LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8164 12.03.2015 Datum des Originals: 12.03.2015/Ausgegeben: 17.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3131 vom 10. Februar 2015 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/7937 Erhöhte Kohlenstaub- und Lärmaufkommen um Prosper-Haniel Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3131 mit Schreiben vom 12. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter dem Titel „Bergwerk: Kohlenstaub und zusätzliche Lkw-Fahrten“ berichtete die WAZ am 6. Februar 2015 von einem erheblichen Aufkommen an Rohkohlentransporten und LkwFahrten durch einen Störfall auf dem Bergwerk Prosper-Haniel. Hintergrund war, dass die Betreiber in Folge der Störung die ungereinigte Rohkohle in Welheim (Lager Sturmshof) und am Zechenhafen Cöln-Neuessen zwischenlagern mussten. Dies verursachte nicht nur vermehrte Lkw-Fahrten zwischen der Prosperstraße und den beiden Zwischenlagern, sondern führte auch zu mehr Kohlenstaub in den durchfahrenen Gebieten. Vorbemerkungen der Landesregierung Nach Information der Ruhrkohle AG und der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Durch eine Betriebsstörung im Waschwasserkreislauf der Aufbereitungsanlage des Bergwerkes Prosper-Haniel in Bottrop kam es Anfang Januar 2015 zum zeitweiligen Totalausfall der Aufbereitung. Nach einem Komplettstillstand der Aufbereitung konnte diese erst ab dem 26.01.2015 im Teillastbetrieb wieder angefahren werden. Bis zum 12.01.2015 konnte das Bergwerk Prosper-Haniel die geförderte Rohkohle auf das eigene Rohkohlenlager auslagern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8164 2 1. Wurde die Bergaufsicht bzw. die Bezirksregierung über den vermehrten Transport der Rohkohle über Tage informiert? 2. Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt fand die Information über das erhöhte Transportaufkommen von Rohkohle nach Welheim und zum Zechenhafen Cölln-Neuessen statt? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Nach dem Erreichen der maximalen Lagerkapazität auf dem Gelände des Bergwerks Prosper -Haniel wurde die Rohkohle nach Information und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg zu den Kohlenlägern Sturmshof, Cölln-Neuessen und zur Aufbereitung des Bergwerkes Auguste Victoria in Marl per LKW ausgelagert. Die Information erfolgte fernmündlich am 12.01.2015; die schriftlichen Anzeigen erfolgten am 13.01.2015 (Lager Cölln-Neuesen) bzw. am 14.01.2015 (Lager Sturmshof). Die Einlagerung von Rohkohlen erfolgte im Lager Cölln-Neuessen vom 12.01.2015 bis zum 31.01.2015 und im Lager Sturmshof vom 21.01.2015 bis zum 02.02.2015. Die Auslagerung von Rohkohle wird voraussichtlich Anfang März 2015 beendet werden können . Bis dahin soll die Aufbereitung auch wieder im Normalbetrieb laufen. 3. Wie wird beim Transport gewährleistet, dass es nicht zum Überschreiten gesetzli- cher Grenzwerte in der Umweltzone kommt? Sämtliche Lastkraftwagen der von der RAG beauftragten Transportunternehmen sind für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, mit einer grünen Umweltplakette ausgestattet und müssen vor Verlassen des Bergwerksgeländes eine entsprechende Waschanlage für LKW’s durchfahren. Die Transporte erfolgen ausschließlich abgeplant, d. h. mit geschlossener Ladefläche , um Staubabwehungen zu vermeiden. Darüber hinaus sind rund um die Uhr Straßenreinigungsfahrzeuge sowohl auf dem Bergwerksgelände als auch auf der Prosperstraße im Einsatz. 4. Ist das Vorgehen des Unternehmens durch den Rahmenbetriebsplan und den da- mit verbundenen Sonderabbaugenehmigungen gedeckt? Die genannten Kohlenläger verfügen über entsprechende Genehmigungen nach Berg- und Immissionsschutzrecht sowohl hinsichtlich der Lager- als auch der Umschlagsmenge. Es liegt auch kein Verstoß gegen aktuelle Zulassungen für den Betrieb des Bergwerkes Prosper -Haniel vor. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Bezirksregierung, damit es in Umweltzonen nicht zur Überschreitung von Grenzwerten durch Kohlenstaub kommt? Es finden unangemeldete Kontrollbefahrungen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten statt, um die zu Frage 3 genannten Maßnahmen zu überwachen.