LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8222 19.03.2015 Datum des Originals: 18.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3129 vom 10. Februar 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7923 Umgehung der Grunderwerbsteuer durch landeseigene Unternehmen – Wird die Landesregierung die Verschärfung der Gesetze in Angriff nehmen, damit Umgehungstatbestände künftig verhindert werden? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3129 mit Schreiben vom 18. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 2991 habe ich die Landesregierung gefragt, wie viele Steuereinnahmen dem Land NRW seit 2010 dadurch entgangen sind, dass landeseigene Unternehmen ein Schlupfloch bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer nutzen, ob dies als gerecht gegenüber den Bürgern empfunden wird und die Landesregierung die Geschäftspraktiken ihrer Unternehmen künftig unterbinden will. Der Finanzminister antwortet, ihm liege nur ein Teil der Informationen zu Frage 1 vor - welche Teilinformationen dies sind, sagt er nicht. Das ist unzureichend. Ich fordere den Minister daher auf, die Frage umfassend und komplett innerhalb der üblichen Frist zu beantworten. Der Finanzminister erklärt auch, die Landesregierung setze sich dafür ein, Umgehungsgestaltungen so weit wie möglich einzuschränken. Rechtlich vertretbare Möglichkeiten für eine gesetzliche Verschärfung würden geprüft, um Geschäftspraktiken zu verhindern, die zur Umgehung der Zahlung der Grunderwerbsteuer führen, oder diese Praktiken zumindest zu erschweren. Vorgehensweisen wie im Fall der Veräußerung der Portigon-Grundstücke im Rahmen eines Share-Deals werden zwar kritisiert, aber als „zur Zeit noch legal“ bezeichnet – auch hier solle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8222 2 über eine Verschärfung der Gesetzte nachgedacht werden. Konkrete Zeiträume werden aber nicht benannt. 1. Wie viele Steuereinnahmen sind dem Land NRW seit 2010 bisher durch das Umgehen der Grunderwerbssteuer durch Geschäftspraktiken der Landesbetriebe entgangen? (Bitte tabellarisch auflisten: Landesbetrieb, Geschäftspartner, verkauftes oder gekauftes Objekt, Kaufsumme, entgangene Steuereinnahme.) Unter Einbeziehung der Landesbetriebe wären dem Land Nordrhein-Westfalen nur dann Steuereinnahmen entgangen, wenn die jeweiligen Erwerber die Grunderwerbsteuer nicht in die Kaufpreisverhandlungen einbezogen hätten. Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2991 (Drs. 16/7873) ausgeführt, unterliegen die steuerlichen Verhältnisse jeglicher natürlicher oder juristischer Personen dem Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung und sind zudem auch als Geschäftsgeheimnis einzustufen. Deshalb sind detailliertere Aussagen nicht möglich. Unabhängig davon hält die Landesregierung Umgehungstatbestände auch bei Landesbetrieben nicht für akzeptabel. Wie bei anderen Unternehmen setzt die Schließung von Steuerschlupflöchern aber gesetzgeberische Schritte voraus, für die sich NRW einsetzt. Im Übrigen wurde auch unter der von MP Dr. Rüttgers geleiteten Vorgängerregierung bei der LEG-Veräußerung eine Konstruktion gewählt, die eine Vereinigung von 95 % (oder mehr) der Anteile der LEG und den Westfälischen Beteiligungsgesellschaften ausgeschlossen hat, so dass ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz nicht gegeben war. Das Vorgehen wurde seinerzeit nicht in Frage gestellt. 2. Bis wann wird die Landesregierung prüfen, ob es rechtlich vertretbare Möglichkeiten für eine gesetzliche Verschärfung gibt, um Umgehungstatbestände bei der Grunderwerbsteuerpflicht zu verhindern oder zu erschweren? Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt und setzt sich auch aktuell dafür ein, die Ergänzungstatbestände so zu fassen, dass Umgehungsgestaltungen weitestmöglich eingeschränkt werden. Nach der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Zollkodexanpassungsgesetz in der 929. Sitzung des Bundesrates vom 19.12.2014 wird im Rahmen eines im ersten Quartal 2015 von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs auch eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen aufgegriffen, mit der Steuerausfälle im Bereich des Gesellschafterwechsels bei Personengesellschaften verhindert werden sollen. NordrheinWestfalen hat sich hierbei mit der Mehrheit der Länder für eine verfassungsrechtlich tragfähige und rückwirkende gesetzliche Regelung eingesetzt. Weitere, an diese Änderung anknüpfende Verschärfungen, werden sukzessive in die folgenden Gesetzesinitiativen eingebracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8222 3 3. Wann ist mit einer Verschärfung der bestehenden Gesetze zu rechnen? Die Gesetzgebungskompetenz über die Grunderwerbsteuer hat der Bund (konkurrierende Gesetzgebung). Wie bereits zu Frage 2 beantwortet, wird durch die Bundesregierung noch in diesem Quartal eine auf Bund-Länder-Ebene abgestimmte Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht beurteilt werden. Nordrhein-Westfalen wird sich im Rahmen der Beratungen im Bundesrat jedoch für eine zügige Umsetzung einsetzen.