LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8263 24.03.2015 Datum des Originals: 23.03.2015/Ausgegeben: 27.03.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3168 vom 24. Februar 2015 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/8002 Lücken bei Unterwegskontrollen von LKW-Geschwindigkeitsbegrenzern in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3168 mit Schreiben vom 23. März 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unterwegskontrollen bei LKW tragen zur Verkehrssicherheit bei. Zum einen haben diese Kontrollen eine erhebliche präventive Bedeutung. Zum anderen können konsequent durchgeführte Kontrollen Unfälle mit Personen- und Sachschäden minimieren. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auffällige Fahrzeuge gezielt aus dem Straßenverkehr gezogen. Anschließend findet eine erste technische Überprüfung des Fahrzeugs, der Papiere aber auch der Lenkzeiten und gefahrenen Geschwindigkeiten statt. In einem zweiten Schritt kann gegebenenfalls eine weitere Überprüfung an einem Prüftstand erfolgen. Nach mir vorliegenden Informationen verfügt die Polizei des Landes NRW nicht über ausreichende technische Mittel, um im Rahmen einer Erstkontrolle eine gerichtsverwertbare Auswertung der Geschwindigkeitsbegrenzer bei LKW vornehmen zu können. Eine Überschreitung der für LKW zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wie auf allen weiteren Straßen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit jedoch nicht hinzunehmen. Gleiches gilt für Busse. Außerdem führt schon eine dauerhafte Manipulation des Geschwindigkeitsbegrenzers um 10 km/h dazu, dass im günstigsten Fall innerhalb von 12 Monaten ein kompletter durchschnittli- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8263 2 chen Monatsumsatzes im Transportgewerbe zusätzlich erwirtschaftet werden kann. Insofern stellt ein dauerhafter und nicht festgestellter Verstoß eine erhebliche wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrung dar. Vorbemerkung der Landesregierung Die Polizei Nordrhein-Westfalens überwacht neben dem Bundesamt für Güterverkehr den gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung berücksichtigt dies durch den Baustein „Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs zur Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden“ bei den Kreispolizeibehörden mit Autobahnpolizei. Darüber hinaus besteht ein spezifisches Fortbildungsangebot für die mit diesen Verkehrskontrollen befassten Polizeibeamtinnen und -beamten. Alle Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens verfügen über die technischen Mittel zur Kontrolle von Geschwindigkeitsbegrenzern in Kraftfahrzeugen des gewerblichen Personenund Güterverkehrs (insgesamt 187 Auswerteeinheiten). Der Schwerpunkt der Ausstattung liegt entsprechend der Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung bei den Kreispolizeibehörden mit Autobahnpolizei (84 Auswerteeinheiten). Soweit bei Verkehrskontrollen zum Beispiel des Wachdienstes Verdachtslagen entstehen, können die mit der Überwachungstechnik ausgestatteten Einsatzkräfte zu den Kontrollen hinzugezogen werden. 1. Verfügt die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen über ausreichend techni- sche Mittel, flächendeckend schon bei der Erstkontrolle vor Ort eine etwaige Manipulation des Geschwindigkeitsbegrenzers feststellen zu können? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Sind die Autobahnpolizeien des Landes mit einer als ausreichend befundenen Zahl von Geräten für die Kontrolle von Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet ? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 3. Über wie viele Geräte für die Kontrolle von Geschwindigkeitsbegrenzern verfü- gen die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen? Siehe Vorbemerkungen. 4. Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren dauerhafte Manipulationen bei Geschwin- digkeitsbegrenzern in Nordrhein-Westfalen festgestellt? Die nachfolgenden Daten werden bundesweit einheitlich durch das Bundesamt für Güterverkehr erhoben. Im Zeitraum 2010 bis 2012 erfolgte die Datenerhebung „Mängel an Geschwindigkeitsbegrenzern “. Danach stellte die Polizei in Nordrhein-Westfalen 254 Verstöße fest. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/8263 3 Seit 2013 erfolgt die Erfassung „Mängel an sonstigen Geräten einschließlich Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer“. Danach stellte die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2013 - 2014 insgesamt 704 Verstöße fest. 5. Aus welchen Herkunftsländern kamen die beanstandenden Fahrzeuge jeweils? Die Beanstandungen werden nach den Zulassungen der Kraftfahrzeuge in den Staaten Deutschland, Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum (EU/EWR) und Drittstaaten unterschieden. Im Zeitraum 2010 - 2012 wurden von der Polizei Nordrhein-Westfalen folgende Verstöße festgestellt: Deutschland 158 - EU/EWR 49 - Drittstaaten 47. Im Zeitraum 2013 - 2014 waren dies: Deutschland 642 - EU/EWR 55 - Drittstaaten 7.