LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8023 02.03.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 05.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3121 vom 10. Februar 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/7914 Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes – Wie werden die Aufgaben zukünftig im Ministerium verteilt? Die Ministerin für Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3121 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das im September 2014 verabschiedete sogenannte Hochschulzukunftsgesetz ist geprägt von einem verstärkten Kontroll- und Steuerungswillen der Landesregierung. In der Umsetzung des Gesetzes wird eine erhebliche Bürokratisierung von Forschung, Lehre und Administration befürchtet. Die Entwicklung von Rahmenvorgaben und des Landeshochschulentwicklungsplans , die Absegnung der einzelnen Hochschulentwicklungspläne und Ausarbeitung der Hochschulverträge, die Prüfung auf Einhaltung der Grundordnungen gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben wie Zivilklausel und Frauenquoten als auch die Erstellung des Kodex für gute Arbeit beanspruchen erhebliche Arbeitszeit bei den Hochschulen, aber unbestritten folgt auch beim fachlich zuständigen Ministerium ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Bislang wurden keine zusätzlichen personellen Ressourcen in der Ministerialverwaltung etatisiert . In einer Vorlage 16/2295 kündigt das Ministerium an, auch zukünftig auf zusätzliche Stellen verzichten zu wollen, stellt jedoch deutliche Umstrukturierungen im Ministerium in Aussicht. „Mit der Einführung des HZG kommt es zu einer Verschiebung der Aufgabenschwerpunkte innerhalb des MIWF. […] Vielmehr soll das vorhandene Personal entsprechend der neuen Aufgabenverteilung eingesetzt werden.“ Aufgrund der skizzierten Fülle an neuen Aufgaben ist daher von einer erheblichen Aufgabenneuverteilung auszugehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8023 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Verabschiedung des Hochschulzukunftsgesetzes hat Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung seiner Universitäten und Fachhochschulen geschaffen. Statt einer erheblichen Bürokratisierung von Forschung, Lehre und Administration , wie in der Eingangsbemerkung der Kleinen Anfrage impliziert, sind mit dem Gesetz Freiheit und Verantwortung im Zusammenwirken von Landtag, Ministerium und Hochschulen wieder ins Gleichgewicht gebracht worden. Diese politische Schwerpunktsetzung, die Fortschritte in zahlreichen Themenbereichen wie beispielsweise Gute Arbeit, Mitbestimmung, Studienerfolg, Gleichstellung und Transparenz ermöglicht, zieht Verschiebungen der Schwerpunktsetzung der fachlichen Arbeit des Ministeriums nach sich. In einem Rahmen, der von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen mit sich verändernden oder neuen Aufgaben auf der einen und begrenzten personellen Ressourcen auf der anderen Seite geprägt ist, ist dies im Übrigen ein notwendiger und üblicher Prozess, der aktuell im Ministerium noch nicht abgeschlossen ist. 1. Zu welchen Verschiebungen ist es bzw. wird es zwischen den einzelnen Abtei- lungen, Gruppen und Referaten aufgrund der angekündigten Aufgabenneuverteilung beim vorhandenen Personal kommen? Da die internen Abstimmungen nicht abgeschlossen sind, kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. 2. Für welche Aufgaben und Bereiche steht durch diese Neuverteilung künftig we- niger Personal zur Verfügung? Siehe Antwort auf Frage 1 3. Wie begründet die Landesregierung den geringen Arbeitsaufwand, der in den betroffenen Bereichen künftig erbracht wird? Siehe Antwort auf Frage 1 4. Welche Gruppen und Referate werden künftig mit der Bewältigung der durch das Hochschulzukunftsgesetz neu hinzukommenden Aufgaben verantwortlich sein? Die thematische Breite der Handlungsfelder, die mit dem Hochschulzukunftsgesetz bearbeitet werden, bildet sich in der organisatorischen Struktur des Ministeriums ab. Nahezu alle Organisationseinheiten sind mit Aspekten dieses Gesetzes befasst. 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Hochschulen bei der Bewältigung der auch dort zusätzlich anfallenden Bürokratie? Ein wesentlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Hochschulen entsteht durch das HZG nicht, lediglich die Verfahrensbeteiligten haben sich in einigen Fällen geändert.