LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8167 13.03.2015 Datum des Originals: 13.03.2015/Ausgegeben: 18.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3122 vom 11. Februar 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7916 Mehrarbeitsvergütung bei Lehrerinnen und Lehrern im Regierungsbezirk Detmold Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3122 mit Schreiben vom 13. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren leisten Lehrerinnen und Lehrer Mehrarbeit, die nach Maßgabe der geltenden Vorschriften zusätzlich zur bestehenden Besoldung gesondert vergütet wird. Da die tatsächliche , vergütete Mehrarbeit von Lehrerinnen und Lehrern zum einen haushaltspolitische Relevanz besitzt und zum anderen auch ein Indikator bezüglich der Personalsituation an den Schulen sein kann, ist es für den Fragesteller von Interesse, wie sich diese im Regierungsbezirk Detmold in der Vergangenheit entwickelt hat. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen hinsichtlich der vergüteten Mehrarbeit werden auf der Grundlage der Erhebungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW beantwortet. 1. Wie viele vergütete Mehrarbeitsstunden wurden im Schuljahr 2012/2013 von den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen im Regierungsbezirk Detmold geleistet (bitte in absoluten Zahlen und nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Im Regierungsbezirk Detmold wurden im Schuljahr 2012/2013 folgende vergütete Mehrarbeitsstunden geleistet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8167 2 2. Wie viele vergütete Mehrarbeitsstunden wurden im Schuljahr 2013/2014 von den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen im Regierungsbezirk Detmold geleistet (bitte in absoluten Zahlen und nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Im Regierungsbezirk Detmold wurden im Schuljahr 2013/2014 folgende vergütete Mehrarbeitsstunden geleistet: 3. Welche Haushaltsmittel wurden für die unter Frage 1 und 2 nachgefragten Mehr- arbeitsstunden konkret aufgewendet (bitte nach Haushaltstitel und Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Gesamtaufwendungen in der Mehrarbeitsvergütung der Schuljahre 2012/2013 + 2013/2014 an Schulen im Regierungsbezirk Detmold: Schulform Anzahl Stunden Berufskolleg 7.089,00 Förderschule 938,50 Gesamtschule 28.903,13 Grundschule 1.633,00 Gymnasium 39.475,00 Hauptschule 7.519,50 Realschule 36.044,33 Sekundarschule 6.140,00 Weiterbildungskolleg 122,00 Gesamtergebnis 127.864,46 Schulform Anzahl Stunden Berufskolleg 5.521,00 Förderschule 1.731,00 Gesamtschule 26.527,50 Grundschule 4,00 Gymnasium 31.395,80 Hauptschule 7.253,00 Realschule 25.951,30 Sekundarschule 4.342,00 Weiterbildungskolleg 19,00 Gesamtergebnis 102.744,60 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8167 3 4. Warum gibt es für nicht vergütbare Mehrarbeit unterhalb der Kappungsgrenze von weniger als vier Unterrichtsstunden im Kalendermonat und oberhalb der Grenze von mehr als 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr keine systemische Erfassung? Nicht vergütbare Mehrarbeit unterhalb der Kappungsgrenze von weniger als vier Unterrichtsstunden im Kalendermonat und oberhalb der Grenze von mehr als 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr werden beim LBV nicht systemisch erfasst, weil diese Daten nicht für das Zahlgeschäft des LBV benötigt werden. 5. Warum ist im Abrechnungssystem des Landesamtes für Besoldung und Versor- gung keine Zuordnung von Schulen zu kommunalen Gebietskörperschaften hinterlegt , auf deren Grundlage ein Überblick der vergüteten Mehrarbeit bezüglich der regionalen Situation möglich wäre? Im zurzeit vom LBV genutzten Programm für das Bezügeverfahren ist eine Zuordnung von Schulen zu kommunalen Gebietskörperschaften standardmäßig nicht auswertbar. In den Antworten der Landesregierung zu den vergleichbaren Kleinen Anfragen 1612 (Antwort LTDrs . 16/4145) und 1707 (Antwort LT-Drs. 16/4467) wurde hierzu ausgeführt, dass eine Aufschlüsselung der vergütbaren Mehrarbeit nach Kreisen/kreisfreien Städten nicht geplant sei, da im Bezüge-System nur die für die Abrechnung relevanten Daten vorgehalten werden dürfen . Eine Zuordnung von Schulen zu Kreisen/kreisfreien Städten gehöre nicht dazu. 422 01 428 01 zusammen Grundschule 05 310 7.961,84 € 40.371,48 € 48.333,32 € Hauptschule 05 320 282.688,68 € 91.453,69 € 374.142,37 € Realschule 05 330 1.134.966,24 € 202.961,28 € 1.337.927,52 € Gymnasium 05 340 1.760.796,51 € 165.996,60 € 1.926.793,11 € Sekundarschule Gemeinschaftsschule PRIMUS Weiterbildungskolleg 05 360 26.464,31 € 4.163,63 € 30.627,94 € Gesamtschule 05 380 1.072.957,78 € 240.086,87 € 1.313.044,65 € Förderschule 05 390 51.483,25 € 13.468,71 € 64.951,96 € Berufskolleg 05 410 300.041,98 € 55.840,43 € 355.882,41 € 4.688.668,39 € 820.765,00 € 5.509.433,39 € 57.730,11 € Zusammen Schuform Kapitel Titel 05 350 51.307,80 € 6.422,31 €