LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8062 04.03.2015 Datum des Originals: 04.03.2015/Ausgegeben: 09.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3091 vom 29. Januar 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/7862 Fortführung der Schulsozialarbeit: Wie viele Kreise und kreisfreie Städte beteiligen sich an der Finanzierung? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3091 mit Schreiben vom 4. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26. November 2014 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz der Ministerpräsidentin verkündet, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die nächsten drei Jahre in eine anteilige Finanzierung von Schulsozialarbeitern, die bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert worden sind, einsteigen wird. Die Landesfinanzierung beträgt im Durchschnitt 70 %. Die verbleibenden (durchschnittlichen) 30 % sollen von den Kreisen und kreisfreien Städten bereitgestellt werden. Die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern gehört dabei nicht zum verpflichtenden Aufgabenkreis der kommunalen Familie. Beginnend ab dem Jahr 2015 stellt die Landesregierung 48 Millionen Euro p.a. bis 2017 für die Weiterbeschäftigung von Schulsozialarbeitern zur Verfügung, vorausgesetzt die jeweilige Kommune ist bereit, ihren von der Landesregierung geforderten Eigenanteil zu erbringen. Besonderheiten dürften sich dabei für Kommunen ergeben, die über einen nicht ausgeglichenen Haushalt verfügen und sich entweder in einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept , im Stärkungspakt I oder II oder sogar im Nothaushaltsrecht befinden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8062 2 1. Welche Kommunen haben zum 1. Januar 2015 das „Angebot“ der Landesregierung zur Fortführung der Schulsozialarbeit, die bisher aus dem BuT finanziert wurde, angenommen? 2. In welcher Höhe haben diese Kommunen die beantragten Gelder ausgezahlt be- kommen (bitte nach Kommunen aufgeschlüsselt)? 3. Wenn Kommunen sich im laufenden Haushaltsjahr entscheiden: Wie sind die Verfahrensabläufe für Kommunen geregelt (Fristen, Antragstellung etc.)? Die haushaltsgesetzliche Grundlage für die Zuweisungen an die Kommunen zur Fortführung der Schulsozialarbeit wurde erst mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 am 30. Dezember 2014 geschaffen. Der ausführende Erlass zur Fort-führung der Schulsozialarbeit ist endabgestimmt und wurde in der 7. Kalenderwoche veröffentlicht. 4. Können Kommunen, die über einen nicht ausgeglichenen Haushalt verfügen, trotzdem an der Fortführung der Schulsozialarbeit teilhaben? 5. Welche besonderen Regelungen gelten dabei für Kommunen mit einem nicht ausgeglichenen Haushalt? An der Förderung können auch Kommunen in schwieriger Haushaltssituation partizipieren. Sie können die verbleibenden Eigenanteile in ihre langfristig angelegten Haushaltssanierungspläne und Haushaltskonsolidierungskonzepte einplanen, ohne dass bereits deshalb die gesetzlich erforderliche Genehmigung verweigert wird.