LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8227 19.03.2015 Datum des Originals: 18.03.2015/Ausgegeben: 23.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3145 vom 18. Februar 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/7960 Unbesetzte Studienplätze mit numerus clausus in Nordrhein-Westfalen – Wie vielen studierwilligen Bewerbern wurde ein Studienplatz trotz ausreichender Kapazitäten verweigert? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3145 mit Schreiben vom 18. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie einem Artikel auf Spiegel Online vom 30. Januar 2015 zu entnehmen ist (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/hochschulen-14-500-numerus-clausus-plaetzenicht -besetzt-a-1015720.html), konnten im laufenden Wintersemester in Nordrhein-Westfalen 8.398 mit einem numerus clausus belegte Bachelorplätze nicht zugeteilt werden. Bereits jetzt gibt es die ersten Forderungen, die Hochschulen deshalb finanziell zu sanktionieren oder sie zur Teilnahme am Dialogorientieren Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung Hochschulzulassung zu verpflichten. Für eine Bewertung des Sachverhaltes ist unter anderem vom Bedeutung, ob in den Fällen nicht besetzter Studienplätze studierwillige Bewerber abgelehnt wurden oder ob die Plätze mangels Bewerbern nicht besetzt werden konnten. Weiterhin ist von Interesse, ob bei Studienplätzen , die tatsächlich nicht an studierwillige Bewerber vergeben werden konnten, bereits eine Teilnahme am DoSV erfolgte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8227 2 1. Wie viele Bachelorstudienplätze konnten im Wintersemester 2014/15 trotz noch vorhandener Kapazitäten nicht an Studierwillige verteilt werden (bitte nach Hochschulen, Studiengängen, Teilnahme am DSoV, numerus clausus und nicht berücksichtigte Bewerbern aufschlüsseln)? a) Am Ende des gesamten Vergabeverfahrens (also inkl. Nachrückverfahren und sog. Losverfahren) für das Wintersemester 2014/15 waren in zulassungsbeschränkten BachelorStudiengängen an den Universitäten in staatlicher Trägerschaft noch 7.514 Studienplätze und an den Fachhochschulen noch 884 Plätze frei, insgesamt also 8.398. Detaillierte Zahlen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung unter : Service für Hochschulen/Analyseraster/Statistik und Kapazitäten => Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Wintersemester 2014/15 veröffentlicht. Studiengänge , die in das Dialogorientierte Serviceverfahren einbezogen waren, sind gekennzeichnet . b) Darüber hinaus können keine Angaben gemacht werden. "Nicht berücksichtigte" Bewerberinnen und Bewerber können nicht ermittelt werden. Wenn jemand von einer Hochschule keinen Zulassungsbescheid bekommen konnte, ist ungewiss, ob er an einer anderen Hochschule zugelassen wurde oder nicht. Wenn jemand sich trotz Zulassung nicht einschreibt , ist ungewiss, ob er an einer anderen Hochschule (in Nordrhein-Westfalen, im übrigen Bundesgebiet, im Ausland) einen Studienplatz angenommen hat oder etwa eine Berufsausbildung außerhalb der Hochschule begonnen hat. c) Für die Zulassung erforderliche Durchschnittsnoten und andere Auswahlgrenzen könnten nur in einer langwierigen Auswertung zahlreicher Einzelberichte ermittelt werden; davon wurde abgesehen. d) Die o.g. Zahlen enthalten hinsichtlich der Universitäten auch "Teilstudienplätze" (Bachelor -Kernfach, Bachelor-Ergänzungsfach, Bachelor mit 2 Hauptfächern, Bachelor im Lehramt ). Eine "Umrechnung" in ganze Studienplätze dürfte dort zu einer Zahl von ca. 5.830 (statt 7.514) unbesetzten Bachelorstudienplätzen führen. 2. Für welche mit numerus clausus vorgesehenen Bachelorstudiengänge wurden alle Bewerber zugelassen (bitte nach Hochschulen, Teilnahme am DSoV, numerus clausus und freigebliebenen Studienplätzen aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1, Buchstabe c) 3. Wie viele Masterstudienplätze konnten im Wintersemester 2014/15 trotz noch vorhandener Kapazitäten nicht an Studierwillige verteilt werden (bitte nach Hochschulen, Studiengängen, Teilnahme am DSoV, numerus clausus und nicht berücksichtigte Bewerbern aufschlüsseln)? Am Ende des Vergabeverfahrens für das Wintersemester 2014/15 waren in zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen an den Universitäten in staatlicher Trägerschaft noch 3.359 Studienplätze und an den Fachhochschulen noch 125 Plätze frei, zusammen also 3.484 Plätze. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Frage 1 entsprechend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8227 3 4. Für welche mit numerus clausus vorgesehenen Masterstudiengänge wurden alle Bewerber zugelassen (bitte nach Hochschulen, numerus clausus und freigebliebenen Studienplätzen aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1, Buchstabe c) 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Hochschulen für die nicht vollständige Vergabe von Masterstudienplätzen zu sanktionieren? Die Landesregierung ist sich mit den Hochschulen darin einig, dass das Dialogorientierte Serviceverfahren zügig "flächendeckend" einzuführen ist. Ferner besteht Einigkeit dahin, dass in Studiengängen, in denen aller Voraussicht nach die Ausbildungskapazitäten ausreichen werden, im kommenden Studienjahr auf Zulassungsbeschränkungen verzichtet werden soll.