LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8175 16.03.2015 Datum des Originals: 13.03.2015/Ausgegeben: 19.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3153 vom 17. Februar 2015 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/7974 Warum hält die Landesregierung Bodo Hombach nicht für beeinflussbar? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3153 mit Schreiben vom 13. März 2015 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 07. Februar berichtete die „BILD-Zeitung" unter dem Titel „Frauen-Seilschaft kippt Hombach aus RAG-Stiftung“ über Querelen bei der Besetzung des Kuratoriums der RAGStiftung . Sowohl Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel als auch die RAG-Stiftung selbst sollen den ehemaligen nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister, Ex-Kanzleramtsminister und heutigen Moderator des Initiativkreises Ruhrgebiet, Bodo Hombach, für das Kuratorium vorgeschlagen haben. Ministerpräsidentin Kraft habe jedoch gegen Herrn Hombach Frau Sch.-St. durchgedrückt. Laut „BILD-Zeitung sowie laut „Rheinischer Post" vom 12. Februar hat sich Ministerpräsidentin Kraft persönlich gegen Herrn Hombach gestellt, weil sie ihn für weniger gut beeinflussbar hält als Frau Sch.-St. 1. Hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel den ehemaligen Wirtschaftsminister Bodo Hombach für den Sitz im Kuratorium vorgeschlagen? Das Vorschlagsrecht für ein weiteres Mitglied im Kuratorium der RAG-Stiftung liegt beim Land Nordrhein-Westfalen. Das ergibt sich aus der Satzung der RAG-Stiftung, nach der das Land Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von 2015 bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Fördereinstellung des letzten stillzulegenden Berg-werks ein weiteres Mitglied in das Kuratorium der RAG-Stiftung bestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8175 2 2. Welche Eigenschaften muss nach Ansicht der Landesregierung ein Mitglied des Kuratoriums mitbringen? In das Kuratorium der RAG-Stiftung sollten solche Persönlichkeiten berufen werden, die aufgrund ihres beruflichen und persönlichen Werdeganges die Kompetenz mitbringen, den satzungsgemäßen Auftrag des Kuratoriums zu erfüllen, d. h. im Wesentlichen, den Stiftungsvorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen und über die Grundsätze der Stiftungsarbeit zu entscheiden. 3. Was qualifiziert Frau Sch.-St. für ihre Tätigkeit im Kuratorium? Alle derzeit berufenen Kuratoriumsmitglieder entsprechen den oben genannten Anforderungen . 4. Welche Gründe hatte die Landesregierung, Bodo Hombach abzulehnen? 5. Warum hält die Landesregierung Herrn Hombach für weniger gut beeinflussbar als Frau Sch.-St.? Das Vorschlagsrecht in diesem aktuellen Fall lag bei Nordrhein-Westfalen (vergl. Antwort zu Frage 1).