schäfer für gerissenes Weidevieh zukünftig kompensiert werden sollen. Für solche Fälle gebe es bereits ein Etat im Haushalt. Darüber hinaus soll bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden sein, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei aller berechtigten Freude über die Rückkehr der Wölfe müssen alle Aspekte hinreichend eruiert und berücksichtigt werden, denn zutreffend erklärt auch Landesumweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen): „Nach mehr als einem Jahrhundert müssen wir wieder lernen mit dem Wolf zu leben“ (Neue Rhein Zeitung, 24. Januar 2015). 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung in Bezug auf eine mögliche dauerhafte Wiederkehr der Wölfe in Nordrhein-Westfalen? Für die dauerhafte Rückkehr eines Wolfes bedarf es mehrerer sicherer Nachweise über einen Zeitraum von sechs Monaten, die einem einzelnen Wolf zugeordnet werden können. Da derzeit nur zwei einzelne Hinweise auf den Aufenthalt eines Wolfes in Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7986 2 Westfalen vorliegen, hat die Landesregierung aktuell keine Erkenntnisse in Bezug auf eine mögliche dauerhafte Rückkehr eines Wolfes. 2. In welchem Umfang plant die Landesregierung den Haushaltstitel für Kompensationszahlungen für gerissenes Weidevieh zu erhöhen? Der Ansatz des vorhandenen Haushaltstitels für Kompensationszahlungen reicht aus, um die möglichen Verluste beim Weidevieh zu entschädigen. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, den Haushaltstitel für Kompensationszahlungen zu erhöhen. 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung aktuell, um die dauerhafte Ansiedlung von Wölfen in Nordrhein-Westfalen zu fördern? Die Landesregierung hat sich bereits im Vorfeld des Wolfsbesuchs im Jahr 2009 auf die natürliche Rückkehr des Wolfes vorbereitet und ein Konzept zum Umgang mit dem Wolf erarbeitet, bei dem die Erfahrungen der Bundesländer mit größeren Wolfsvorkommen (Sachsen, Brandenburg) berücksichtigt wurden. Mit folgenden Maßnahmen wurde teilweise bereits im Jahr 2010 begonnen: • Einrichtung einer AG „Wolf in NRW“ beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf Veranlassung des MKULNV. • Aufbau und Schulung eines regionalen Luchs- und Wolfsberaternetzes. • Regelung zur finanziellen Entschädigung von Tierverlusten. • Finanzielle Förderung von Herdenschutzmaßnahmen (Anschaffung je eines Herdenschutz-Sets bei der Biologischen Station Hochsauerlandkreis und in einem Forstrevier im Kreis Minden-Lübbecke). • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch LANUV und LBWuH (u.a. Fachtagung, Internetauftritt mit Steckbrief zum Wolf, Veröffentlichung der Liste der Wolfsberater, Faltblatt und Poster). Mit diesen vorbereitenden Maßnahmen soll die Akzeptanz für die natürliche Rückkehr dieser ehemals in Nordrhein-Westfalen ausgestorbenen Art verbessert werden 4. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen, die sich über weitere geeignete Maßnahmen zur ausgewogenen Ausgestaltung des Wiederauftauchens von Wölfen in Nordrhein-Westfalen Gedanken macht? Der im Jahr 2010 beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) gegründeten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ gehören die zuständigen Behörden und die betroffenen Verbände an, die jeweils durch eine Vertreterin oder einen Vertreter repräsentiert werden. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:  das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV),  das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV),  die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung (FJW im LANUV),  der Landesbetrieb Wald und Holz (LBWuH),  die Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold,  der Schafzuchtverband NRW e.V.,  der Landesjagdverband NRW e.V., LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7986 3  die anerkannten Naturschutzverbände (eine gemeinsame Vertreterin),  der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V.,  ein unabhängiger Säugetierkundler sowie zukünftig  die beiden Landwirtschaftsverbände (ein gemeinsamer Vertreter). 5. Wie sieht der zeitliche Arbeitsablauf dieser Arbeitsgruppe aus? Die Arbeitsgruppe wurde seit ihrer Gründung im Jahr 2010 mehrmals einberufen und tagt nach Bedarf (in der Regel einmal jährlich). In der Arbeitsgruppe werden die in Bezug auf den Wolf relevanten aktuellen Aspekte beraten, um die Akzeptanz für die natürliche Rückkehr des Wolfes zu fördern. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden von den zuständigen Behörden umgesetzt (z.B. Regelungen zur finanziellen Entschädigung von Tierverlusten, Aufbau eines Wolfsberaternetzes, Anschaffung eines Herdenschutz-Sets). Nachdem bereits im Dezember 2014 eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ mit einer Terminabfrage angekündigt wurde, hat diese Sitzung am 13. Februar 2015 stattgefunden. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe soll voraussichtlich im Juni 2015 stattfinden.