LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8171 13.03.2015 Datum des Originals: 12.03.2015/Ausgegeben: 18.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3123 vom 11. Februar 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7917 Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden im Regierungsbezirk Detmold – welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3123 mit Schreiben vom 12. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen stellt das Land, aber auch die Kommunen im Regierungsbezirk Detmold vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Organisation einer angemessenen Unterkunft für Flüchtlinge ist vor Ort immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Einem Bericht der Rheinischen Post vom 06.02.2015 zu Folge stehen allein vom landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) verwaltete 328 Gebäude „zumindest teilweise leer“. Weiter heißt es: „Rund 200 davon sind reine Geisterhäuser ohne jegliche Nutzung – und das teilweise schon seit über fünf Jahren“. Während auf der einen Seite im kommunalen Raum versucht wird, teilweise durch Neubauten , die Unterbringung von Flüchtlingen umzusetzen, scheint es andererseits landeseigene Liegenschaften zu geben, die – zumindest teilweise – ungenutzt sind und lediglich Betriebskosten verursachen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8171 2 1. Inwieweit hat die Landesregierung, gegebenenfalls im Dialog mit dem BLB, Prüfungen angestellt, landeseigene Immobilien auf dem Gebiete des Regierungsbezirkes Detmold dahingehend zu prüfen, ob sie für eine Unterbringung von Flüchtlingen nutzbar sind beziehungsweise gemacht werden können? Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) hat seinen Immobilienleerstand bereits im letzten Jahr hinsichtlich einer Eignung zur Flüchtlingsunterbringung vorbewertet. Im Rahmen der Vorbewertung wurden insbesondere Schadstoffbelastungen, Brandschutzmängel, statische Mängel und die vorhandene Sanitärausstattung untersucht. Nachdem Mitte Februar 2015 weiterer erheblicher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten erkannt wurde, hat der BLB NRW seinen Immobilienleerstand erneut danach untersucht, ob für Bedarfsspitzen weitere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen. Der BLB NRW steht im Dialog mit der Bezirksregierung Detmold und der primär zuständigen Bezirks-regierung Arnsberg, um im Bedarfsfall einzelfallbezogen weitere Eignungsprüfungen durchzuführen. 2. Welche landeseigenen Liegenschaften auf dem Gebiete des Regierungsbezirks Detmold stehen derzeit zumindest teilweise leer (detaillierte Auflistung mit Lage und Größe der Immobilien erbeten)? Bei der Beantwortung der Frage werden mit Blick auf die Fragestellungen der Kleinen Anfrage nur Liegenschaften betrachtet, die sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befinden und vom BLB NRW verwaltet werden. Die derzeitigen Immobilienleerstände des BLB NRW im Regierungsbezirk Detmold können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. 3. Welche in der Antwort zu Frage Zwei genannten landeseigenen Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich für eine - auch kurzfristige - Flüchtlingsunterbringung (detaillierte Auflistung mit Lage und Größe der Immobilien erbeten)? Der BLB NRW hat seine Immobilienleerstände im Regierungsbezirk Detmold auf eine Geeignetheit zur Flüchtlingsunterbringung untersucht. Es handelt sich lediglich um eine erste Bewertung durch den BLB NRW, die sich nach den Eignungskriterien für eine kurzfristige Unterbringung richtet. Die abschließende Entscheidung, ob die Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, wird von der zuständigen Bezirksregierung bzw. den Kommunen getroffen. Das Ergebnis der Untersuchung des BLB NRW kann der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Dabei wird unterschieden zwischen