LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8086 09.03.2015 Datum des Originals: 06.03.2015/Ausgegeben: 12.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3108 vom 3. Februar 2015 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/7883 Mitführung von Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen und Einsatz sog. Ambulance Drones Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3108 mit Schreiben vom 6. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Defibrillatoren sind in öffentlichen Gebäuden, aber auch in immer mehr Unternehmen unseres Landes zu finden. So können Hilfsbedürftige im Notfall von geschulten Laien schnell behandelt und Leben gerettet werden. Immer wieder können auch Polizisten, die in ihrem Fahrzeug einen Defibrillator mitführen, Menschenleben in Gefahrensituationen dank dieses Gerätes retten. In den Niederlanden ist gar jedes Einsatzfahrzeug mit einem Defibrillator ausgestattet – mit großem Erfolg. In den Niederlanden gibt es mit Unterstützung der Technischen Universität Delft zusätzlich ein Pilotprojekt, so genannte „Ambulance Drones“ flächendeckend zum Einsatz zu bringen. Eigens entwickelte, bis zu 100 km/h schnelle Drohnen sollen demnach verstreut übers Land stationiert werden und stets einsatzbereit sein. Wenn ein Notruf aufläuft, kann der Defibrillator via Drohne auf direktem Weg und unabhängig von Rettungspersonal in Fahrzeugen zu Betroffenen geflogen werden. Unmittelbar über das Gerät optisch und akustisch verbunden, kann das geschulte Personal in der Leitstelle den Menschen vor Ort Anweisungen geben und mittels eingebauter Kamera die Einhaltung der Verhaltensvorgaben kontrollieren. Das spart u.U. wichtige Minuten bis zum Eintreffen der Notärzte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8086 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Mitführung von Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen hat die Landesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 881 des Abgeordneten Wolfgang Hüsken der Fraktion der CDU „Umsetzung einer flächendeckenden Installierung von halbautomatischen Defibrillatoren “ (LT-Drs. 13/2875) Stellung genommen. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass den Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen mit Erlass des Innenministeriums NRW aus dem Jahre 2007 mitgeteilt wurde, dass kein Erfordernis für eine flächendeckende Einführung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED ) bei der Polizei, insbesondere für eine mobile Mitnahme in Dienstfahrzeugen oder für ein Vorhalten von für alle Bediensteten zugänglichen Geräten in Dienstgebäuden gesehen wird. Diese Bewertung hat weiterhin Bestand. 1. Wie viele Defibrillatoren gibt es derzeit in Polizeifahrzeugen in NRW? Defibrillatoren gehören nicht zur Standardausstattung von Funkstreifenwagen. Es liegen hier keine Daten zur Ausstattung von Funkstreifenwagen mit Defibrillatoren vor. 2. Wie sieht die räumliche Verteilung dieser mit Defibrillatoren ausgestatteten Fahr- zeuge in NRW aus? Siehe Frage 1. 3. Wie hoch lägen die Kosten für eine flächendeckende, landesweite Beschaffung solcher Geräte? Eine konkrete Aussage über die Kosten für eine Ausstattung der ca. 7.000 Funkstreifenwagen der Polizei NRW mit Defibrillatoren kann nicht getroffen werden. Geht man bei der Wahl des Gerätes von einer Benutzung durch Personen ohne medizinische Kenntnisse aus, käme die Beschaffung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) in Betracht. Je nach Ausstattung und Marke des Gerätes liegen die Kosten für ein Einzelgerät zwischen ca. 600 und 3.500 Euro. Bei Annahme eines Mittelwertes von ca. 1.500 Euro lägen die Anschaffungskosten bei über 10 Mio. Euro. 4. Gibt es seitens der Landesregierung einen Plan zum flächendeckenden Einsatz? Nein. 5. Bestehen seitens der Landesregierung Pläne, das niederländische Projekt auf Effizienz und Übertragbarkeit zu prüfen? Nein, da der Rettungsdienst in NRW flächendeckend organisiert ist.