LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8224 19.03.2015 Datum des Originals: 18.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3144 vom 19. Februar 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/7955 Kontrolle von Atomtransporten in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3144 mit Schreiben vom 18. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Antwort der Landesregierung vom 23. September 2014 gibt es in NRW zudem keinerlei Kontrollen von Atomtransporten, obwohl die Landesregierung nach eigener Aussage mit Blick auf die vielen Beanstandungen in Hamburg solche Kontrollen angeblich für wichtig hält. Völlig unverständlich ist auch, dass sich die Landesregierung vor dem Transit eines Atomtransports nicht einmal von Beanstandungen in anderen Bundesländern informieren (vgl. Landtags-Drucksache 16/6870). Laut einem Bericht des Bonner General-Anzeigers vom 18. Dezember 2014 schiebt die Landesregierung die Verantwortung für Kontrollen auf die Bundespolizei. Diese ist jedoch nur für Schienentransporte verantwortlich. Bei Straßentransporten wäre die Landespolizei zuständig. Die scheint jedoch von der Landesregierung dazu nicht beauftragt zu werden, obwohl Kontrollen der gefährlichen Atomtransporte für die Sicherheit auf den Straßen und Schienen unerlässlich sind. 1. Wann hat in NRW die letzte Kontrolle eines Atomtransports stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum und Ort der Kontrolle, durchführende Behörde/Polizeieinheit, Ergebnis der Kontrolle)? Am 20.11.2014 kontrollierte die Bezirksregierung Münster (BR MS) als betriebliche Gefahrgutüberwachungsbehörde auf dem Betriebsgelände des Transportbehälterlagers in Ahaus (TBL-A) einen abgehenden Transport. Bei dem Versandstück handelte es sich um LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8224 2 einen Container mit radioaktiven Mischabfällen. Die Überwachungsbehörde stellte keine Mängel fest. Bei der Betreiberin der Urananreicherungsanlage in Gronau (Urenco Deutschland GmbH) überprüfte die BR MS am 23.09.2014 die Umsetzung der Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Die Überwachungsbehörde stellte keine Mängel fest. Unter demselben Aspekt und mit demselben Ergebnis führte die BR MS bei der Betreiberin des TBL-A (GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH -GNS- und BrennelementZwischenlager Ahaus GmbH -BZA-) am 16.12.2014 eine Überprüfung durch. Die Betreiberin der Konditionierungsanlage in Duisburg (GNS) hat der Bezirksregierung Düsseldorf (BR D) als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde im Jahr 2014 pflichtgemäß jeden ankommenden und abgehenden Transport fünf Tage vorher mitgeteilt (vgl. § 75 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung). Die Überprüfung der Transportmitteilungen durch die BR D ergab keine Mängel oder Anhaltspunkte für weitere Überwachungsmaßnahmen. Die Bezirksregierung Köln (BR K) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde führte im Verlauf des vergangenen Jahres 26 Überprüfungen bei Werkstoffprüfern durch. Werkstoffprüfunternehmen befördern radioaktive Strahlenquellen zu ihren jeweiligen Einsatzorten. Deshalb bezogen sich die Überprüfungen durch die BR K auch auf die Einhaltung der Beförderungsvorschriften. Die Aufsichtsbehörde stellte keine Mängel fest. Transportfahrzeuge mit radioaktiven Stoffen, die sich auf einer öffentlichen oder auf einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Straße befinden, unterliegen den Regeln des Gefahrgutrechts. Kontrollen führen die Kreispolizeibehörden, im Rahmen der gefahrgutrechtlichen Überwachung bzw. im Rahmen ihrer Aufsicht über die Beförderung radioaktiver Stoffe im Straßenverkehr, nach eigenem Ermessen durch. Zu den Kontrollen von Transporten radioaktiver Stoffe als gefährliche Güter im Sinne der internationalen Beförderungsvorschriften gibt es kein generelles Meldewesen der Polizei, weshalb der Landesregierung diesbezüglich keine Angaben im Zusammenhang mit der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen vorliegen. 2. Warum veranlasst die Landesregierung keine Kontrollen von Atomtransporten auf den Autobahnen und Landstraßen von NRW? Transporte radioaktiver Stoffe unterliegen einem umfassenden Sicherungs- und Schutzkonzept. Unter Sicherung wird der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden. Dabei werden insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen. Sicherheit umfasst die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Beförderung. Diese Sicherheitsmaßnahmen werden bereits mit der Wahl der Verpackungen getroffen, also bevor der Transport mit den radioaktiven Stoffen das Gelände des absendenden Betriebs verlässt. Das Schutzziel ist, die Bevölkerung, die Transportbeschäftigten und die Umwelt während des Beförderungsvorgangs oder bei einem Unfall zu schützen. Dieser Schutz wird erreicht durch  die Begrenzung der Art und der Aktivität der radioaktiven Stoffe, die in einer Verpackung eines bestimmten Typs befördert werden dürfen,  die Festlegung der Auslegungskriterien für jeden Verpackungstyp und  durch Regeln für die Behandlung und Lagerung während der Beförderung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8224 3 Neben diesen umfassenden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen führen die Aufsichts- bzw. Überwachungsbehörden Kontrollen auf öffentlichen Verkehrswegen nach eigenem Ermessen durch. 3. Warum steht die Landesregierung nicht in regelmäßigem Kontakt mit der Bundespolizei und dem Eisenbahn-Bundesamt, um Kontrollen von Atomtransporten in NRW zu veranlassen? Die Aufsichts- bzw. Überwachungsorgane des Bundes führen Kontrollen auf öffentlichen Verkehrswegen nach eigenem Ermessen durch. Es bestehen Kontakte zwischen Bundesund Landesbehörden in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien. 4. Warum lässt sich die Landesregierung nicht einmal über Beanstandungen in anderen Bundesländern vor einem Transit durch NRW informieren? Siehe Antwort der Landesregierung zur Frage 2. in der vom Fragesteller erwähnten Kleinen Anfrage 2594 (LT-Drs. 16/6870). 5. Wie gedenkt die Landesregierung ihr Ziel einer Vermeidung von sinnlosen und gefährlichen Atomtransporten quer durch NRW zu erreichen, wenn sie selbst bei der Kontrolle von Atomtransporten völlig untätig bleibt? Diese Frage hat der Fragesteller inhaltsähnlich bereits mehrfach, zuletzt mit der 5. Frage in seiner Kleinen Anfrage 1735 gestellt. Deshalb wird auf die diesbezügliche Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 16/4522) verwiesen. Im Übrigen sind die Aufsichts- bzw. Überwachungsorgane der Landesregierung nicht untätig. Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1. und 2.