den drei Stufen „geeignet“, „bedingt geeignet", und „nicht geeignet". Zu dem Leerstand „JVA Hövelhof“ ist anzumerken, dass die in der Tabelle aufgelisteten leerstehenden ehemaligen Dienstwohnungen außerhalb der Justizvollzugsanstalt Hövelhof liegen . Die Kurklinik Eggeland ist aus Sicht des BLB NRW nur bedingt geeignet, weil die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (DRV) aufgrund bestehender vertraglicher Vereinbarungen in den nächsten Jahren rund 3.800 qm des Hauptgebäudes als psychosomatische Abteilung nutzen wird. Die Restfläche des Hauptgebäudes (ca. 2.600 qm) ist u.a. wegen der erforderlichen Abtrennung zum geplanten Klinikbetrieb der DRV wie auch das Arzthaus wegen des Herrichtungsaufwands nur bedingt für eine Flüchtlingsunterbringung geeignet. Alle weiteren Gebäude auf dem Gelände der Kurklinik Eggeland werden vom BLB NRW für eine Flüchtlingsunterbringung als nicht geeignet eingestuft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8171 3 Zur Flüchtlingsunterbringung nicht geeignet sind beispielsweise Teilleerstände, die nicht separat erschlossen werden können, oder abbruchreife Gebäude. Das Ziel der Landesregierung ist es, perspektivisch eine Gesamtkapazität von 10.000 regulären Unterbringungsplätzen in Landeseinrichtungen zu erreichen. Die neuen Landeseinrichtungen sollen dabei eine Regelbelegungsgröße in Höhe von mindestens 500 Plätzen haben. Dies gilt zwar grundsätzlich nicht für Notunterkünfte, da diese lediglich bis zu drei Monate betrieben werden. Dennoch muss auch bei der kurzfristigen Unterbringung darauf geachtet werden, dass die Einrichtungen in jedem Einzelfall eine organisatorisch sinnvolle Größe haben . Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung Detmold auf der Grundlage der Einschätzung des BLB NRW die benannten Liegenschaften gesichtet. Kleinräumige Immobilien, wie die Dienstwohnungen der JVA Hövelhof, kommen für eine Nutzung als Notunterkunft oder dauerhafte Landeseinrichtung nicht in Betracht. Darüber hinaus wurde die Liegenschaft „Eggelandklinik“ in Bad Driburg nicht berücksichtigt, da in Bad Driburg bereits eine Einrichtung mit 330 Plätzen besteht (Weberhaus). Insgesamt ist keine der in der Liste benannten Liegenschaften aus dem Regierungsbezirk Detmold aktuell für die Nutzung als Landesunterbringungseinrichtung geeignet. 4. Inwieweit besteht für die Kommunen im Regierungsbezirk Detmold die Möglich- keit, bei der Suche nach geeigneten Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen auf diese leerstehenden landeseigenen Liegenschaften zurückzugreifen? Die Kommunen im Regierungsbezirk Detmold haben die Möglichkeit, auf die ganz oder teilweise leerstehenden Landesliegenschaften zu-rückzugreifen, wenn die Voraussetzungen des § 15 Absatz 7 Haushaltsgesetz erfüllt sind. Danach können Grundstücke und Gebäude des Landes, die zur Erfüllung von Aufgaben des Landes zurzeit nicht benötigt werden, zur Aufnahme und Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietzinsfrei an Kommunen überlassen werden. Die mietzinsfreie Überlassung umfasst beispielsweise nicht die Kosten für etwaige Instandhaltungsmaßnahmen, Rückbauten oder Verkehrssicherungspflichten . 5. Ist die Flüchtlingsunterbringung jetzt auch aus gegebenem Anlass ein Bestand- teil der Vermarktungsstrategie des BLB für dessen leerstehende Liegenschaften ? Mit der neuen Regelung im Haushaltsgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen die Weichen gestellt, damit der BLB NRW den Kommunen mietzinsfrei Landesliegenschaften anbieten kann, um die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern zu gewährleisten . Die Flüchtlingsunterbringung wird gegenüber einer Veräußerung vorrangig verfolgt. Entscheidend ist jedoch, ob die jeweilige Liegenschaft aus Sicht des Entscheidungsträgers zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist und konkret angefragt wird.