LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8088 09.03.2015 Datum des Originals: 06.03.2015/Ausgegeben: 12.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3117 vom 6. Februar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7908 Keine einheitliche Richtlinie für das Tragen von Dienstwaffe und Schutzweste Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3117 mit Schreiben vom 6. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Verschiedene Medien berichten, dass die Polizeipräsidentin in Wuppertal die Dienstanweisung erteilt hat, dass Polizisten künftig auch im Innendienst ihre Schusswaffe zu tragen haben . Zudem müssen sie im Außendienst zwingend ihre Schutzweste anziehen. 1. Warum gibt es keine landesweit einheitlichen Richtlinien für das Tragen von Schutzwesten und Dienstwaffen? 2. Wie sind die Bestimmungen in allen Kreispolizeibehörden sowie beim LKA, beim LAFP und beim LZPD für das Tragen von Schutzwesten im Innen-, sowie im Außendienst ? (Bitte einzeln tabellarisch auflisten.) 3. Wie sind die Bestimmungen in allen Kreispolizeibehörden sowie beim LKA, beim LAFP und beim LZPD für das Tragen von Dienstwaffen im Innen-, sowie im Außendienst? (Bitte einzeln tabellarisch auflisten.) 4. Bis wann ist die Umstellung und Ausrüstung aller SEKs mit Schutzwesten gegen Schnellfeuergewehre (z. B. Kalaschnikows) umgesetzt? Mit Schreiben vom 20.02.2015 habe ich der Präsidentin des Landtages den „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu dem von der FDP-Fraktion beantragten Ta- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8088 2 gesordnungspunkt ‚Pflicht zum Tragen der Dienstwaffe in Wuppertal - Neue Schutzwesten für Polizei-Spezialeinheiten in NRW - Überlegungen zum Mitführen von Maschinenpistolen in Streifenwagen - endlich sachgemäße Unterrichtung des Innenausschusses über Konsequenzen für NRW-Polizei wegen Terrorgefahr‘ der Sitzung des Innenausschusses am 26.02.2015“ übermittelt. Der Bericht wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 26.02.2015 erörtert. Die Kleine Anfrage bezieht sich auf Themenstellungen, die bereits Gegenstand des genannten Berichtes (LT-Vorlage 16/2677) sind. Vor diesem Hintergrund wird auf die bereits erfolgte Berichterstattung verwiesen.