LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8204 18.03.2015 Datum des Originals: 17.03.2015/Ausgegeben: 23.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3149 vom 19. Februar 2015 des Abgeordneten Eckhard Uhlenberg CDU Drucksache 16/7965 Wie steht die Landesregierung zur Zukunft der Berufsschul-Ausbildung von Buchhändlern in Nordrhein-Westfalen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3149 mit Schreiben vom 17. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit zwei Buchhändlerfachklassen. Eine besteht am Kölner Joseph-Dumont-Berufskolleg und die andere am Dortmunder Karl-Schiller-Berufskolleg. Dort absolvieren Berufsschüler den schulischen Teil ihrer Ausbildung zum Buchhändler. Laut Plänen der Landesregierungen soll es künftig nur noch eine Landesfachklasse geben. Diese soll am Düsseldorfer Berufskolleg Bachstraße eingerichtet werden. Insbesondere für angehende Buchhändlerinnen und Buchhändler aus dem ländlichen Raum wie Südwestfalen würden sich – bei der Umsetzung dieser Pläne – teilweise sehr weite Fahrstrecken und -zeiten nach Düsseldorf ergeben. Durch einen solchen steigenden Aufwand kann vermutet werden, dass sich Schülerinnen und Schüler gegen eine Ausbildung zum Buchhändler entscheiden. Ohne qualifizierten Nachwuchs wäre jedoch der Fortbestand der vielen inhabergeführten Buchhandlungen in unserem Land massiv gefährdet. Vorbemerkung der Landesregierung Voraussetzung für die Bildung einer Fachklasse ist eine Mindestzahl von 16 Auszubildenden. Wird dieser Klassenfrequenzmindestwert über längere Zeit unterschritten und können die Auszubildendenzahlen in absehbarer Zukunft nicht gesteigert werden und ist auch keine Beschulung in „Mischklassen“ verwandter Ausbildungsberufe möglich, so wird die Zusammenlegung von Standorten mit Blick auf den Ressourcenaufwand erforderlich. In LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8204 2 einem institutionalisierten Verfahren, in das auch die Kammerorganisationen einbezogen sind, werden im Hinblick auf Schülerzahlen kritische Beschulungssituationen jährlich analysiert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Lösungsvorschläge werden mit den Schulträgern und Kammern im Rahmen einer Anhörung jeweils innerhalb der betroffenen Regierungsbezirke kommuniziert. Eine langfristige Beschulung von Kleinstgruppen geht immer zu Lasten der Qualität des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern anderer Bildungsgänge. 1. Trifft es zu, dass die Landesregierung plant künftig nur noch eine Landesfachklasse in Düsseldorf anzubieten? In dem Ausbildungsberuf „Buchhändler/Buchhändlerin“ mit den Standorten Dortmund, Düsseldorf und Köln, verzeichnen zwei Standorte, Dortmund und Köln, bereits seit mehreren Jahren viel zu geringe Schülerzahlen. Trotz einiger Bemühungen konnte bislang keine Steigerung der Ausbildungszahlen erreicht werden. Aktuell werden Anhörungen in den Bezirken durchgeführt. Hierbei wird sowohl eruiert, ob die Vereinbarung erzielt werden kann, in einem Zweijahresrhythmus jeweils die doppelte Anzahl Auszubildender einzustellen, so dass stabile Fachklassen vor Ort gebildet werden können. Ebenso wird geprüft, ob durch tragfähige didaktische Konzepte die gemeinsame Beschulung dieses Ausbildungsberufes mit anderen Ausbildungsberufen ohne Qualitätsverlust realisiert werden könnte. Zuletzt wird auch die Option, eine Landesfachklasse in Nordrhein-Westfalen anzubieten, erörtert. 2. Wenn ja, welche Begründungen liegen dieser Entscheidung zu Grunde? siehe Vorbemerkung 3. Wie will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass jeder Buchhändler- Auszubildende im Land seine Ausbildung erfolgreich abschließen kann? Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Anhörungsverfahrens wird die zukünftige Beschulung entweder  an allen drei Standorten stattfinden, wenn durch eingeleitete Maßnahmen wie die Einstellung im Zweijahresrhythmus der Mindestwert von 16 Schülerinnen und Schülern erreicht wird oder ein tragfähiges didaktisches Konzept vorliegt, das die gemeinsame Beschulung mit anderen Ausbildungsberufen ermöglicht,  oder in einer Landesfachklasse, in der ausschließlich Auszubildende Buchhändlerinnen und Buchhändler im Blockunterricht beschult werden. 4. Erachtet es die Landesregierung für zumutbar, dass Berufsschüler eine Verlängerung ihres Anfahrtsweges in Kauf nehmen müssen? Auch bei der notwendigen Bildung von bezirksübergreifenden Fachklassen (ca. 110 von insgesamt 4630 eingerichteten Bildungsgängen in NRW) wird die Zumutbarkeit des Schulweges berücksichtigt. Sie richtet sich nach § 13 Absatz 3 der Schülerfahrkostenverordnung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8204 3 5. Sieht die Landesregierung für den Fall des gestiegenen Aufwands Hilfen für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihre Ausbildungsbetriebe vor? Für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen und bezirksübergreifenden Fachklassen sieht die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung) einen Zuschuss zu den Schülerfahrkosten vor.