LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8228 19.03.2015 Datum des Originals: 19.03.2015/Ausgegeben: 24.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3072 vom 27. Januar 2015 des Abgeordneten Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg CDU Drucksache 16/7842 Wer sitzt im Sachverständigenausschuss zur Prüfung und Bewertung der PortigonKunstwerke ? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3072 mit Schreiben vom 19. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kulturgut ist nur dann vor einer Abwanderung geschützt, wenn es in ein „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ eingetragen ist. Zuständig für die Eintragung ist das Land, in welchem sich das Kulturgut befindet. Jedes Land führt ein entsprechendes Verzeichnis. Auf Druck der Bundesregierung hat Ministerin Schäfer ein entsprechendes Verfahren eingeleitet , um zu prüfen, welche Kunstwerke im Besitz der Portigon AG in das Verzeichnis einzutragen sind. Nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung entscheidet die oberste Landesbehörde über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis. Vor der Entscheidung über die Eintragung hat die zuständige oberste Landesbehörde einen von ihr zu berufenden Sachverständigenausschuss zu hören. Der Sachverständigenausschuss besteht aus fünf Sachverständigen. Einer von ihnen ist auf Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zu berufen. Bei der Berufung der Sachverständigen sind die Kreise der Fachleute aus den öffentlichen Verwaltungen, der Hochschullehrer, der privaten Sammler, des Kunsthandels und Antiquariates zu berücksichtigen (vgl. § 2 Absatz 2 KultgSchG). Dem Sachverständigenausschuss gehörte bislang H. A. an, der in der vergangenen Woche von Ministerin Schäfer abberufen wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8228 2 1. Welche Kunstwerke im Besitz der Portigon AG wird die Landesregierung zur Eintragung in das Verzeichnis vorschlagen? Die Liste der Werke, die sich im Besitz der Portigon AG befinden, wurde einer kulturfachlichen Vorprüfung unterzogen und dem Sachverständigen-Ausschuss vorgelegt. Inzwischen hat der Ausschuss bereits für acht Kunstwerke und drei Instrumente die Empfehlung ausgesprochen , sie als nationales Kulturgut einzustufen. Daraufhin hat das Ministerium ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Folgende Kunstwerke sollen – dem Votum folgend - in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufgenommen werden: 1. Giovanni di Paolo: 2 Bildtafeln 2. August Macke: Gartenbild (Der Macke’sche Garten) 3. Eduardo Chillida: Diàlogo - Tolerancia 4. Henry Moore: Working Model for Stone Memorial 5. Dieter Roth: Bananen unter Glas 6. Fritz König: Große Flora D 7. Max Ernst: C’st déjà la 22ème fois que Lohengrin 8. Fritz Winter: Nocturno 9. Violine "Lady Inchiquin", Cremona 1711, von Antonio Stradivari 10. Violine "ExCroall", Cremona 1684, von Antonio Stradivari 11. Violincello (Zertifikat von William E. Hill & Sons, 1939), Turin 1860, von Joseph Rocca Dem Sachverständigen-Ausschuss werden von der Portigon-Liste weitere 60 Kunstwerke zur Prüfung vorgelegt. 2. Wer gehört bzw. gehörte dem Sachverständigenausschuss an? (Bitte seit 2000 auflisten.) Dem Sachverständigenausschuss gehören nach § 2 Absatz 2 KultgSchG fünf Sachverständige aus den Bereichen öffentliche Verwaltung, Hochschullehrer, private Sammler, des Kunsthandels und des Antiquariats an. Seit dem Jahr 2000 gehörten folgende Mitglieder dem Sachverstän-digenausschuss an: - Herr Prof. Dr. Armin Zweite, ehemaliger Direktor der Stiftung Kunstsammlung NRW und der Sammlung Brandhorst, München - Herr Prof. Dr. Rainer Budde, ehemaliger Direktor des Wallraff-Richartz-Museums in Köln - Herr Prof. Dr. Joachim Poeschke, Institut für Kunstgeschichte, Münster - Herr Helge Achenbach, Sammler und Kunsthändler, Düsseldorf - Herr Günter Abels, Kunsthändler, Köln. Im Januar 2015 wurde der Sachverständigenausschuss neubesetzt. Die neuen Mitglieder sind: - Prof. Dr. Armin Zweite, ehemaliger Direktor der Kunstsammlung NRW und der Sammlung Brandhorst, München und - Prof. Dr. Rainer Budde, ehemaliger Direktor des Wallraff-Richartz-Museums in Köln - Prof. Dr. Anne-Marie Bonnet, Institut für Kunstgeschichte der Universität Bonn - Heiner Wemhöner, Kunstsammler, Herford LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8228 3 - Hans Strelow, Galerist, Düsseldorf. 3. Wer entscheidet konkret über die Besetzung des Sachverständigenausschus- ses? Der Sachverständigenausschuss nach § 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) wird von der obersten Landesbehörde, in diesem Falle dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, berufen. Er besteht aus fünf Sachverständigen. Ein Sachverständiger ist auf Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien zu berufen. 4. Wer wird Mitglied des Sachverständigenausschusses? Gemäß § 2 Absatz 2 KultgSchG wird Mitglied des Sachverständigen-ausschusses, wer von der obersten Landesbehörde berufen wird. Bei der Berufung sind die Kreise der Fachleute aus den öffentlichen Verwaltungen, der Hochschulen, der privaten Sammler, des Kunsthandels und Antiquariats zu berücksichtigen. 5. Wann hat der Sachverständigenausschuss seit 2000 getagt? (Bitte mit Anlass auflisten.) Der Sachverständigenausschuss wurde in folgenden Angelegenheiten mit der Eintragung als national wertvolles Kulturgut befasst: 2004 Eintragung der Motorensammlung der Klöckner-Humboldt-Deutz-Werke in Köln; Ergebnis: Eintragung 2004 Eintragung des Agfa Foto-Historama im Museum Ludwig der Stadt Köln; Ergebnis: Eintragung 2008 Eintragung von 3 Werken von Oskar Schlemmer Ergebnis: Einstellung des Verfahrens nach gerichtlicher Auseinandersetzung mit den Eigentümern der Kunstwerke.