LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8221 19.03.2015 Datum des Originals: 18.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3136 vom 5. Februar 2015 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/7946 Wie ist die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Kammern im Bildungsbereich ausgestaltet? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3136 mit Schreiben vom 18. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kammern bilden als Körperschaften des öffentlichen Rechts Institutionen der berufsständischen Selbstverwaltung. In NRW gibt es z.B. 16 Industrie- und Handelskammern (IHK), sieben Handwerkskammern (HWK), die Landwirtschaftskammer NRW (LWK), die Architektenkammer und die Ingenieurkammer-Bau, die Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Hamm und Köln, die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe oder auch die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe. Im Bildungsbereich spielen die unterschiedlichen Kammern in Nordrhein-Westfalen nicht nur für vernetzte regionale Bildungslandschaften eine wichtige Rolle. In vielen Feldern können sie für Kinder und Jugendliche wichtige Beiträge leisten, so etwa für Schülerpraktika, bei Jugendwettbewerben, im Bereich der Berufsorientierung oder z.B. auch der Unterstützung der Schulen bei der Vermittlung ökonomischer Kenntnisse. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus insbesondere auch das Engagement im Rahmen der dualen Ausbildung. Hierzu zählen z.B. die Abnahme von Prüfungen oder auch umfassende Beratungsangebote. Dieses Engagement stellt eine wichtige Unterstützung für Jugendliche dar. Um eine noch bessere Vernetzung im Bildungsbereich zu erzielen und für die Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildenden bestmögliche Bedingungen zu ermöglichen, kommt daher der Kooperation mit diesen bedeutenden Institutionen gerade auch im Bildungsbereich ein große Rolle zu. Daher ist es wichtig zu erfahren, welche Aufgaben die jeweiligen Kammern im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8221 2 Bildungsbereich wahrnehmen und ob die Landesregierung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hier zukünftig eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit anstrebt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA), die der Ausbildungskonsens NRW im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen hat, besteht mit allen Kammern über ihre jeweiligen Verbände eine Zusammenarbeit: Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW), Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT) sowie Verband Freier Berufe im Lande NRW e.V.. Die bestehende Zusammenarbeit wird fortgeführt. 1. Mit welchen Kammern besteht z. B. über die Abnahme von Prüfungen hinaus eine weitergehende Zusammenarbeit bei welchen Projekten im Bereich der dualen Ausbildung? Im Rahmen der eingangs beschriebenen Zusammenarbeit engagieren sich die Kammern insbesondere für die Bereitstellung und Umsetzung der sog. „Praxisphasen“ (z.B. Berufsfelderkundungstage) in Betrieben. 2. Mit welchen Kammern besteht von Seiten des Landes eine weitergehende Zusammenarbeit bei welchen Projekten im allgemeinbildenden Schulbereich? In Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern NRW (IHK-NRW), der Landesvereinigung der Unternehmerverbände NRW und dem Westdeutschen Handwerkskammertag entwickelt das Ministerium für Schule und Weiterbildung derzeit eine Elternbroschüre zur Stärkung der Erkenntnis an Realschulen, dass duale Ausbildung eine gute Anschlussperspektive darstellt. Diese Broschüre soll im Herbst 2015 in den Schulen vorliegen. 3. Plant die Landesregierung, die Zusammenarbeit mit den Kammern im Schulbereich – sowohl bei allgemein- als auch berufsbildenden Schulen – auszuweiten (wenn ja, welche zusätzlichen Aktivitäten sind dort mit welchen Kammern geplant)? Eine Ausweitung ist geplant. Das gilt auch für die Arbeit in den i.d.R. von Kammern eingerichteten Berufsbildungsausschüssen (Rechtsgrundlage §§ 77ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) und §§ 43 ff. Handwerksordnung (HwO)) bzw. bei der gemeinsamen Entwicklung von Zusatzqualifikationen, die von Auszubildenden erworben werden können. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung mit den Industrie- und Handelskammern NRW (IHK NRW) sowie dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT), die den dualen Partnern Hilfestellung für Aspekte der Lernortkooperation, der Unterrichtsorganisation und den Umgang mit der Heterogenität der Lernvoraussetzungen im Rahmen der dualen Ausbildung liefern, sind im Jahr 2013 aktualisiert und veröffentlicht worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8221 3 4. Wie will die Landesregierung insbesondere die Zusammenarbeit mit den Kammern intensivieren, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken (bitte jeweils nach den einzelnen Berufsfeldern aufgeschlüsselt darstellen)? Im Rahmen des Ausbildungskonsenses und der Fachkräfteinitiative ist im Sinne der Zusammenarbeit beabsichtigt, in den Regionen branchenspezifische Lösungsansätze zur Stärkung des Fachkräftenachwuchses durch duale Ausbildung zu eruieren. Die Ausgangslage stellt sich regional sehr unterschiedlich dar. Eine differenziertere Darstellung dieser Zusammenarbeit nach einzelnen Berufsfeldern aufgeschlüsselt liegt nicht vor.