LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8027 02.03.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 05.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3099 vom 28. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7871 Weitere kommunale Risiken durch die Wechselkursfreigabe des Schweizer Franken? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3099 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Wechselkursfreigabe der Schweizer Nationalbank vergangene Woche hat die nordrheinwestfälischen Kommunen getroffen, weil sie Frankenkredite in den Büchern haben. Deren Rückzahlung wäre zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der enormen Aufwertung des Franken gegenüber dem Euro deutlich teurer. Bei den Frankenkrediten schlagen sich die Wechselkursverschiebungen eins zu eins nieder. Nach aktuellen Medienberichten könnte der starke Franken zusätzliche Folgen für die Kommunen haben, die Zinsswaps mit Bezug zum Schweizer Franken in den Büchern haben, wie beispielsweise CHF-Plus-Swaps. Denn die aus derartigen Derivaten resultierende Zinslast kann je nach Vertragsgestaltung durch Hebeleffekte bereits bei kleinen Wechselkursveränderungen sehr stark variieren. Laut Medienberichten würden die Zinslasten, der nach der Wechselkursfreigabe von Kommunen mit CHF-Plus-Swaps sich mehr als verdoppeln. Die Zinslasten stiegen inzwischen im Einzelfall auf bis zu 68 Prozent. Der Spiegel berichtet von Risiken für nordrhein-westfälische Kommunen durch solche Finanzgeschäfte in Schweizer Franken – Currency related Swaps – in Höhe von einer halben Milliarde Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8027 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über drohende Verluste von NRWKommunen aus Derivategeschäfte, die an Schweizer Franken gekoppelt sind? 2. In welcher Höhe haben betroffene Kommunen Swap-Geschäfte abgeschlossen, die an den Schweizer Franken gekoppelt sind? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Informationen vor - siehe Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3078. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschränkung von kommunalen Fremd- währungsgeschäften in Nordrhein-Westfalen mit den Einschränkungen in anderen Bundesländern? Die Landesregierung gibt keine Bewertungen zur Amtsführung oder zu einzelnen Maßnahmen anderer Landesregierungen ab. 4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bei der Durchsetzung ihrer Vorgaben zu Krediten in fremder Währung angesichts fehlender Risikoabsicherungen bezüglich der aktuellen Frankenfreigabe? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorgabe im aktuellen Krediterlass zur Risi- koversorge, angesichts des Spannungsverhältnisses von Kosten und aktuell drohenden Bilanzverlusten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hält die Vorgaben des Krediterlasses zur Risikovorsorge bei der Aufnahme von Krediten in fremder Währung für angemessen. Soweit es in Einzelfällen wegen Missachtung von Vorgaben einen kommunalaufsichtlichen Handlungsbedarf gibt, wird es Aufgabe der örtlich zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde sein, die Details zu klären und über geeignete Maßnahmen zu befinden.