LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8218 19.03.2015 Datum des Originals: 17.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3132 vom12. Februar 2015 der Abgeordneten Werner Lohn und Gregor Golland CDU Drucksache 16/7938 Innenminister Jäger fuhr Dienstwagen ohne Zulassung Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 3132 mit Schreiben vom 17. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 11 Absatz 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der jeweilige Fahrer eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, die zugehörige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuführen. Führt er bei der Fahrt keinen Fahrzeugschein mit, begeht er eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 48 Nr. 5 FZV). Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll Innenminister Ralf Jäger vom 22.12.2014 bis zum 12.01.2015 privat eine Dienstlimousine ohne amtliche Zulassung gefahren haben. Der Wagen sei wegen eines ausgelaufenen Leasingvertrages bereits abgemeldet gewesen, dem Minister aber infolge eines „Büroversehens“ von der Staatskanzlei ausgehändigt worden. Nach Angaben eines Regierungssprechers sei der Fehler passiert, weil es in der Fahrdienstverwaltung des Landes mehrere Krankheitsfälle gegeben habe, was zu einer Arbeitsüberlastung einzelner Mitarbeiter geführt habe. Für Minister Jäger sei die fehlende Zulassung jedoch nicht erkennbar gewesen, da die Landesregierung gleichbleibende Kennzeichen benutze, welche bei der Abmeldung nicht entwertet würden. Während des o.g. Zeitraums war offenbar auch der Personenschutz für den Innenminister ausgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8218 2 1. Warum ist dem Innenminister bei der Aushändigung des Fahrzeugscheins nicht aufgefallen, dass dieser entwertet war? In der Fahrzeugmappe war bereits der Kraftfahrzeugschein für das Nachfolgefahrzeug einsortiert. Auf dem Fahrzeug selbst ist – wie bei allen Fahrzeugen der Mitglieder der Landesregierung - aus Sicherheitsgründen ein Tarnkennzeichen angebracht. Die entsprechende amtliche Bescheinigung für das Tarnkennzeichen lag der Fahrzeugmappe ebenfalls bei. Es bestand somit kein Anlass, an der Zulassung des Fahrzeugs zu zweifeln. 2. Haben außer Minister Jäger noch weitere Personen den betreffenden Dienstwagen gefahren, nachdem der Leasingvertrag ausgelaufen bzw. das Fahrzeug abgemeldet war? (Bitte jeweils unter Angabe der gefahrenen Kilometer und des Fahrtzweckes einzeln auflisten)? Folgende Fahrten, die durch Fahrerinnen bzw. Fahrer des Fahrdienstes der Landesregierung durchgeführt wurden, fanden noch statt: Gefahrene Kilometer Fahrtzweck 37 Leerfahrt vom Wohnort des Ministers zum Fahrdienst der Landesregierung inkl. Tanken und Waschen 60 Aktentransport aus dem Landesarchiv in Duisburg 13 Rücktransport des Fahrzeugs an den Leasinggeber inkl. Tanken und Waschen 3. Wer wäre im Schadensfall für die Regulierung aufgekommen, nachdem das betreffende Fahrzeug abgemeldet war? Es bestand durchgängig vollumfänglicher Schutz durch die sogenannte Selbstversicherung des Landes. 4. Sind zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 weitere Mitglieder der Landesregierung mit nicht (mehr) zugelassenen Dienstwagen unterwegs gewesen? (Bitte jeweils unter Angabe des Mitglieds der Landesregierung und der gefahrenen Kilometer einzeln auflisten.) Nein. 5. Da für den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten, reist Herr Jäger dienstlich in einem gepanzerten Fahrzeug und wird in der Öffentlichkeit immer von mehreren Personenschützern begleitet. War der Innenminister des Landes NordrheinWestfalen vom 22.12.2014 bis zum 12.01.2015 keine schützenswerte Person? Die Landesregierung bittet um Verständnis, dass sie aus Sicherheitsgründen diese Frage nicht beantwortet.