LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8013 27.02.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 04.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3073 vom 23. Januar 2015 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/7843 Sperrung von Teilen der Autobahnen A1, A3 und A59 in der Silvesternacht wegen dichtem Nebel Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3073 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Nacht vom 31. Dezember 2014 auf den 1. Januar 2015 herrschte vor allem im Süden Nordrhein-Westfalens sehr dichter Nebel. Daher kam es auf Teilen der Autobahnen A1, A3 und A59 für Autofahrer zu Sichtweiten von ca. 10 Metern. Aus diesem Grund wurden in dieser Nacht Teile von Autobahnen von der Polizei zeitweise gesperrt. Laut Medienberichten wurde die A59 zwischen dem Kreuz Bonn und der Anschlussstelle Flughafen in beide Richtungen gesperrt. Die A1 war zwischen Remscheid und Leverkusen von 02.00 Uhr bis 06.00 Uhr jedoch nur in eine Fahrtrichtung gesperrt. Auf der anderen lief der Verkehr. Diese einseitige Sperrung der Autobahn machte keinen Sinn, weil die Sichtweite auf beiden Seiten gleich gering war. Darüber hinaus berichten Autofahrer, dass Ihnen auf der A1 zwischen Remscheid und Burscheid die Abfahrt von der Autobahn zwischen 02.00 Uhr und 06.00 Uhr verwehrt wurde. Dies hätten sie als Freiheitsberaubung empfunden. Vorbemerkung der Landesregierung In der Nacht vom 31.12.2014 auf den 01.01.2015 bildete sich in weiten Teilen NordrheinWestfalens Nebel. Auf den Bundesautobahnen (BAB) 3 und 59 wurden teilweise Sichtweiten von unter fünf Metern festgestellt. Auf der BAB 59 hatten einige Verkehrsteilnehmer/-innen ihre Kraftfahrzeuge verlassen und bewegten sich fußläufig über die Autobahn. Diese wurden von der Polizei über Außenlautsprecher angewiesen, sofort ihre Kraftfahrzeuge zu besetzen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8013 2 und - wenn möglich - die Fahrt fortzusetzen. Für beide Fahrtrichtungen wurde eine Vorabsicherung eingerichtet, um auf den stark sichtbehindernden Nebel hinzuweisen. Durch Einsatzfahrzeuge wurde der Verkehr zum Teil verlangsamt und durch den Nebel navigiert. Im Bereich der BAB 1 zwischen Remscheid und Leverkusen ereigneten sich aufgrund von Sichtbehinderungen mehrere Verkehrsunfälle, die von der Polizei abgesichert wurden. Sperrmaßnahmen der Polizei wurden sukzessive von den zuständigen Autobahnmeistereien übernommen. 1. Welche Autobahnteile wurden in der Nacht vom 31. Dezember 2014 auf den 1. Januar 2015 in Nordrhein-Westfalen wegen Nebel einseitig gesperrt? Die BAB 3 wurde in Fahrtrichtung Köln von der Anschlussstelle Mettmann bis zum Autobahnkreuz Hilden am 01.01.2015 von 01:30 bis 05:00 Uhr durch die Polizei gesperrt. Der schwache Verkehr wurde an der Anschlussstelle Mettmann abgeleitet und die Zufahrt wurde gesperrt. 2. Welche Autobahnteile wurden beidseitig gesperrt? Die BAB 3 wurde wegen des Nebels und aufgrund von Verkehrsunfällen von der Polizei zwischen der Anschlussstelle Leverkusen und der Anschlussstelle Dellbrück in beiden Fahrtrichtungen am 01.01.2015 von 01:09 (Fahrtrichtung Oberhausen) bzw. 01:17 Uhr (Fahrtrichtung Frankfurt) bis jeweils 06:06 Uhr gesperrt. Aus den gleichen Gründen erfolgte am 01.01.2015 zwischen 01:30 und 06:00 Uhr die polizeiliche Sperrung der BAB 59 in beiden Fahrtrichtungen zwischen Autobahndreieck Bonn-Nordost und Autobahnkreuz Flughafen. 3. Warum wurden Teile der Autobahn nur einseitig gesperrt? Im Bereich der BAB 3 bestand von Rees bis Oberhausen-West durch Nebel eine Einschränkung der Sichtweiten auf 75 bis 150 Meter. Über das Autobahnkreuz DuisburgKaiserberg und das Autobahnkreuz Breitscheid hinweg verdichtete sich der Nebel. Zwischen der Anschlussstelle Mettmann und dem Autobahnkreuz Hilden lag eine Nebelbank, die stellenweise nur noch Sichtweiten von 5 Metern zuließ. Weiter südlich herrschte ebenfalls dichter Nebel mit Sichtweiten unter 10 Metern. Aufgrund dieser Wetterlage bestanden erhebliche Gefahren für den in Südrichtung auf der BAB 3 fahrenden Kraftfahrzeugverkehr, denn dieser fuhr aus weniger durch Nebel beeinträchtigten Bereichen in eine Nebelbank mit extrem geringen Sichtweiten ein. Deshalb erfolgten eine Ableitung an der Anschlussstelle Mettmann und eine Sperrung der dortigen Zufahrt auf die BAB 3. In Richtung Norden bestanden in diesem Autobahnabschnitt die gleichen Sichtbeeinträchtigungen. Allerdings herrschte südlich dieser Nebelbank eine starke Sichtbeeinträchtigung, die die Verkehrsteilnehmer/-innen bereits veranlasste, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren, teilweise bis auf Schrittgeschwindigkeit. Daher bestand eine unterschiedliche Gefahrenlage für die beiden Richtungsfahrbahnen, in Richtung Norden war eine Sperrung nicht erforderlich. Gegen 00:45 Uhr ereignete sich auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken zwei Kilometer vor der Anschlussstelle Burscheid ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Personenkraftwagen. Drei Personen wurden teils schwer verletzt. Für die Zeit der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8013 3 Unfallaufnahme und der Bergung der Verletzten sowie für Abschleppmaßnahmen wurde die BAB 1 bis 05:25 Uhr in Fahrtrichtung Saarbrücken einseitig gesperrt. 4. Auf welchen Autobahnteilen wurde Autofahrern die Abfahrt während der Sperrung verwehrt? Das Abfahren von den auf Grund der Nebellage gesperrten Autobahnabschnitten wurde den Verkehrsteilnehmern durch die Polizei nicht verwehrt. Auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken war ein Abfahren von der Autobahn an der Anschlussstelle Burscheid aufgrund der unfallbedingten Vollsperrung der Richtungsfahrbahn von 00:45 bis 05:25 Uhr faktisch nicht möglich. 5. Warum wurde Autofahrern auf Autobahnteilen während der Sperrung die Abfahrt verwehrt? Siehe Antwort zu Frage 4.