LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8155 11.03.2015 Datum des Originals: 10.03.2015/Ausgegeben: 16.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3118 vom 9. Februar 2015 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/7909 Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und Pensionierungen für und von Landesbeamtinnen und –beamten in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3118 mit Schreiben vom 10. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Diskussion um flexible Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Menschen wird nicht nur im Bund, sondern gerade auch in Nordrhein-Westfalen in vielfältiger Hinsicht geführt. Leider verstellen dabei häufig Neidgedanken oder andere Emotionen den Blick auf eine sachgerechte Erörterung. Die Zielsetzung, den hohen Wert und Erfahrungsschatz älterer Beschäftigter im Interesse beider Seiten, also von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, nutzbar zu erhalten oder zu machen führt vor allem zu wichtigen Fragen im Detail. Mit Blick auf die Landesbeamtinnen und –beamten in Nordrhein-Westfalen frage ich vor diesem Hintergrund die Landesregierung: 1. Wie hoch war im Jahr 2014 das Durchschnittsalter der Landesbeamtinnen und - beamten, die 2014 in Pension gegangen sind? Laut einer Meldung des LBV vom 11.02.2015 betrug das durchschnittliche Pensionseintrittsalter im Jahr 2014 62,81 Jahre. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8155 2 2. Wie viele Landesbeamtinnen und -beamte, die über diesem Durchschnittsalter liegen, stehen derzeit noch in aktiven Dienstverhältnissen? Die letzte hier bekannte Veröffentlichung zu dieser Frage ist der Statistische Bericht von IT.NRW über das Personal der öffentlichen Verwaltung in NRW 2013 (vgl. Anlage, S. 69 und 70). Hiernach gab es zum Stichtag 30.06.2013 insgesamt 11.830 Landesbeamtinnen und – beamte in aktiven Dienstverhältnissen, die 63 Jahre und älter waren. 3. Mit der Vorlage 16/2576 hat die Landesregierung auf Antrag der CDU-Fraktion über den aktuellen Sachstand zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 LBG informiert. Die Entwicklung ist demnach zuletzt vor allem im Bereich des MIK dramatisch rückläufig: Entspricht diese Entwicklung nach Einschätzung der Landesregierung den tatsächlichen Notwendigkeiten der Fachkräftesicherung im demographischen Wandel? Nach § 32 Abs. 1 S.1 LBG NRW können Beamtinnen und Beamte einen Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand stellen, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Die genannte Norm wurde durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz vom 16.05.2013 (GV. NRW. S. 234) mit Wirkung vom 01.06.2013 neu gefasst mit dem Ziel, damit den dienstlichen Interessen ein höheres Gewicht zukommen zu lassen. Die für die Entscheidung zuständigen Behörden können damit den jeweiligen personalwirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Hierzu gehört auch, und in der Zukunft sicher verstärkt, die Fachkräftesicherung mit Blick auf den demographischen Wandel. Der Aspekt der Fachkräftesicherung kann im Einzelfall jedoch auch gegen ein Hinausschieben des Ruhestandes sprechen. Beim Wettbewerb um qualifizierte Kräfte ist zu beobachten, dass die Resonanz auf Ausschreibungen von Stellen mit der Möglichkeit einer Verbeamtung deutlich besser ist als auf Ausschreibungen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Der planmäßige Eintritt in den Ruhestand ermöglicht es, frühzeitig freiwerdende Planstellen auszuschreiben und damit dem in den kommenden Jahren zu erwartenden verschärften Wettbewerb um Fachkräfte jetzt schon entgegen zu wirken. 4. Wie viele aktive Landesbeamtinnen und –beamte, für die besondere Lebensalters- grenzen gelten (Polizei, Justiz, Feuerwehr), sind zum 31.12.2014 älter als 62 Jahre gewesen?  Polizei: Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) treten mit Ende des Monats, in dem sie das zweiundsechzigste Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. Für den Bereich der Polizei waren zum 31.12.2014 48 PVB ≥ 62 Jahre.  Justiz Besondere Altersgrenzen bestehen in der Justiz nur für die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werksdienstes bei den Justizvollzugsanstalten . Von diesen waren zum 31.12.2014 5 älter als 62 Jahre. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8155 3  Feuerwehr: Für die Landesbeamtinnen und -beamten bei der Feuerwehr gelten keine besonderen Altersgrenzen . 5. Wie viele Pensionäre des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit über andere Beschäftigungsformen in ihren alten Dienststellen beschäftigt (bspw. über die Instrumente „Mini-Job“ oder „Werkvertrag“)? Im Land Nordrhein-Westfalen werden 22 Pensionäre im o.g. Sinne beschäftigt, wobei hiervon  1 Person auf den Geschäftsbereich des FM,  5 Personen auf den des MIK,  4 Personen auf den des JM,  1 Person auf den des MKULNV,  8 Personen auf den des MIWF (hiervon 6 Lehraufträge an Kunsthochschulen),  2 Personen auf den des MFKJKS,  1 Person auf den des MBWSV entfallen. Im Bereich des MSW war es nicht möglich, das erbetene Zahlenmaterial in der Kürze der Zeit in der Statistik maschinell zu ermitteln, da hierfür eine Einzelauswertung auf der Grundlage der den Personal bearbeitenden Dienststellen vorliegenden Personalunterlagen notwendig wäre.