LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8015 27.02.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 04.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3070 vom 27. Januar 2015 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/7835 Wie viele entgeltpflichtige Angebote gibt es in Tageseinrichtungen für Kinder? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3070 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kindertageseinrichtungen dürfen entgeltpflichtige Angebote anbieten, sofern diese Zusatzangebote die pädagogische Arbeit stärken. So können Kindertageseinrichtungen zusammen mit Musikschulen Angebote zur musikalischen Früherziehung schaffen. Wie aus zwei Rundschreiben des LVR (Nr. 42/720/2010 und Nr. 42/734/2011) ersichtlich wird, sind solche zusätzlichen Angebote vor allem auch für Familienzentren relevant. Grundsätzlich dürfen diese Angebote jedoch nur dann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kitas angeboten werden, wenn sichergestellt ist, dass sich auch alle Eltern die Teilnahme der Kinder an diesen Leistungen leisten können. Sofern dies nicht für alle Kinder gewährleistet ist, können diese Leistungen aber zumindest außerhalb der Öffnungszeiten in einer Kita angeboten werden. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Kinderbildungsgesetz haben Kindertageseinrichtungen einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Sie führen diesen Auftrag im Rahmen der im SGB VIII geregelten Trägerautonomie nach einer eigenen und trägerspezifischen pädagogischen Konzeption aus. Mit dem KiBiz-Änderungsgesetz hat die Landesregierung den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen gestärkt und weiter konkretisiert. Ausführungen hierzu finden sich insbesondere in den § 13 bis 13 c KiBiz. Im Vordergrund stehen damit die individuelle stärkenorientierte und ganzheitliche Förderung eines jeden Kindes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8015 2 Die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen leisten auf dieser Basis hervorragende Arbeit auch in Bezug auf die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern, die im Rahmen der KiBiz-Revision gestärkt worden ist. So bedürfen Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat. Aufgrund von Nachfragen zu entgeltpflichtigen Angeboten in Kindertageseinrichtungen wie z.B. Englischkurse oder Angebote zur musikalischen Früherziehung hat das Landesjugendamt Rheinland - seinem Beratungsauftrag entsprechend - den Jugendämtern in zwei Rundschreiben fachliche Empfehlungen gegeben, auf die sich der Fragesteller bezieht. Aus Sicht der Landesregierung ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit - insbesondere auch vor dem Hintergrund der Vermeidung von Bürokratie für Träger und Beschäftigte von Kindertageseinrichtungen - in den rd. 9.500 Kindertageseinrichtungen eine zeit- und arbeitsaufwendige Erhebung durchzuführen. 1. Wie viele geldpflichtige Maßnahmen werden aktuell in nordrhein-westfälischen Kitas angeboten (bitte aufschlüsseln nach Jugendamtsbezirk, Trägerart, Anzahl teilnehmende Kinder, Art der Maßnahme, Höhe des zu leistenden Betrags)? 2. Welche dieser Angebote finden während der Öffnungszeiten bzw. außerhalb der Öffnungszeiten statt? 3. Welche dieser Angebote finden in Familienzentren statt? 4. Wie viele Anträge bezüglich geldpflichtiger Maßnahmen, die während der Öffnungszeiten der Kita vollzogen werden sollten, wurden 2014 abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jugendamtsbezirk, Trägerart, Anzahl der potentiell teilnehmenden Kinder, Art der Maßnahme, Höhe des zu leistenden Betrags, Gründe für den Negativbescheid)? 5. Welche dieser Angebote hätten in Familienzentren stattfinden sollen? Das Land erhebt keine Daten zu kostenpflichtigen Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren.