LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8032 02.03.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 05.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3090 vom 29. Januar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7861 Mehrheit in Deutschland klar für Kostenbeteiligung von Vereinen bei Fußballspielen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3090 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie , Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die zunehmende Gewaltbereitschaft von Hooligans und anderen gewaltbereiten Fußballfans in und um Stadien stellt immer höhere Ansprüche an die Sicherheitsmaßnahmen. Eine aktuelle IfD Allensbach-Umfrage vom 27. Januar 2015 belegt, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen dafür ist, Fußballvereine bzw. die DFL an den Einsatzkosten der Polizei bei Fußballspielen zu beteiligen oder ganz zahlen zu lassen. Dies gilt auch für die Gruppe der regelmäßigen Stadionbesucher. Nur 12 Prozent der regelmäßigen Stadiongänger wollen an der jetzigen Praxis festhalten; in der Gesamtbevölkerung sind es lediglich sechs Prozent. Die Freie Hansestadt Bremen stellt Kosten für Risikospiele von Werder Bremen der DFL bereits in Rechnung. Im April wird das erste Risikospiel gegen Hamburg in Bremen ausgetragen . In NRW fährt eine gegenteilige Strategie. Die Einsatzkräfte bei Nicht-Risikospielen werden zurückgefahren und die Einsatzstärke bei Risikospielen gleich gehalten. In der Westdeutschen Zeitung vom 29.01.2015 bewertet Innenminister Jäger das Vorgehen als „gelungen“. Angaben zum Sparvolumen macht er allerdings keine. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8032 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Thema Kostenerstattung für Maßnahmen der Polizei anlässlich von Fußballveranstaltungen war wiederholt Gegenstand intensiver Erörterungen innerhalb der Innenministerkonferenz . Im Ergebnis wurde festgestellt, dass polizeiliche Einsatzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit anlässlich von (kommerziellen Groß-) Veranstaltungen sich nicht nur auf den Bereich des Fußballs beschränken. Soweit Störungen der öffentlichen Sicherheit zu erwarten sind, werden polizeiliche Einsatzmaßnahmen auch bei anderen (kommerziellen Groß-) Veranstaltungen durchgeführt. Eine entsprechende Abgabe müsste also auch für andere (kommerzielle Groß-) Veranstaltungen außerhalb von Fußballspielen geprüft werden. Der deutsche Fußball engagiert sich für Gewaltprävention und Integration. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) beteiligen sich unter anderem an allen Fanprojekten nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) im Rahmen einer Dreierfinanzierung zu 50 Prozent und fördern darüber hinaus weitere Präventionsprojekte . Damit nehmen die Verbände und Vereine auch eine gesellschaftliche Verantwortung wahr. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen ist nur durch intensive Netzwerkarbeit zu gewährleisten. Erforderlich ist ein enges Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen, vor allem der Verbände, der Vereine, der Fanvertreter und der Polizei. Über ihr Engagement in der Prävention hinaus müssen Vereine und Verbände dabei auch weiteren Verpflichtungen nachkommen. Dies gilt insbesondere für die Qualifikation von Ordnerdiensten , das konsequente Aussprechen von Stadionverboten sowie die Übernahme der Verantwortung für die eigenen Fanszenen auch außerhalb von Stadien. Hierfür setzt sich die Landesregierung ein. Demgegenüber wirkt eine finanzielle Beteiligung an den polizeilichen Einsatzkosten durch die Vereine und Verbände der Gewalt im Fußball und der damit einhergehenden konstant hohen Belastung der Polizei aus Anlass von Fußballspielen nicht entgegen. Die Polizei trifft Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit aus Anlass von (kommerziellen Groß-) Veranstaltungen in originärer Zuständigkeit. Über Art, Umfang und Ausmaß der jeweils zu treffenden Einsatzmaßnahmen entscheidet die zuständige Kreispolizeibehörde aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnissen im Vorfeld aber auch im Verlauf des Ereignisses. Eine Erstattung der entstehenden Einsatzkosten ist in Nordrhein-Westfalen weder für Fußballveranstaltungen noch für andere (kommerzielle Groß-) Veranstaltungen beabsichtigt. 1. Welche Einsatzkosten verursachten die Fußballspiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga dem Land NRW jeweils in der Saison 2013/14 sowie in der Hinrunde der laufenden Saison? (Bitte jedes Spiel einzeln mit Ort, Tag, Mannschaften und Kosten auflisten.) Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Hiervon unberührt bleibt die Erhebung und Erstattung von „einsatzbedingten Mehrkosten“ (z. B. Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten ) im Rahmen länderübergreifender Unterstützungseinsätze. Hierzu wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2918 (LT-Drucksache 16/7570) verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8032 3 2. Warum wird das Bremer Modell in NRW nicht angewendet? Siehe Vorbemerkungen. 3. Welche Pläne für eine faire Kostenverteilung bzw. -beteiligung hat die Landesre- gierung? Siehe Vorbemerkungen. 4. In welchem Umfang hat das Land durch den Modellversuch des Innenministers Geld eingespart? (Bitte für jedes Spiel einzeln mit Ort, Tag, Mannschaften und Einsparbetrag auflisten.) Siehe Antwort zu Frage Nummer 1.