LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8260 24.03.2015 Datum des Originals: 24.03.2015/Ausgegeben: 27.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3154 vom 23. Februar 2015 der Abgeordneten Dietmar Brockes, Angela Freimuth, Susanne Schneider und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/7975 Absurde Auswüchse einer ideologisch forcierten Gendersprache – Welche Kosten verursacht die rot-grüne „Geschlechtsneutralisierung“ der Studentenwerke ? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3154 mit Schreiben vom 24. März 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen leisten eine wichtige Arbeit und kümmern sich nach eigenen Angaben um „die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Förderung “ von Studentinnen und Studenten in Deutschland. „Dafür bieten die Studentenwerke ein breites Angebot in den Bereichen Hochschulgastronomie, Wohnen, Studienfinanzierung, Kinderbetreuung, Beratungs- und Vermittlungsdienste sowie Kultur“. Seit 1956 ist der Name „Studentenwerk“ als Marke fest etabliert und hat sich bis heute bewährt. Wie zahlreiche nordrhein-westfälische Medien berichten, wehren sich landesweit die Studentenwerke gegen die von Wissenschaftsministerin Schulze per Gesetz erzwungene Umbenennung in „Studierendenwerke“. Allein in Bielefeld werden die Kosten für die Wortklauberei auf etwa 40.000 Euro geschätzt, um sämtliche Schilder, Briefköpfe, Stempel, Geschirr, Handtücher und sonstige Markenträger zu erneuern. Auch das Dortmunder Studentenwerk geht von erheblichen Kosten aus. Dessen Verwaltungsrat hat sich daher für die Beibehaltung seines bewährten Namens entschieden. Das Essener Studentenwerk hat sich bereits in Studierendenwerk umbenannt und möchte noch im Laufe des Jahres 2015 diesen sperrigen Namen wieder ändern, da er sich nicht als alltagstauglich erwiesen hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8260 2 Der Kommentar „Sprachlicher Unsinn“ der Neuen Westfälischen vom 11. Februar 2015 bringt es zutreffend auf den Punkt und untermauert diese rot-grüne Absurdität: „Ein Student (oder eine Studentin) ist dabei ein Angehöriger einer Gruppe. Dagegen bezieht sich das Wort Studierender nicht auf den Status. Es beschreibt allein eine Handlung in der Gegenwart. Kurzum: Der Begriff Studierender ist mit Blick auf die Umbenennung sprachlicher Unsinn.“ Besonders absurd ist die von Rot-Grün verordnete Zwangsumbenennung jedoch auch deshalb , da sich die Landesregierung in eigener Angelegenheit nicht vergleichbaren Umwandlungen unterwirft. Der grüne Minister Johannes Remmel nennt sich im fünften Jahr seiner Amtszeit wie selbstverständlich „Verbraucherschutzminister“. Nach rot-grüner Logik handelt er damit frauendiskriminierend und hätte sich schon längst in „Verbrauchendenschutzminister “ umbenennen müssen. Dasselbe gilt natürlich auch für die vom Land finanziell geförderte „Verbraucherzentrale“, die in der rot-grünen Genderwelt „Verbrauchendenzentrale“ heißen müsste. Offensichtlicher kann die Doppelmoral dieser Landesregierung kaum sein. In Ermangelung politischer Erfolge und zukunftsgerichteter Ideen ergeht sie sich in reiner Symbolpolitik . 1. Welche Kosten fallen durch die "Geschlechterneutralisierung" der Studenten- werke jeweils für die einzelnen Studentenwerke nach deren Schätzung an und fehlen damit letztlich für die Studentinnen und Studenten? Angesichts der langen Übergangsfrist und der Möglichkeit, beim regulären Austausch von Alltagsgegenständen o.ä. sukzessive den neuen Namen einzuführen, können realistische Kosten im Vorhinein nur schwer ermittelt werden. 2. Welche Sanktionsmaßnahmen plant die Landesregierung im Falle einer Nicht- einhaltung der erzwungenen Umbenennung, wie beispielsweise im Fall des Dortmunder Studentenwerks? Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung beanstandet abweichende Namensgebungen im Rahmen des Satzungsgenehmigungsverfahrens. 3. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung die Zuschüsse an die Studen- tenwerke hierfür zweckgebunden zu erhöhen, damit die entstehenden unnötigen Umwandlungskosten nicht über eine Erhöhung der Essens- und Mietpreise erwirtschaftet werden müssen? Eine hierfür zweckgebundene Erhöhung des Zuschusses an die Studierendenwerke zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen (Kapitel 06 027 Titel 684 20) ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Dotation dieses Titels ist Gegenstand der jährlichen Haushaltsverhandlungen . 4. Welche Einrichtungen mit Landesbezug plant die Landesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode ebenfalls geschlechtssensibel umzubenennen? Es bestehen derzeit keine Planungen, weitere Einrichtungen mit Landesbezug umzubenennen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8260 3 5. Aus welchen einzelnen fachlichen Erwägungen sieht die Landesregierung einen Umbenennungszwang für die Studentenwerke vor, während sie in eigener Angelegenheit erkennbar keinerlei Problem damit hat, dass ein Minister den nach ihrem Verständnis rein maskulinen Titel "Verbraucherschutzminister" trägt? Bei der Umbenennung handelt es sich um eine sprachliche Präzisierung, die im Zuge der Novellierung des Studierendenwerksgesetzes angezeigt war.