LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8055 03.03.2015 Datum des Originals: 03.03.2015/Ausgegeben: 06.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3105 vom 2. Februar 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/7880 Unbesetzte Planstellen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3105 mit Schreiben vom 3. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2976 (Drs. 16/7709) geht hervor, dass im Bereich der 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01.10.2014 mehrere der laut BKV 2014 vorgesehenen Planstellen nicht besetzt waren. Angesichts der angespannten Personalsituation bei der Polizei ist dies nicht nachvollziehbar. Zudem verpflichtet § 81 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) jeden Arbeitgeber – insbesondere auch die öffentliche Hand –, freie Stellen der Bundesagentur für Arbeit zu melden , um feststellen zu lassen, ob geeignete schwerbehinderte und gleichgestellte arbeitslose Menschen möglicherweise diese Stellen besetzen können. Unterlässt der Arbeitgeber diese Meldung, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 156 SGB IX. Vorbemerkung der Landesregierung Die BKV ist das seit 1996 genutzte Berechnungsmodell zur Personalverteilung der Polizei NRW. Seit 2007 wird in der BKV die rechnerisch festgelegte Zielsollstärke aller Kreispolizeibehörden von 37.500 Planstellen zu Grunde gelegt, um eine langfristig verlässliche Berechnungsgröße für die Personalstärke der Kreispolizeibehörden zu haben. Die in der BKV jährlich neu berechnete Zielsollstärke ist damit Grundlage für das durchzuführende polizeiliche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8055 2 Nachersatzverfahren zum 1.9. jeden Jahres, durch das die geprüften Kommissaranwärter /innen sowie die Versetzungsbewerber belastungsbezogen den Behörden zugewiesen werden. Die BKV-Zahlen als Steuerungsgröße für das Nachersatzverfahren sind somit nicht identisch mit der Zahl der tatsächlich im Haushalt etatisierten Planstellen. Bezüglich der Erläuterungen zur weiteren Systematik der BKV wird insbesondere auf die Landtags-Drucksachen o 15/148 Vorlage Innenausschuss zur Belastungsbezogenen Kräfteverteilung o 16/2248 Große Anfrage 4 der CDU Fraktion „Situation der Polizei und Kriminalitätsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen“ verwiesen. Zur Beantwortung der Frage, wie viele Planstellen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen aktuell unbesetzt sind, kann also nicht auf die zugewiesenen Planstellen nach BKV abgestellt werden. Stattdessen ist die Betrachtung der mit Haushaltsplan für das Jahr 2015 im Kapitel 03 110 im Titel 422 01 veranschlagten Planstellen notwendig. 1. Wie viele Planstellen bei der Polizei Nordrhein-Westfalen sind aktuell unbesetzt? Innerhalb der Planstellenbewirtschaftung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen sind keine unbesetzten Planstellen im Sinne von frei verfügbaren Planstellen vorhanden. Zur Begründung wird auf Frage 2 verwiesen. 2. Warum sind diese Planstellen unbesetzt? Unterjährig frei werdende Planstellen des gehobenen Dienstes (altersbedingte Abgänge, Versetzung aus dem Kapitel 03 110, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) werden für die Übernahme der geprüften Kommissaranwärter/innen zum 1.9. jeden Jahres benötigt und stellen keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar. Frei gewordene Planstellen im höheren Polizeivollzugsdienst werden nach Bewerberlage zum 01.04. jeden Jahres durch die Einstellung von Juristen/innen als Direkteinsteigern/innen im höheren Polizeivollzugsdienst sowie zum 01.10 jeden Jahres durch Aufsteiger/innen aus dem gehobenen Polizeivollzugsdienst besetzt. 3. Wann sind die unbesetzten Stellen nach den Vorschriften des SGB IX der Bun- desagentur für Arbeit gemeldet worden? Die Meldung an die Bundesagentur für Arbeit zum diesjährigen Einstellungstermin am 01.09.2015 wurde am 11.06.2014 übersandt. Die Veröffentlichung der zentralen Stellenausschreibung erfolgte daraufhin am 12.06.2014. Darüber hinaus gehende externe Stellenausschreibungen sollen über den Zentralen Stellenmarkt des Landes NRW publiziert werden. Die Bundesagentur für Arbeit wird mittels Newsletter automatisiert durch den Zentralen Stellenmarkt informiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8055 3 4. Sofern eine solche Meldung unterblieben ist: Wie bewertet die Landesregierung dies im Hinblick auf den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 156 SGB IX? Siehe hierzu Antwort zu Frage 3. 5. Wofür sind die Haushaltsmittel eingesetzt worden, die der Haushaltsgesetzgeber der Landesregierung für die unbesetzten Planstellen zur Verfügung gestellt hat? Die Höhe der im Kapitel 03 110 im Titel 422 01 zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel berücksichtigt bereits die unterjährig zu erwartenden Personalzu- und -abgänge .