LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8035 02.03.2015 Datum des Originals: 27.02.2015/Ausgegeben: 05.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3107 vom 28. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7882 (Neudruck) Folgen des „Franken-GAU“ für die Kommunen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3107 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Insbesondere den Kommunen in Nordrhein-Westfalen drohen durch den Kursverlust des Euro gegenüber dem Franken, aufgrund der Freigabe der Schweizer Währung durch die Schweizer Nationalbank, finanzielle Risiken für den Haushalt. Aktuell berichtet die Recklinghäuser Zeitung vom 28. Januar 2015 über die Kredite in Franken der Stadt Waltrop. Vor fünf Jahren habe Waltrop 25 Millionen Euro als Kredit in Franken aufgenommen. Bereits zum 31.12.2014 musste für diesen Kredit aufgrund der Verschlechterung des Wechselkurses ein Verlust von rd. 4,5 Millionen als Verbindlichkeit in der städtischen Bilanz ausgewiesen werden . Die aktuelle Situation sorgt für eine weitere entsprechende Verteuerung des Fremdwährungskredits um rund 20 Prozent. Noch geht die Stadt von einer problemlosen Verlängerung des Kredites aus, so dass die Verluste derzeit nicht realisiert werden und auch erst zum Ende des Jahres zu bilanzieren sind. In einer Handreichung zum Finanzmanagement der Kommunen wurden Fremdwährungsgeschäfte auf Basis des Schweizer Franken als „von der GPA NRW zur Senkung der Zinsbelastung empfohlen“ deklariert. Laut Recklinghäuser Zeitung will das Innenministerium selbst die Lage erst beobachten und das laufende Jahr abwarten. Würden Kommunen aber finanziell ins „Schlingern“ geraten, würden sie im schlimmsten Fall unter Zwangsverwaltung gestellt , kündige das Innenministerium nach der Recklinghäuser Zeitung an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8035 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle von WestLB, GPA und NRW.BANK im Rahmen der kommunalen Kredite in Schweizer-Franken-Kredite? 2. Wie bewertet die Landesregierung eine solche Empfehlung der GPA zu Fremd- währungskrediten vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig vom Ministerium betont wird, dass im aktuellen Krediterlass des Landes eine Risikovorsorge der Kommunen für Wechselkursrisiken eingefordert wird? Die GPA NRW hat in ihrer Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage ausgeführt, dass sie „ … in vielen von ihr geprüften Kommunen Hinweise auf die zulässigen Möglichkeiten eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements gegeben [hat]. Eine davon war die Aufnahme von Fremdwährungskrediten, mit deren Hilfe Kommunen im Land über viele Jahre beachtliche Zinsersparnisse erzielt haben. Für sie war ebenso wie für andere Instrumente das Vorsichtsprinzip zu beachten. Bereits der allgemeine Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit impliziert das Gebot einer verantwortungsbewussten Risiko- und Ergebnissteuerung . Auf die daher erforderliche Risikoabsicherung hat die GPA NRW in ihren Prüfungen regelmäßig hingewiesen und die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung betont.“ Die NRW.BANK hat in ihrer Stellungnahme klargestellt, dass sie keine Empfehlungen zur Aufnahme von Fremdwährungskrediten ausgesprochen hat: „Die NRW.BANK steht und stand nur auf ausdrücklichen Wunsch zur Prolongation bereits bestehender Kredite in Schweizer Franken zur Verfügung. Sie hat keiner Kommune empfohlen , Kredite in Schweizer Franken oder einer anderen Währung aufzunehmen. Im Gegenteil: Die NRW.BANK weist bei Anfragen zu Aktivitäten in Fremdwährung darauf hin, dass die damit verbundenen Fremdwährungs- oder Strukturrisiken zu beachten, also zu quantifizieren und regelmäßig zu überwachen sind.“ Die Landesregierung sieht keinen Anlass, die in den zitierten Stellungnahmen dargestellten Verhaltensweisen der GPA und der NRW.BANK im Zusammenhang mit kommunalen Fremdwährungskrediten zu beanstanden. Zur seinerzeitigen Rolle der WestLB liegen der Landesregierung keine Informationen vor, auf die eine generelle Bewertung gestützt werden könnte. 3. Wie bewertet die Landesregierung das mögliche Risiko, dass durch Einschrän- kungen des Angebots der Banken, die Prolongation von bestehenden SchweizerFranken -Kredite für Kommunen erheblich erschwert wird? 4. Welche weiteren finanziellen Folgen sieht die Landesregierung für die Kommu- nen mit Fremdwährungskrediten aufgrund veränderter Kreditkonditionen? 5. Für welche Fälle sieht die Landesregierung die „Zwangsverwaltung“ von Kom- munen als mögliche Folge der finanziellen Verlust von Franken-Krediten? Zu diesen Fragen liegen der Landesregierung keine Informationen vor, auf die eine seriöse Beurteilung gestützt werden könnte - siehe Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3078.