LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8225 19.03.2015 Datum des Originals: 19.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3158 vom 23. Februar 2015 des Abgeordneten Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/7979 Blühende Versprechen auf totem Holz - Verzögerungstaktik der Landesregierung auf Kosten von Bienen & Co Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3158 mit Schreiben vom 19. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19. Februar 2013 stellte die Piratenfraktion den Antrag „Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen pollen- und nektarsammelnden Insekten“ (Drucksache 16/2134). Dieser Antrag wurde am 27. Februar 2013 mehrheitlich angenommen. In einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2014 des Ministeriums für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, wird Umweltminister Remmel (Grüne) wie folgt zitiert: „…So sind etwa in NRW von den 364 heimischen Wildbienenarten bereits 45 Arten ausgestorben . Weitere 129 Arten sind akut in ihrem Bestand gefährdet. „Das Verschwinden von wilden Bienen ist besorgniserregend, denn dadurch stehen wichtige Bestäuber für unsere Wild- und Nutzpflanzen nicht mehr zur Verfügung“…. Mit Datum vom 20. Januar 2015 (Vorlage 16/2132) wurde die aktuell vom Kabinett beschlossene „Biodiversitätsstrategie NRW“ vorgestellt. In dieser heißt es, dass kurzfristig die „Schaffung insektenfreundlicher Landschaftselemente (zum Beispiel Anlage von Blühstreifen mit regionalem, standortgeeigneten Saatgut), sowie Bewirtschaftungskonzepte gemäß Landtagsbeschluss 16/2134 erfolgen soll.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8225 2 Bisher nur schöne und blühende Worte auf totem Holz. Wir halten fest: Seit dem Beschluss der am 27. Februar 2013 gefasst wurde ist nichts wahrnehmbares passiert 1. Laut aktueller Biodiversitätsstrategie NRW sollen „kurzfristig“ insektenfreundli- che Landschaftselemente entstehen. Wie ist in diesem Zusammenhang die Zeitangabe „kurzfristig“ zu verstehen? Bitte geben sie den Zeitraum in Monaten und Jahren an. Unter „kurzfristig“ ist die Zielerreichung in circa fünf Jahren zu verstehen. 2. Wie möchte die Landesregierung konkret diese insektenfreundlichen Land- schaftselemente kurzfristig schaffen? Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit einigen Jahren die Anlage von Blühstreifen als eine von verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sowie im Rahmen des Vertragsnaturschutzes . Hierbei säen landwirtschaftliche Betriebe blütenreiche Saatmischungen auf einem Teil ihrer Ackerfläche aus und erhalten im Gegenzug eine Ausgleichszahlung. In 2014 wurden beispielsweise knapp 3.800 ha AUM-Blühstreifen in Nordrhein-Westfalen angelegt. Die Fördermaßnahme, die Teil des von der EU-Kommission am 13. Februar 2015 genehmigten neuen „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 – 2020“ ist, ist gegenüber den Vorjahren deutlich attraktiver ausgestaltet worden. So erhalten die Antragsteller für die Anlage von Blüh- und Schonstreifen künftig 1.200 Euro je Hektar statt 950 Euro je Hektar wie bisher. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, die „Blüh- und Schonstreifen“ auch als „ökologische Vorrangflächen“ im Zusammenhang mit dem „Greening“ anzuerkennen (bei dann allerdings abgesenkter Förderprämie). Die Anlage von Blühstreifen ist ein wesentlicher Beitrag zur kurzfristigen Schaffung insektenfreundlicher Landschaftselemente. 3. Soll es für insektenfreundliche Landschaftselemente zwingende Vorgaben für Kommunen und Agrarwirtschaftsbetreibende geben, wenn ja welche? Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung kann es keine zwingende Vorgaben für Kommunen hinsichtlich insektenfreundlicher Landschaftselemente geben. Landwirtschaftliche Betriebe haben die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen des Naturschutzrechts und des landwirtschaftlichen Fachrechts einzuhalten. Das im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführte „Greening“ als obligatorische Ökologisierungskomponente leistet einen wichtigen Beitrag für die Anlage insektenfreundlicher Landschaftselemente . 4. Welche Modellprojekte zur Förderung artenreicher Blumenwiesen wurden seit Annahme des Antrags 16/2134 initiiert? Am 08. Dezember 2014 wurde von den Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e.V., des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. und der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und von mir die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften unterzeichnet. Diese Rahmenvereinbarung konkretisiert für die Agrarlandschaft einige Aspekte der Biodiversitätsstrategie NRW. Der landwirtschaftliche Berufsstand möchte einen aktiven Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft leisten. In der Rahmenvereinbarung verständigen sich die Vertragspartner auf einen Maßnahmenkatalog zur Erhaltung und Entwicklung der Artenvielfalt und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8225 3 der Lebensräume in der Agrarlandschaft. Hierzu zählt unter anderem die Anlage von nicht genutzten linearen Landschaftselementen wie Blühstreifen oder Brachestreifen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird zehn Leitbetriebe einrichten, die in besonderer Weise diese Rahmenvereinbarung umsetzen werden. Damit soll gezeigt werden, dass in allen landwirtschaftlichen Betriebsformen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität möglich sind. Abschließend wird auf meinen Sachstandsbericht „Bienensterben“ (Antwort zu den Fragen 4 und 5) vom 02. Mai 2014 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen verwiesen . 5. Wenn bisher keine Modellprojekte initiiert wurden, welche Konzepte für Modell- projekte wurden bereits erarbeitet und wie sollen diese genau umgesetzt werden ? Siehe Antwort zu Frage 4.