LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8198 17.03.2015 Datum des Originals: 16.03.2015/Ausgegeben: 20.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3146 vom 18. Februar 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/7961 Ausgebremster akademischer Nachwuchs – Wie will die Landesregierung Hürden beim Hochschulwechsel abbauen? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3146 mit Schreiben vom 16. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge des Bologna-Prozesses soll ein einheitlicher europäischer Hochschulraum mit gemeinsamen Standards geschaffen werden. Vor allem der Wechsel zwischen Hochschulen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch vom bzw. in das Ausland, soll dadurch vereinfacht werden. In der Realität werden jedoch Studierende, die die Hochschule wechseln möchten, vor erhebliche bürokratische Hürden gestellt. So gibt es Beschwerden in der Studierendenschaft, dass selbst ein Wechsel zwischen den akkreditierten fachverwandten Studiengängen der nordrhein-westfälischen Hochschulen nicht reibungslos möglich ist. Kernproblematik scheint die fehlende gegenseitige Anerkennung von Modulen ähnlichen Inhalts zu sein. Zudem erschwert eine unterschiedliche Vergabepraxis bei den Creditpoints die gegenseitige Anerkennung. Unabhängig von der Note erfüllen bestimmte Bachelor-Abschlüsse somit nicht die Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren von Masterstudienplätzen an anderen Hochschulen. Um die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes zu prüfen, besteht die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland. Für viele Studierende ist jedoch unverständlich, dass es die Möglichkeit einer objektiven Überprüfung der Gleichwertigkeit nicht auch für in Deutschland erworbene Abschlüsse gibt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8198 2 1. Wie unterstützt die Landesregierung die Studierenden und die Hochschulen, den Hochschulwechsel für Studierende vor Abschluss des Studiums zu erleichtern? Die Landesregierung hat mit dem neuen Hochschulzukunftsgesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) einen Rechtsrahmen geschaffen, der den Hochschulwechsel erleichtert. Nach den die Lissabon-Anerkennungskonvention umsetzenden Regelungen des § 63a Hochschulgesetz werden Prüfungsleistungen und Studienabschlüsse schon dann anerkannt, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied besteht. Auch wurde die Einstufung in Fachsemester mit einem transparenten Berechnungsvorgang der durch die Anerkennung erworbenen ECTS-Leistungspunkte einheitlich geregelt. Dem Wechsel der Hochschule sind sowohl vor dem Studienabschluss als auch beim Zugang zum Masterstudium strukturelle Grenzen gesetzt. Die Einführung der zweistufigen BachelorMaster -Studienstruktur und der Hochschulautonomie unter Verzicht auf Rahmenprüfungsordnungen hat schon unter der früheren Landesregierung zu einem Anstieg spezialisierter Studiengänge geführt. Dazu gehören auch unterschiedlich gestaltete und gewichtete Studieninhalte. Die im Wettbewerb stehenden Hochschulen können auf diese Weise Profil bilden und die Studierenden können aus einer erheblich größeren Bandbreite von Studienangeboten wählen. Dieser Vorteil der Diversität geht zwingend mit dem Umstand einher, dass bei einem Hochschulwechsel darauf geachtet werden muss, dass der bisher absolvierte und der angestrebte Studiengang nach ihren Schwerpunktsetzungen zueinander passen. Die Studierenden sollten sich daher zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Bachelorstudiums über dessen Profil und die Anforderungen eines in Frage kommenden Masterstudiums informieren und werden diesbezüglich beraten. 2. Wie viele Bewerber für Masterstudiengänge wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund eines die Voraussetzungen nicht erfüllenden Bachelor-Abschlusses nicht zu den jeweiligen Verfahren zur Verteilung der Masterstudienplätze zugelassen (bitte nach Studienorten, Semestern und Studiengängen aufschlüsseln)? Die gewünschten Zahlen liegen nicht vor. Entsprechende Daten werden von der Landesregierung nicht erhoben, da sie nicht aussagekräftig wären. Die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes nehmen ihren gesetzlichen Auftrag zur Studienberatung ernst. Dies umfasst auch die individuelle Beratung von Studieninteressierten hinsichtlich der Zugangsund Zulassungsvoraussetzungen des angestrebten Studienganges. 3. Wie viele Bewerber für Masterstudiengänge bekamen in den letzten fünf Jahren im Rahmen der jeweiligen Verfahren zur Verteilung der Masterstudienplätze aufgrund einer unzureichenden Bachelor-Note keinen Platz zugewiesen (bitte nach Studienorten, Semestern und numeri clausi aufschlüsseln)? Verwiesen wird auf die Antwort zur Frage 2. Die Gründe für eine Ablehnung aufgrund einer unzureichenden Bachelor-Note können vielfältig und sowohl zugangsrechtlicher als auch zulassungsrechtlicher Art sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8198 3 4. Zu welchem Ergebnis kommen die von NRW-Hochschulen in Auftrag gegebenen Gutachten zur Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland der letzten 5 Jahre (bitte nach Studienorten, Semestern, Studiengängen und positiven bzw. negativen Bescheiden aufschlüsseln)? Die gewünschten Zahlen liegen nicht vor. Entsprechende Daten werden von der Landesregierung nicht erhoben, da ihre Erhebung sachlich nicht sinnvoll ist. Aus dem gleichen Grund werden die Daten auch seitens der KMK nicht erhoben. Bei Fragen zur Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wenden sich die Hochschulen an die bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland angesiedelten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Prüfungsergebnisse werden in die Datenbank "anabin" eingestellt und sind von diesem Zeitpunkt an öffentlich zugänglich. Insofern werden sie bundesweit von allen Hochschulen, auch in Nordrhein-Westfalen, für alle folgenden einschlägigen Gleichwertigkeitsprüfungen herangezogen.