LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8075 05.03.2015 Datum des Originals: 04.03.2015/Ausgegeben: 10.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3096 vom 3. Februar 2015 der Abgeordneten Ingola Schmitz und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/7868 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den auf Grund der Kürzung der Denkmalfördermittel drohenden Verfall der nordrhein-westfälischen Denkmallandschaft ? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3096 mit Schreiben vom 4. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landeshaushalt 2014 waren die Mittel zur Förderung der Denkmalpflege im Haushalt des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr drastisch gekürzt worden. So wurden dem Titel für Zuweisungen zur Förderung bau- und bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände über 6 Mio. Euro entzogen. Die Förderung der Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen über Zuschüsse ist dadurch nahezu zum Erliegen gekommen. Ein bei der NRW.BANK eingerichtetes Kreditprogramm kann diesen schweren Schlag gegen das kulturelle Erbe des Landes nicht kompensieren. Denn insbesondere im Fall von Denkmälern, die wenig oder gar nicht kommerziell genutzt werden sollen oder können, sind Kredite keine Alternativen. Darüber hinaus sind für viele Bürger, Initiativen oder Gemeinden Darlehen auch grundsätzlich keine Option, weil die entsprechende Tilgung nicht finanziert werden kann. Kulturpolitischer Anspruch des Landes Nordrhein-Westfalen muss sein, das kulturelle Erbe und die Denkmalvielfalt unabhängig einer kommerziellen Verwertbarkeit zu erhalten und zu pflegen. Die drastischen Einschnitte bei der Denkmalförderung stehen dem entgegen. Sie entsprechen damit auch nicht dem Geist von Artikel 18 Absatz 2 der Landesverfassung und im Übrigen auch nicht der Koalitionsvereinbarung der regierungstragenden Parteien. Diese LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8075 2 hatten versprochen, "die Anstrengungen, [materielle und immaterielle Kulturgüter] zu erhalten , zu sichern und ihre Institutionen zu vernetzen, weiter verstärken" zu wollen. Die Kürzung der Denkmalfördermittel läuft diesem Versprechen zuwider. 1. Wie hoch waren die Zuschüsse für denkmalpflegerische Zwecke, welche durch die Landesregierung bzw. im Verantwortungsbereich der Landesregierung in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 insgesamt vergeben wurden? Im Haushaltsjahr 2011 standen 14.803.300 € für denkmalpflegerische Zwecke zur Verfügung , 2012 15.363.100 €, 2013 13.128.000 € und 2014 9.206.500 €. 2. Wie viele Projekte mit denkmalpflegerischem Hintergrund wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils durch Zuschüsse gefördert? 2011 wurden 391 Projekte mit denkmalpflegerischem Hintergrund, 2012 416 Projekte, 2013 330 Projekte und 2014 260 Projekte gefördert. 3. Wie hoch war jeweils der Zuschuss für jedes geförderte Projekt? Die tatsächlich geleisteten Zuschüsse zu einzelnen Projekten können aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden. Die durchschnittliche Förderung lag in den Jahren 2011-2013 zwischen 37.000 und 40.000 Euro. 2014 lag sie bei 27.000 €. 4. Wie viele Projekte mit denkmalpflegerischem Hintergrund wurden im Jahr 2014 durch Darlehen aus dem Denkmalförderprogramm der NRW.BANK gefördert? Im Darlehensprogramm „NRW.BANK Baudenkmäler“ betrafen im Jahr 2014 unter insgesamt 46 Förderzusagen 42 Projekte eingetragene Denkmäler. Im Darlehensprogramm „Erneuerung von selbstgenutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden“ waren von insgesamt 124 Förderzusagen alleine 92 für denkmalgeschützte Objekte vorgesehen. 5. Wie hoch waren die einzelnen Darlehenssummen? Die tatsächlich geleisteten Kreditumfänge zu einzelnen Projekten können aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden. Im Darlehensprogramm NRW.BANK Baudenkmäler betrug die Darlehenssumme im Durchschnitt 775.000 € pro Förderfall. Im Darlehensprogramm „Erneuerung von selbstgenutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden“ betrug die Darlehenssumme im Durchschnitt 43.000 €.