LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8063 04.03.2015 Datum des Originals: 04.03.2015/Ausgegeben: 09.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3093 vom 2. Februar 2015 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/7864 Welche Probleme bestehen bei der Unterrichtsversorgung im Kreis Unna? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3093 mit Schreiben vom 4. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der jüngeren Vergangenheit ist aus ganz Nordrhein-Westfalen vielfach von Gymnasien kritisiert worden, dass nicht ausreichend Einstellungsmöglichkeiten bestünden, um die fachspezifische Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Dies ist demnach offenbar auch auf den Abbau der nach rot-grüner Lesart als „Überhangstellen“ nach dem doppelten Abiturjahrgang bestehenden Stellen an Gymnasien geschuldet. Zwar hat die Landesregierung temporär Stellen – sozusagen als Übergangskorridor – bereitgestellt, die etwa für Mangelfächer auch Einstellungen ermöglichen sollten. Gleichzeitig wurde jedoch auch von Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung offiziell erklärt, dass es an vielen Gymnasien zu einem Stellenunterhang komme. Eine mangelnde Personalversorgung schlägt sich letztlich auch in einer mangelnden Sicherung des Unterrichtsbedarfs und damit in Unterrichtsausfall an den Schulen nieder. Auch wenn die Landesregierung jahrelang keinerlei Unterrichtsausfallerfassung durchgeführt hat und nach wie vor eine schulscharfe Erfassung des Unterrichtsausfalls verweigert, müsste die zuständige Schulverwaltung einen Überblick über die Situation des Unterrichtsausfalls vor Ort haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8063 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist bestrebt, an allen Schulformen gleichermaßen eine bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Die Landesregierung hat seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2010 konsequent in die Verbesserung des Schulsystems investiert. Dabei wurden die durch den Rückgang der Schülerzahlen entstandenen demographischen Effekte unter Berücksichtigung von bildungspolitischen Prioritätensetzungen gezielt für die Qualitätsentwicklung, für pädagogische Innovationen und zur Verbesserung der Unterrichtssituation eingesetzt. So profitieren auch die Gymnasien von der Umsetzung der im Schulkonsens beschlossenen Maßnahmen, wie etwa der schrittweisen Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte in der Sekundarstufe I von 28 auf 26 und dem Ausbau des Ganztages. Ferner wurden den Gymnasien für das Schuljahr 2013/14 1.000 zusätzliche Stellen aus der sog. demographischen Rendite über den Bedarf hinaus zur Verfügung gestellt. Damit konnten sowohl Versetzungen in andere Schulformen verhindert als auch 600 unbefristete Einstellungen, insbesondere zur Abdeckung des fächerspezifischen Bedarfs in sog. Mangelfächern, im Jahr 2013 ermöglicht werden. Zum 1. Februar 2014 standen weitere 300 Einstellungen zur Verfügung. Für das Schuljahr 2014/15 werden noch 500 zusätzliche Stellen aus der sog. demographischen Rendite über den Bedarf hinaus zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung dieser Überhangstellen können auch im Schuljahr 2014/15 Einstellungen an Gymnasien, insbesondere zur Abdeckung des fächerspezifischen Bedarfs in sog. Mangelfächern, ermöglicht werden . Zum Schuljahresbeginn 2014/15 erfolgten 265 Einstellungen. Zum 1. Februar 2015 erfolgten weitere 338 Einstellungen. Es lässt sich feststellen, dass die Schulform Gymnasium – insbesondere aufgrund der 500 Überhangstellen – nicht nur bedarfsgerecht mit Lehrerstellen ausgestattet ist, sondern dass die Personalausstattung gemessen am Stellenbedarf im Schuljahr 2014/15 insgesamt höher liegt als in Gesamt-, Sekundar- und Realschulen. Das gilt auch für die Schulen im Kreis Unna . Da sich – nicht zuletzt wegen der demographischen Disparitäten zwischen ländlichem und städtischem Raum – der Lehrkräftebedarf und die Berufsaustritte an den einzelnen Schulen unterschiedlich vollziehen, kommt es jedoch an zahlreichen Schulen gegenüber dem rechnerischen Stellenbedarf zu einer zu hohen, zugleich jedoch an anderen Schulen zu einer zu niedrigen Personalausstattung. Die obere wie auch die untere Schulaufsichtsbehörde waren und sind daher weiterhin bestrebt, durch Einstellungen, Abordnungen und Versetzungen eine ausgewogene Unterrichtsversorgung an allen Schulen sicherzustellen. Die Landesregierung verweigert auch nicht die statistische Erhebung des Unterrichtausfalls. