LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8018 27.02.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 04.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3080 vom 28. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7851 Zuweisung von Flüchtlingen an Kommunen seit dem Flüchtlingsgipfel vom 20.10.2014 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3080 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kommunen sehen sich derzeit aufgrund der rasant steigenden Flüchtlingszahlen auch immer höheren Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen gegenüber gestellt. Im kommenden Jahr werden, nach aktuellen Zahlen des Innenministeriums, bis zu 43.000 Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erwartet. Flüchtlinge werden nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg von den „Erstaufnahmeeinrichtungen“ des Landes (EAE) über die „Zentralen Unterbringungseinrichtungen“ (ZUE) auf die Gemeinden verteilt, die für die Aufnahme und Unterbringung zuständig sind. Laut der Vorlage 16/2618 wurden im gesamten Jahr 2014 durch die Bezirksregierung Arnsberg insgesamt 40.200 Flüchtlinge aus den Landeseinrichtungen den Kommunen zugewiesen. 1. Wie viele Flüchtlinge wurden den Kommunen jeweils seit dem Flüchtlingsgipfel zugewiesen? Im Zeitraum 01.11.2014 bis 09.02.2015 wurden den Gemeinden kumuliert 18.268 Flüchtlinge zugewiesen. Die Zuweisungen für die einzelnen Gemeinden bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. In der Anlage 1 werden die gemäß § 3 Abs. 5 FlüAG seit dem 01.01.2015 auf den Flüchtlingsbestand in der Gemeinde anrechenbaren Flüchtlinge unter 16 Jahre berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8018 2 2. Aus welchen Herkunftsländern kommen die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge (bitte kommunalscharfe Darstellung)? Eine kommunalscharfe Darstellung des Herkunftslandes für jeden zugewiesenen Flüchtling kann vor dem Hintergrund der aktuell starken Auslastung und aufgrund des Umfangs der manuell durchzuführenden Auswertung im gegebenen Zeitraum nicht geleistet werden. Die mengenmäßige Verteilung der Herkunftsländer in der Anlage 2 lässt einen Rückschluss auf die seit dem Flüchtlingsgipfel vorhandene, mengenmäßige Verteilung der Herkunftsländer der Flüchtlinge in den Gemeinden zu. In der Anlage 2 werden die Flüchtlinge unter 16 Jahre nicht berücksichtigt, da hierzu keine belastbaren Daten vorliegen. 3. Mit welchem asylverfahrensrechtlichen Status wurden die Flüchtlinge jeweils den Kommunen zugewiesen? Grundsätzlich werden Flüchtlinge wird mit dem Status „Aufenthalt gestattet“ in die Gemeinde zugewiesen. 4. Wie hoch ist aktuell 31.12.2014 jeweils in den Kommunen die Gesamtzahl an unterzubringenden und zu versorgenden Flüchtlingen (bitte einzelgemeindliche Aufstellung)? Die Personengruppe der in den Kommunen unterzubringenden und zu versorgenden Flüchtlinge ist deckungsgleich mit der Gruppe der Leistungsempfänger des § 1 AsylbLG. Der Landesregierung ist derzeit nicht bekannt, wie hoch die Anzahl der Leistungsempfänger nach § 1 AsylbLG in den einzelnen Kommunen ist. Die Zahlen für die Asylbewerberleistungsstatistik für das Berichtsjahr 2014 stehen frühestens Anfang Juni diesen Jahres zur Verfügung. 5. Wie hoch ist aktuell jeweils in den Kommunen die Gesamtzahl an zu versorgenden geduldeter Flüchtlinge? Ich beziehe mich auf die Antwort zur Frage 4. Die Gesamtzahl der zu versorgenden, geduldeten Flüchtlinge ist eine Teilmenge des Personenkreises der Leistungsempfänger des § 1 AsylbLG. Die Zahlen für die Asylbewerberleistungsstatistik für das Berichtsjahr 2014 stehen frühestens Anfang Juni diesen Jahres zur Verfügung.