LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8194 17.03.2015 Datum des Originals: 16.03.2015/Ausgegeben: 20.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3139 vom 17. Februar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7950 Kosten für Sicherheit durch private Unternehmen in landeseigenen Institutionen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3139 mit Schreiben vom 16. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Meine Kleine Anfrage 3042 ist von der Landesregierung nicht vollständig beantwortet worden. Die konkreten Zahlen zum Einsatz und zu den Kosten von privaten Sicherheitsunternehmen in Landeseinrichtungen wurden mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken und einem hohen Verwaltungsaufwand zur Recherche verweigert. Allerdings ist die Landesregierung über die Verwendung von Haushaltsmitteln auskunftspflichtig. 1. Welche Einrichtungen des Landes werden durch private Sicherheitsunternehmen geschützt? 2. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für den Schutz durch private Unternehmen seit dem Jahr 2000 jährlich? 3. Wie hoch ist der Personalaufwand der privaten Unternehmen für den Schutz von Landeseinrichtungen seit dem Jahr 2000 jährlich? Mit der Antwort der Landesregierung - Drucksache 16/7933 - auf die Kleine Anfrage 3042 des Abgeordneten Gregor Golland CDU - Drucksache 16/7758 - wurde bereits herausgestellt, dass die nachgefragten Informationen seitens der Landesregierung nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8194 2 zentral erfasst oder vorgehalten werden. In den Haushaltsplänen gibt es keinen Titel, der ausschließlich für Verträge mit Sicherheitsunternehmen vorgesehen ist. Gemäß der Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan sind Ausgaben für Bewachung entweder der Gruppe 517 „Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume“ oder, soweit sie dort nicht eindeutig zugeordnet werden können, der Gruppe 546 „Sonstige Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen. Sie können aber auch als nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgabe in Gruppe 547 zusammen mit anderen Einzelausgaben gebucht werden. Zudem kann eine Einrichtung auch im Auftrag des Landes von einem Dritten betrieben werden, dem die Kosten zu erstatten sind. Soweit dieser sich eines Sicherheitsunternehmens bedient, sind diese Kosten im Erstattungsaufwand enthalten. Demzufolge ist weder aus dem jeweiligen Haushaltsplan noch aus der Jahresrechnung ersichtlich, welche Zweckbestimmung im Einzelnen sich hinter der Gesamtsumme des Titels verbirgt und ob Aufwendungen für Sicherheitsunternehmen getätigt werden. Demzufolge müsste für jede Einrichtung des Landes ermittelt werden, ob ein Vertrag mit einem Sicherheitsunternehmen im eigenen Namen abgeschlossen wurde, ob ein Dritter einen solchen Vertrag geschlossen hat und das Land die Kosten übernimmt oder ob Kosten für ein Sicherheitsunternehmen in einem Pauschalpreis für den Betreiber einer Landeseinrichtung enthalten sind. Der erfragte Personalaufwand müsste, soweit er sich nicht aus dem Vertrag ergibt, zusätzlich beim Sicherheitsunternehmen erfragt werden. Unter Berücksichtigung eines vertretbaren Verwaltungsaufwands ist daher eine Abfrage und Auswertung nicht möglich.