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW (MSW) hatte seit 2001 über Stichprobenuntersuchungen , anfangs im zeitlichen Abstand von zwei Schuljahren, seit 2005 jährlich, die Unterrichtssituation der allgemein bildenden Schulen erhoben. Die letzte landesweite Erhebung betraf das Schuljahr 2009/10 und wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Die Wahrnehmung von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern vor Ort wich jedoch vielfach von den Ergebnissen der Unterrichtsausfallstatistik des MSW ab. Zu einer deutlich anderen Einschätzung kam auch der Landesrechnungshof mit seiner Prüfung zum „Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen“ in Nordrhein-Westfalen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8063 3 Aufgrund dieser Diskrepanzen wurde die Erhebung des Unterrichtsausfalls in NordrheinWestfalen zunächst ausgesetzt. Im Zuge der öffentlichen Diskussion über ein vom MSW zu dieser Thematik in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Möglichkeiten einer künftigen Erhebung von Unterrichtsausfall konnte kein Konsens zum weiteren Vorgehen erzielt werden. Die Landesregierung hat daher entschieden, im Schuljahr 2014/15 eine erneute Erfassung der Unterrichtserteilung in Form einer Stichprobe durchführen zu lassen, die grundsätzlich den bisherigen Erhebungsmethoden entspricht und damit eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen der vorausgegangenen Erhebungen ermöglicht. Das MSW hat auf der Grundlage dieser Entscheidung inzwischen eine Erhebung durchgeführt . Die Veröffentlichung der Ergebnisse der aktuellen Stichprobe ist inzwischen erfolgt. Eine Erhebung löst jedoch nicht die Frage, welche Auswirkungen ausfallender Unterricht auf die Qualität des Lernens hat. Im Zentrum steht somit nicht allein die Frage, wie viel Unterricht rein statistisch ausfällt, sondern wie Unterricht und Lernarrangements beschaffen sein müssen, um ein kontinuierliches Lernen auch bei temporärer Abwesenheit einer Lehrkraft zu ermöglichen. Solche Konzepte tragen der Tendenz zu einer steigenden Bedeutung von Unterrichtsqualität und Schulentwicklung in hohem Maße Rechnung. 1. Wie stellt sich die Unterrichtsversorgung an den Schulen der unterschiedlichen Schulformen zum letztmöglich zu ermittelnden Zeitpunkt an den Schulen im Kreis Unna dar (bitte nach Stellenbedarf, Stellenausstattung, Personalausstattung etc. aufgeschlüsselt nach jeweiligen Schulstandorten der jeweiligen Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? 2. Wie viele Schulen befinden sich im Kreis Unna gegenwärtig im Stellenunterhang (bitte standortscharf sowie nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Hinsichtlich des Stellenbedarfs und der Personalausstattung der Schulen im Kreis Unna wird auf die Anlage verwiesen. Bei der Bewertung der dort aufgeführten Daten zur Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schu- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8063 4 len daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen sowie Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. 3. Wie viele Lehrerstellen sind gegenwärtig an den unterschiedlichen Schulformen im Kreis Unna unbesetzt (bitte standortscharf sowie nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? 4. Wie viele Monate sind die in Frage 3 erfragten unbesetzten Lehrerstellen jeweils unbesetzt (hierbei sollte unter „besetzt“ bitte keine nominale Besetzung, sondern eine auch tatsächlich anwesende Lehrperson verstanden werden)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung vom 20.08.2013, LT-Drs. 16/3828, auf die Kleine Anfrage 1418 der Abgeordneten Claudia Middendorf der Fraktion der CDU, LT-Drs. 16/3531, verwiesen. 5. Welche Kenntnisse liegen der zuständigen Schulverwaltung seit Beginn des neuen Schuljahres zum durchschnittlichen Unterrichtsausfall an den Schulen im Kreis Unna vor (bitte jeweils standortscharf sowie nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Standortscharfe Informationen zum durchschnittlichen Unterrichts-ausfall an den Schulen des Kreises Unna liegen nicht vor. Zur Frage der statistischen Erhebung des Unterrichtsausfalls wird auf die Vorbemerkung zu dieser Antwort verwiesen.