LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8165 12.03.2015 Datum des Originals: 12.03.2015/Ausgegeben: 17.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3084 vom 30. Januar 2015 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/7855 Für wie viele Kinder wurde der Landeszuschuss zu den Kindpauschalen und zur Kindertagespflege erbracht? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3084 mit Schreiben vom 12. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kindpauschalen stellen den Kern des Finanzierungssystems der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dar. Seit Monaten wird die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen von den Trägern der Jugendhilfe jedoch massiv in Frage gestellt, so auch in der Anhörung zum Antrag „Kindertageseinrichtungen nicht im Stich lassen – finanzielle Auskömmlichkeit der Kindpauschalen zügig evaluieren und anpassen“ der FDP-Landtagsfraktion (Drs. 16/6680) am 11. Dezember 2014. Zur Einschätzung der Effizienz des Finanzierungssystems ist die Kenntnis über die tatsächliche finanzielle Ausstattung pro Kind unverzichtbar. Allerdings weicht das Kindergartenjahr, welches am 1. August beginnt, vom Haushaltsjahr ab. Eine Übertragung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung, um zu ermitteln, wie viel Geld den Einrichtungen pro Kind in einem Kindergartenjahr zur Verfügung steht, ist deshalb nicht möglich. Die Jugendämter müssen im Oktober eines jeden Jahres die Abweichungen von den ursprünglichen Planungen den Landesjugendämtern und diese wiederum der obersten Landesbehörde melden. Diese Abweichungen werden dann im folgenden Kindergartenjahr mit den Kindpauschalen verrechnet. Dementsprechend ist die Landesregierung in der Lage zu ermitteln, für wie viele Kinder der Landeszuschuss zu den Kindpauschalen in einem Kindergartenjahr tatsächlich erbracht wurde. Um diesen „Netto-Betrag“ zu erhalten, müssen Ver- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8165 2 rechnungen des vorangegangenen Kindergartenjahres herausgerechnet und die von der Planung festgestellten Abweichungen berücksichtigt werden. 1. Für wie viele Kinder ist der Landeszuschuss zu den Kindpauschalen (§ 21 Absatz 1 KiBiz) unter Berücksichtigung der jeweils im Oktober durch die Jugendämter gemeldeten Abweichungen monatlich tatsächlich geleistet worden (bitte für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 nach U3- bzw. Ü3 Kindern, Jugendamtsbezirken , Monaten sowie der entsprechenden Höhe des Landeszuschusses aufschlüsseln)? 2. Für wie viele Kinder ist der Landeszuschuss zu den Kindpauschalen (§ 21 Absatz 1 KiBiz) unter Berücksichtigung der jeweils im Oktober durch die Jugendämter gemeldeten Abweichungen jährlich tatsächlich geleistet worden (bitte für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 nach Trägerform, Jugendamtsbezirken , Gruppenform und Höhe des Landeszuschusses aufschlüsseln)? 3. Wie viele Kinder wurden jährlich in Kindertageseinrichtungen, die einen Zu- schuss zur Kaltmiete erhalten haben, an dem sich auch das Land unter Berücksichtigung der jeweils im Oktober durch die Jugendämter gemeldeten Abweichungen pauschal beteiligt hat (§ 21 Absatz 8 KiBiz), betreut (bitte für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 nach Trägerform, Jugendamtsbezirken, Betreuungszeiten und Höhe des Zuschusses aufschlüsseln)? 4. Für wie viele Kinder hat das Land eine U3-Pauschale (§ 21 Absatz 4 KiBiz) unter Berücksichtigung der jeweils im Oktober durch die Jugendämter gemeldeten Abweichungen jährlich geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 nach Jugendamtsbezirken, Betreuungszeiten und Höhe des Landeszuschusses aufschlüsseln)? 5. Für wie viele Kinder ist der Landeszuschuss zur Kindertagespflege (§ 22 KiBiz) unter Berücksichtigung der jeweils im Oktober durch die Jugendämter gemeldeten Abweichungen tatsächlich monatlich geleistet worden (bitte für die Jahre 2012/2013 und 2013/2014 nach Jugendamtsbezirken, Monaten und Höhe des entsprechenden Landeszuschusses aufschlüsseln)? Nach § 19 Absatz 3 KiBiz wird auf Ebene der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Absatz 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/2015 werden nach Absatz 4 Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der tatsächlichen Inanspruchnahme nur berücksichtigt, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über zehn Prozent der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. Diese Abweichungen werden nach § 3 Absatz 1 DVO KiBiz vom Jugendamt festgestellt und dem Land gemeldet. Die monatliche Erfassung der in den Einrichtungen betreuten Kinder im Sinne des § 19 Absatz 1 KiBiz erfolgt ebenfalls ausschließlich auf örtlicher Ebene und fließt nach Abschluss des Kindergartenjahres als zusammengefasstes Ergebnis des Jugendamtes in die Endabrechnung gegenüber dem Land ein. Die Endabrechnungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 liegen noch nicht vollständig vor, da bis zur zweiten KiBiz-Revision keine entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung der Frist existierten. Die Ergebnisse der bisher vorliegenden Endabrechnungen haben gezeigt, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8165 3 dass in der Summe die Landesmittel in einer Größenordnung von ca. 1,5 % von den jeweils zum 15. März angemeldeten Beträgen abgewichen sind.