LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8138 10.03.2015 Datum des Originals: 10.03.2015/Ausgegeben: 13.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3112 vom 6. Februar 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7894 Kommunaler Straßenbau – wurden die zur Verfügung stehenden Mittel auch im Haushaltsjahr 2014 in vollem Umfang abgerufen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3112 mit Schreiben vom 10. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor alarmierend. Vielen Kommunen im Land fällt es daher schwer, ihre vorhandene Verkehrsinfrastruktur aufrechtzuerhalten beziehungsweise auszubauen. Der Bund stellt bekanntlich bislang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sogenannte Entflechtungsmittel bereit, die vom Land zu bewirtschaften sind. Der Fragesteller hatte bereits im vergangenen Jahr nach der Entwicklung der Nutzung der Entflechtungsmittel für die vergangenen Haushaltsjahre gefragt (vergleiche Kleine Anfrage 1860, Drucksache 16/5016). Vorbemerkung der Landesregierung Die Hälfte der Bundeszuweisungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (sog. Entflechtungsmittel), also jährlich ein Betrag in Höhe von 129.760.500 €, steht dem kommunalen Straßenbau gesetzlich zweckgebunden zur Verfügung. Die fünf Bezirksregierungen erhalten vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr daraus eine jährliche Haushaltsmittelzuweisung zur Finanzierung sämtlicher laufender Fördermaßnahmen . Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass viele Kommunen die für ihre Maßnahmen bewilligten Mittel nicht in vollem Umfang bei den Bezirksregierungen abru- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8138 2 fen konnten. Diese nicht abgerufenen Mittel stehen weiterhin der kommunalen Straßenbauförderung uneingeschränkt zur Verfügung. Sie werden für die von der Landesregierung zugesagte vollständige Übernahme des kommunalen Kostendrittels an den Bahnübergangsbeseitigungen im Zuge der Betuwe-Linie und als Reserve für die Sanierung kommunaler Großbrücken dringend benötigt. 1. Welche Haushaltsmittel des Bundes aus den Entflechtungsmitteln für den kom- munalen Straßenbau wurden im Haushaltsjahr 2014 vom Land nicht verausgabt? Die Differenz zwischen dem Haushaltsansatz in Höhe von 129.760.500 € und den IstAusgaben hat im Jahr 2014 47.931.000 € betragen. 2. Sofern sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, dass Haushaltsmittel nicht ver- ausgabt wurden: Wie hoch ist der Anteil dieser nicht verausgabten Mittel des Bundes bezogen auf die einzelnen Bezirksregierungen (bitte nach Regierungsbezirken separat aufschlüsseln)? Der in der Antwort zu Frage 1 genannte Differenzbetrag lässt sich rechnerisch wie folgt auf die fünf Regierungsbezirke aufteilen: Arnsberg: 11.264.000 € Detmold: 239.000 € Düsseldorf: 14.523.000 € Köln: 10.593.000 € Münster: 11.312.000 € 3. Sofern sich aus der Antwort zu Frage 1 und 2 ergibt, dass Haushaltsmittel nicht verausgabt wurden: Welche Verursachungsbeiträge sind ausschlaggebend dafür , dass zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nicht vollumfänglich und zeitnah verausgabt wurden? Der Grund dafür liegt darin, dass Kommunen die für ihre Vorhaben bewilligten Jahresförderraten entweder nicht oder nicht in vollem Umfang bei der jeweiligen Bezirksregierung abgerufen haben (s. Vorbemerkung). 4. Wurden nicht verausgabte Mittel für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 inzwi- schen abgerufen? Nein. 5. Sofern Frage 4 bejaht wird: Für welche konkreten Projekte wurden die nicht ver- ausgabten Mittel für 2011 bis 2013 abgerufen? Wegen der Verneinung der Frage 4 erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.