LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8163 12.03.2015 Datum des Originals: 12.03.2015/Ausgegeben: 17.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3116 vom 9. Februar 2015 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/7898 Was unternimmt die Landesregierung tatsächlich, um digitale Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten? Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 3116 mit Schreiben vom 12. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Justizminister und dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Den digitalen Wandel zu gestalten, ist für uns eine zentrale gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe“, halten SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2012 fest. Die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat in ihrer Regierungserklärung am 29. Januar 2015 vor dem Landtag ihre Absichtserklärung konkretisiert: „Wir wollen nicht, dass das was mit den persönlichen Daten der Menschen geschieht, immer nur von Externen irgendwo im Sillicon Valley in Kalifornien entschieden wird. Wir wollen Datensicherheit selbst organisieren. Das muss das Ziel sein in der Bundesrepublik Deutschland .“ In der Sendung „eins zu eins“ im WDR vom 5. Februar 2015 dokumentiert Frau Ministerpräsidentin Kraft erneut eine Absichtserklärung, die die digitale Selbstbestimmung mit Blick auf die datenschutzrechtlich bedenklichen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks Facebook: „Wir wollen, dass der Verbraucherschutz ganz oben steht. Und das die höchsten Sicherheitseinstellungen diejenigen sind, die Standard sind.“ Das im Grundgesetz kodifizierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss dabei zwingend gewahrt bleiben. Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 2. März 2010 deshalb die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Diese Haltung hat auch der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr bestätigt. Nach den schrecklichen terroristischen Anschlägen in Frankreich ist die Debatte über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung indes wieder ins Gespräch gebracht worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8163 2 Innenminister Ralf Jäger bezeichnet die Vorratsdatenspeicherung als „grundsätzlich hilfreich“ (Kölner Stadt-Anzeiger, 9. Januar 2015) und spricht sich für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus. 1. Inwieweit sieht die Landesregierung einen Zielkonflikt darin, wenn die Minister- präsidentin sich einerseits für starke Verbraucherschutzinteressen ausspricht und der Innenminister sich zeitgleich für eine Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ausspricht, die jegliche Kommunikationsdaten aller unbescholtenen Bürger im Netz speichern soll? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 fehlt es derzeit bereits an einer Europäischen Richtlinie, die die Grundlage für eine etwaige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung darstellen könnte. Insoweit bleibt zunächst abzuwarten, welche Konsequenzen die Europäische Kommission aus dem Urteil zieht. Erst wenn die Kommis-sion eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, hat der Bundesgesetzgeber zu prüfen , inwieweit er auf der Grundlage der europäischen Vorgaben einen Gesetzesentwurf erarbeiten will. Da bis dahin hierfür kein Anlass besteht, plant die Landesregierung derzeit keine Initiativen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Vor diesem Hintergrund sind auch keine Zielkonflikte erkennbar. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antworten zu vorigen Kleinen Anfragen Drs. 16/4963 und 16/7935. 2. Wie ist die Haltung der Landesregierung mit Blick auf eine mögliche Wiederein- führung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um darauf hinzuwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger auch einen rechtlich kodifizierten Anspruch auf digitale Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken haben? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung konkret, um Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich für einen sorgsamen Umgang mit ihren persönlichen Daten im Internet zu sensibilisieren? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung setzt sich auf vielfältige Weise dafür ein, die digitale Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Im Einzelnen sei verwiesen auf die Antwort zur Großen Anfrage Nr. 8 „Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz schützen - Freiheit des Internets sichern!" der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drucksache 16/4930).