LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/805 03.09.2012 Datum des Originals: 31.08.2012/Ausgegeben: 06.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 312 vom 31. Juli 2012 des Abgeordneten Dr. Robert Orth FDP Drucksache 16/485 Besetzung der Aufsichtsratsmandate der Portigon Financial Services AG Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 312 mit Schreiben vom 31. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 01.07.2012 hat die Portigon Financial Services AG, die Nachfolgegesellschaft der WestLB, ihre Tätigkeit aufgenommen. Eigner des Unternehmens sind das Land NordrheinWestfalen , die NRW-Bank, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und die Westfälisch-Lippische Vermögensgesellschaft mbH; die Portigon AG befindet sich somit vollständig in öffentlicher Hand. Dem Aufsichtsrat des Unternehmens gehören 20 Personen an. Das Land NRW und die anderen öffentlichen Anteilseigner haben für die von ihnen zu besetzenden zehn Mandate zehn männliche und keine weiblichen Aufsichtsräte berufen. Diese Berufungspraxis des Portigon-Aufsichtsrates steht in inhaltlichem Widerspruch zu einer Bundesratsinitiative der letzten Landesregierung aus SPD und Grünen, deren Ziel die Einhaltung eines Frauenanteils bei der Berufung von Aufsichtsratsmandaten von 40 Prozent war. Begründet wurde die Initiative seinerzeit damit, dass „die Anteilseigner zu 96 Prozent Männer in die Aufsichtsräte [schicken]“ (Verena Schäffer MdL, frauenpolitische Sprecherin der Grünen, 10.02.2011, http://www.verena-schaeffer.de/2011/02/nrw-legt-wegweisendesgesetz -zur-frauenquote-in-aufsichtsraten-vor/). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/805 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bundesratsinitiative der letzten Landesregierung zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten ? Die Landesregierung tritt dafür ein, die Präsenz von Frauen in Führungspositionen zu stärken . Mit diesem Ziel hat Nordrhein-Westfalen am 11.02.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen (FöGAbUG) in den Bundesrat eingebracht. Der Entwurf sah für die Angehörigen beider Geschlechter vor, in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote von 30 % (ab 01.01.2017) bzw. 40 % (ab 01.01.2022) einzuführen. Der Entwurf hätte im Falle seiner Verabschiedung gleichermaßen effektiv wie innovativ den Postulaten sowohl einer konsequenten Durchsetzung der Gleichberechtigung als auch der Rechtssicherheit Rechnung tragen können. Die Landesregierung bedauert, dass der Gesetzentwurf im Bundesrat am Widerstand einiger, vornehmlich CDU/CSU/FDP-geführter Länder gescheitert ist. 2. Wie bewertet die Landesregierung die stark geschlechterunausgewogene Beset- zung des Portigon-Aufsichtsrates durch die öffentlichen Anteilseigner? Die Transformation der Portigon AG, die am 01.07.2012 initiiert wurde, befindet sich zurzeit in einer technischen Umsetzungsphase. Für eine Interimsphase wurde aus Kontinuitätsgründen die Zusammensetzung des Aufsichtsrates trotz des Ausscheidens der beiden nordrheinwestfälischen Sparkassenverbände aus dem Aktionärskreis des Unternehmens zum 30.06.2012 nicht verändert. Zum 01.09.2012, dem Ende der Interimsphase, ist eine Verkleinerung des Aufsichtsrates von bisher 20 auf 12 Mandate vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Land NRW fünf Aufsichtsratsmitglieder entsenden. Das Land wird dabei eine geschlechterausgewogene Besetzung umsetzen. 3. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, bei der Besetzung von Aufsichts- ratsmandaten in Unternehmen der öffentlichen Hand auch ohne gesetzliche Verpflichtung auf eine geschlechterausgewogene Berufung zu achten? Die Landesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass rechtlich verbindliche Regelungen die beste Grundlage für eine geschlechterausgewogene Gremienbesetzung darstellen. Im Rahmen der Reform des Landesgleichstellungsgesetzes wird sie deshalb prüfen, wie eine solche Repräsentanz von Frauen und Männern rechtlich möglich und wirkungsvoll verankert werden könnte. Die Landesregierung möchte das Thema auch in einem Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen regeln, dessen Entwurf derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt wird. In diesem Kodex sollen auch Aussagen zur Vertretung beider Geschlechter in Aufsichtsräten getroffen werden. Je nach Einflussmöglichkeit, die von den Beteiligungsverhältnissen abhängt , sieht der Entwurf vor, dass das Land die gleichstellungsgerechte Teilhabe von Frauen und Männern vorgibt oder zumindest anstrebt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/805 3 Des Weiteren ist vorgesehen, die Thematik bei der anstehenden Überarbeitung der „Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ zu beachten.