LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8220 19.03.2015 Datum des Originals: 19.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3143 vom 19. Februar 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/7954 Atomtransporte durch NRW 2014 Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3143 mit Schreiben vom 19. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch im Jahr 2014 durchquerten wieder zahlreiche Atomtransporte NRW. Die Landesregierung weigert sich jedoch weiterhin, die Transportdaten zu veröffentlichen oder kommunale Behörden und Katastrophenschutzkräfte zu informieren. Vorbemerkung der Landesregierung Zu der Bemerkung des Fragestellers, die Landesregierung weigere sich weiterhin, „die Transportdaten zu veröffentlichen oder kommunale Behörden und Katastrophenschutzkräfte zu informieren“, hatte die Landesregierung bereits in den Vorbemerkungen ihrer Antworten (Drucksachen 16/1100 und 16/1103) auf seine Kleinen Anfragen 374 und 375 auf die nicht bestehende gesetzliche Aufbewahrungspflicht solcher Daten hingewiesen. Was die Information kommunaler Stellen angeht, hatte die Landesregierung in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 375 ausgeführt, dass „im Falle einer Schadenslage im Zusammenhang mit Transporten radioaktiver Stoffe … ein abgestimmtes Handeln zwischen den zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gewährleistet“ ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8220 2 1. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2014 die Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg erreicht bzw. verlassen (bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Fahrtziel, Ausgangsort, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln )? Es wird auf die beiliegenden Tabellen mit Informationen über die bei der Konditionierungsanlage in Duisburg angelieferten und von dieser Anlage abgehenden Transporte verwiesen (Anlagen 1a und 1b). Die Masseangaben sind auf volle kg gerundet. Die Bedeutung der in den Tabellen verwendeten Abkürzungen ist in der Anlage 3 „Standortkürzel (AVK)“ zu finden. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Für die beiden aus England angelieferten Transporte und für den nach England gelieferten Transport wurde die Fährverbindung Calais-Dover genutzt. Informationen über Transporte mit Kleinstmengen von Proben unterhalb von einem kg und über Transporte mit Berufskleidung, die zu reinigen war, enthalten die Tabellen nicht. 2. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2014 das Brennelemente- Zwischenlager Ahaus erreicht bzw. verlassen (bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Fahrtziel, Ausgangsort, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Es wird auf die beiliegende Tabelle (Anlage 2) mit Informationen über die im Lagerbereich I des Transportbehälterlagers Ahaus (TBL-A) angelieferten und von diesem Lagerbereich abgehenden Transporte verwiesen. Die Masseangaben sind auf volle kg gerundet. Die Bedeutung der in den Tabellen verwendeten Abkürzungen ist in der Anlage 3 „Standortkürzel (AVK)“ zu finden. Die Genehmigungs-grundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Transportvorgänge mit Kernbrennstoffen fanden am Standort des TBL-A nicht statt. 3. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2014 von deutschen Häfen aus NRW im Transit passiert (bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Dem Lagezentrum der Landesregierung wurden auf der Basis der sog. „48-StundenMeldungen “ 19 Transittransporte durch NRW, kommend von deutschen Häfen, gemeldet. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) oder § 4 Atomgesetz (AtG). Auf die Hintergründe der „48-Stunden-Meldungen“ hatte die Landesregierung bereits mehrfach, zum Beispiel in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen 374 und 805 (Drucksachen 16/1100 und 16/2139) hingewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8220 3 4. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2014 von/nach den Niederlanden NRW durchquert (bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Dem Lagezentrum der Landesregierung wurden auf der Basis der sog. „48-StundenMeldungen “ 11 Transittransporte durch NRW, hinführend in die Niederlande oder von dort kommend, gemeldet. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe war § 16 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) oder § 4 Atomgesetz (AtG). Zu den Hintergründen der „48-Stunden-Meldungen“ vgl. Antwort auf die 3. Frage. 5. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2014 von/nach Belgien NRW durchquert (bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln)? Dem Lagezentrum der Landesregierung wurden auf der Basis der sog. „48-StundenMeldungen “ 64 Transittransporte durch NRW, hinführend nach Belgien oder von dort kommend, gemeldet. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) oder § 4 Atomgesetz (AtG). Zu den Hintergründen der „48-Stunden-Meldungen“ vgl. Antwort auf die 3. Frage.