LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8030 02.03.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 05.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3068 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten Volker Jung CDU Drucksache 16/7829 Sonderprogramme zur Bewältigung des Strukturwandels in Nordrhein-Westfalen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3068 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsidentin Kraft, Finanzminister Walter-Borjans und der SPD-Fraktionsvorsitzende Römer haben wiederholt behauptet, Nordrhein-Westfalen sei in der Vergangenheit immer mit anderen Ländern solidarisch gewesen, habe aber selbst die Bewältigung des notwendigen Strukturwandels im eigenen Land „ganz überwiegend“ alleine bezahlen müssen. Die daraus resultierenden Schulden seien zwar gute Investitionen in die Zukunft gewesen, belasteten aber die aktuelle Finanzsituation des Landes, so dass Nordrhein-Westfalen bei der anstehenden Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs bzw. des Solidaritätszuschlages das Recht auf eine substantielle Besserstellung zustehe. Erst am 11. Dezember sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in der „Rheinischen Post“: „Wir in NRW haben unsere Kredite zu einem großen Teil aufnehmen müssen, weil wir den Strukturwandel im Ruhrgebiet und anderen Regionen aus eigenen Mitteln finanzieren mussten.“ In der abschließenden Debatte zum Landeshaushalt 2015 betonte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sogar: „Ja, wir haben unseren Strukturwandel selbst finanziert.“ (Plenarprotokoll 16/75 vom 17.12.2014, Seite 7656). Nach einer Auflistung des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Reiner Priggen , entfallen im Zeitraum 1990 bis 2015 allein auf die Steinkohlesubventionen in NordrheinWestfalen 91,264 Milliarden Euro, von denen das Land 14,682 Milliarden Euro aufbringen musste, der Bund (bis 1995 inkl. Kohlepfennig) hingegen 76,582 Milliarden Euro (= 83,9 %). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8030 2 Vorbemerkung der Landesregierung Bei den Beratungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat die Landesregierung mehrfach – zuletzt auch bei der Beratung des Haushaltsgesetzes 2015 im Landtag – darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen den Strukturwandel im Ruhrgebiet und anderen Regionen aus eigenen Mitteln finanzieren musste, wohingegen andere Länder zur Bewältigung ihres Strukturwandels Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich oder solche Mittel, die der Bund gesondert zu diesem Zweck bereit gestellt hat, in Anspruch nehmen konnten. Dabei hat sich Nordrhein-Westfalen stets solidarisch gezeigt und ist seinen Verpflichtungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich nachgekommen. Seit 1950 hat NordrheinWestfalen rund 62 Mrd. Euro in den horizontalen Finanzausgleich (Umsatzsteuerausgleich und Länderfinanzausgleich) eingezahlt, davon seit Einbeziehung der neuen Länder in 1995 allein rund 54 Mrd. Euro. Auch in 2014 ist Nordrhein-Westfalen im bundesstaatlichen Finanzausgleich , also bei Saldierung der Zahlungen im Umsatzsteuerausgleich und im Länderfinanzausgleich i.e.S., wieder Nettozahler mit rund 1,35 Mrd. Euro. Die Gestaltung des Strukturwandels in Nordrhein-Westfalen wurde in Teilen auch durch den Einsatz von Bundesmitteln sowie Fördermitteln der EU flankiert. Die genutzten Mittel entstammten dabei bereiten Programmen des Bundes und der EU, die auch anderen Bundesländern zur Verfügung gestanden haben. Die Zuordnung dieser Mittel auch auf NordrheinWestfalen erfolgte nach sachlichen Parametern und nicht als Sonderfördermaßnahmen lediglich für Nordrhein-Westfalen. Die nach Nordrhein-Westfalen geflossenen Mittel mussten zudem durch das Land zu einem großen Teil kofinanziert werden. Ohne diese vom Land eingesetzten Kofinanzierungsmittel wäre eine Einwerbung der Mittel nicht möglich gewesen. Sowohl auf Seiten des Bundes wie auch auf Seiten der EU wurde auf diese Kofinanzierungsbeiträge vor dem Hintergrund der besonderen Situation in Nordrhein-Westfalen nicht verzichtet. Nordrhein-Westfalen befand sich insoweit in den gleichen Rahmenbedingungen wie andere Bundesländer. Auch hier hat sich Nordrhein-Westfalen solidarisch mit den anderen Ländern gezeigt und nicht auf einer Sonderbehandlung bestanden. Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage besonders hervorgehobenen Steinkohlesubventionen sind als Subventionen besonderer Art zu verstehen, da sie vom Ursprungsgedanken her der Sicherung des Steinkohlenbergbaus in Deutschland gedient haben. Subventionsempfänger war nicht das Land Nordrhein-Westfalen, sondern der Bergbau unmittelbar. Auch heute erfolgen die Subventionszahlungen an die RAG AG auf Basis eines Zuwendungsbescheides des Bundes. 1. Welche Sonderzahlungen hat Nordrhein-Westfalen neben Mitteln aus dem Län- derfinanzausleich bzw. der Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen von Spezialprogrammen wie beispielsweise Aktionsprogramm Ruhr 1979-1984; Montankonferenz 1988; ZIM und ZIN, Regionalisierungsmittel der EU seit 1973 erhalten? (Bitte nach Zahlungen vom Bund, den übrigen Ländern und der EG/EU in absoluten Zahlen und jahresscharf aufschlüsseln.) 2. Wie hoch viel dabei der Eigenanteil des Landes aus? (Bitte jahresscharf auf- schlüsseln.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8030 3 3. In welchem Verhältnis stehen die jeweils vom Land aufgebrachten Anteile an den strukturwandelbedingten Gesamtausgaben zur jährlichen Nettokreditaufnahme seit 1973? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.) 4. In welchem Verhältnis stehen die jeweils vom Land aufgebrachten Anteile an den strukturwandelbedingten Gesamtausgaben zum Gesamtschuldenstand des Landes im Jahr 2014? Die vom Fragesteller angefragten Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Erhebung der Daten ist in der für Kleine Anfragen geltenden Frist nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.