LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8064 04.03.2015 Datum des Originals: 04.03.2015/Ausgegeben: 09.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3094 vom 2. Februar 2015 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/7865 Unterrichtsausfall aufgrund reduzierter Pflichtstunden von älteren Lehrerinnen und Lehrern? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3094 mit Schreiben vom 4. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Schulpflegschaft einer Gesamtschule hat mir geschildert, dass aufgrund der Altersstruktur des Kollegiums der Schule die vollständige Erfüllung der Stundentafel derzeit nicht gewährleistet ist. Lehrerinnen und Lehrer erhalten nach Vollendung des 55. Lebensjahrs sowie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl. Der Anteil der älterer Lehrerinnen und Lehrer ist an dieser Schule so groß, dass hier aufgrund der altersbedingten Pflichtstundenreduzierung mehrere Lehrerstellen fehlen. 1. In welchem Umfang werden in Nordrhein-Westfalen im laufenden Schuljahr al- tersbedingte Pflichtstundenermäßigungen an den Schulen gewährt? Bitte in Lehrerstellen für alle Schulformen ausweisen. Die nach den Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2014/15 in Anspruch genommenen Pflichtstundenermäßigungen aus Altersgründen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden (in Vollzeitlehrereinheiten): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8064 2 Schulform Stunden Pflichtstunden Stellen Grundschule 16.112,80 28,00 575,46 Hauptschule 8.876,67 28,00 317,02 Förderschule 6.718,50 27,50 244,31 Realschule 7.828,47 28,00 279,59 Sekundarschule 723,50 25,50 28,37 Gesamtschule 9.481,01 25,50 371,80 Gymnasium 16.619,02 25,50 651,73 Berufskolleg 11.053,00 25,50 433,45 Summe 77.412,97 2.901,73 2. Welche Entwicklung bei der Gewährung altersbedingter Pflichtstundenermäßi- gungen erwartet die Landesregierung in den kommenden drei Schuljahren? Bitte in Lehrerstellen für alle Schulformen ausweisen. Seit 2005 wurden insgesamt mehr als 65.000 Einstellungen an den Schulen vorgenommen. Hierdurch konnte der Altersdurchschnitt kontinuierlich von 47,5 im Schuljahr 2007/08 auf 46,2 im Schuljahr 2014/15 gesenkt werden. Für die kommenden Jahre wird aufgrund der zu erwartenden altersbedingten Berufsaustritte von einer Fortsetzung dieses Trends ausgegangen . Bei der weiteren Entwicklung der Pflichtstundenermäßigung von Lehrkräften aus Altersgründen für die kommenden Jahre wird von einem im Wesentlichen gleichbleibenden Niveau ausgegangen. 3. Wie wird die Altersstruktur der Lehrkräfte an einer Schule bei der Lehrerstellen- zuweisung berücksichtigt? 4. Wie wird die durch altersbedingte Pflichtstundenermäßigung verringerte Lehrer- stellenzuweisung an einzelnen Schulen ausgeglichen? 5. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um Unterrichtsausfall auf- grund der Pflichtstundenreduzierung für ältere Lehrerinnen und Lehrer zu verhindern ? Die Stellenzuweisungen auf der Grundlage von § 93 Abs. 2 Schulgesetz enthalten u.a. auch die Ressourcen für die Gewährung von Pflichtstundenermäßigungen aus Altersgründen in pauschaler Form. Die Bezirksregierungen haben grundsätzlich die Möglichkeit der Nachsteuerung , um Besonderheiten bei der Altersstruktur an einzelnen Schulen zu berücksichtigen . Dabei haben sie jedoch immer die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen insgesamt in den Blick zu nehmen.